Das ergibt sich aus dem Auftrag, Schüler erfolgreich zu Schulabschlüssen zu führen. Meines Wissens wird dort Fachliches abgefragt.
Individuelle Förderung
(1) Lehrerinnen und Lehrer fördern die Schülerinnen und Schüler umfassend und individuell. Sie erziehen sie zur Selbstständigkeit. Zu dieser Selbstständigkeit gehört auch, Initiativen und Anregungen für Unterricht und Schulleben zu entwickeln und Verantwortung in den Gremien der Schule zu übernehmen.
(2) Lehrerinnen und Lehrer sollen im Unterricht auf die jeweiligen Lernvoraussetzungen und insbesondere Lernschwierigkeiten, die besonderen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen sowie auf die persönliche Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler Rücksicht nehmen und auf die Beseitigung geschlechtsbezogener Nachteile hinwirken (§ 2 Absatz 7 Satz 3 SchulG).
Aus der ADO nrw