Ja, genau. Nichts anderes wollte ich damit sagen. Oder meinst du, dass dann daraus eine gemeinsame Note entsteht? Ich habe zwei Langzeitgutachten erhalten, eins vom Seminar und eins von der Schule.
Ich auch. Ok dann reden wir wohl vom gleichen. Aber du hast natürlich recht, dass daraus erstmal keine gemeinsame Note gebildet wurde, sondern das einfach in die Upp-Note einfließt. Das ist hier ja nicht der Fall.
daher meine ich, dass man eine nichteignung hier gar nicht feststellen kann.