Beiträge von TwoEdgedWord

    Ist auch meine bekannte Rechtslage. Es gibt keine Verpflichtung, das Kind zu schicken, wenn offiziell gewünscht wird, das Kinder nicht geschickt werden. Denn ansonsten gäbe es keinen Anwendungsfall für diese Regelung, denn eine Notbetreuung ist quasi immer möglich.


    NRW hat den von dir angesprochen Wunsch bereits seit Ewigkeiten.

    Aus Interesse: Hat jemand eine Quelle für diese Rechtslage?

    [Keine Meldung ans Gesundheitsamt bei positiven Schnelltests erlaubt]


    Ich habe jetzt Eure Schulmail gelesen. Vermutlich wird davon ausgegangen, dass jeder positive Schnelltest automatisch zu einem PCR-Test führt, bei dem dann der durchführende meldepflichtig würde.


    In der neuen Schulmail vom 14.4 steht jetzt drin, dass eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen muss... Profis, überall Profis......

    Das wird nicht reichen, Israel hat wohl um die 50€ pro Dosis bezahl. (Während Europa lange zwischen 12€ und 20€ verhandelt hat und eigentlich am liebsten voll aus AZ für 2€ gesetzt hätte.)

    Hm, schaun wir mal....


    1000 Schüler, 2 Tests pro Woche, Kosten pro Test 2 Euro (fantasiert, vermutlich eher mehr). Macht 4000 Euro oder 80 Impfdosen (oder ein mittelgroßes Kollegium) zu Freudenhauspreisen pro Woche.


    Ich halte das für eine immer dümmere Idee mit den Tests.

    Was ist denn die Alternative, keine Tests? Ich mache das lieber mit den Kindern zusammen als gar nicht. In Präsenz unterrichten müssen wir doch sowieso, darüber könnte man sich sinnvoller streiten, aber übers Testen?

    Zu Hause testen lassen oder das Geld nehmen, damit zu Biontec gehen und denen 50% über Marktpreis für Ihren Stoff bieten.


    Im Ernst, die Testungen in der Schule suggerieren bei manchen schlichteren Kollegen eine Scheinsicherheit. Auf Diskussionen ala "Aber die Kinder sind doch negativ getestet, da können wir doch auch mal alle kurz die Maske abnehmen" kann ich wirklich gut verzichten. Tests von zu Hause sind leichter als "nicht vertrauenswürdig" zu begründen. Und wer von den Schülern nicht das Risiko einer Quarantäne eingehen will kann sicherlich auch den Schultest so faken, dass es nicht auffällt.


    Mein Vorgehen: Remonstriert (wg. Zeichen setzten), Hälfte der Schüler beim Testen jeweils rausgeschickt (gut, geht dann der Großteil einer Doppelstunde für drauf, aber was solls). Im persönlichen Risikomanagment weiter davon ausgehen, dass jeder potentiell positiv ist.

    Gerade gesehen:

    Zur Nicht-Möglichkeit von #Remonstration: „Eine Remonstration gegen die Schulmail des MSB vom 15.03.2021 ist nicht zulässig. Gegenstand einer Remonstration iSd § 36 Abs. 2 BeamtStG kann nur eine dienstliche Anordnung sein. Remonstrationen gegen allgemeine Richtlinien, also Schulmails und Erlasse, sowie gegen Verordnungen (insb. die Corona-Betreuungs-VO) sind nicht möglich. Eine Möglichkeit der Remonstration gegen die Durchführung sowie Art und Weise der Selbsttests ist deshalb nicht möglich;

    die Schulmail zu den Selbsttests ist insofern uneingeschränkt zu beachten.“

    1. Kennt das jemand von irgendeiner offiziellen Quelle?

    2. Kann jemand fachkundig einschätzen, ob das eine originelle Interpretation seitens Ministerium/ Bezreg/ SL ist oder ob das Hand und Fuß hat?

    3. Was wäre anstelle der Remonstration das Mittel der Wahl? Überlastungsanzeige ist nach Meinung meines Berufsverbandes nicht zielführend.

    Finde ich interessant. Wir hatten das Thema heute im Lehrerzimmer (wieder einmal). Einige Kollegen würden diese Testbetreuung gerne ablehnen, von anderen kommen hingegen schiefe Blicke nach dem Motto "Das bisschen kann man doch machen."

    Wieso nicht beides? Man kann ja durchaus zum Testen bereit sein und trotzdem remonstrieren, um auf die unhaltbaren Zustände hinzuweisen und um "ein Zeichen zu setzen" (wenn man an sowas glaubt). Es ist unwahrscheinlich, dass die Anweisung zurückgenommen wird, man wird also so oder so nicht drumrumkommen. Und wenn man eine umsichtige SL hat wird diese das auch nicht als persönlichen Angriff werten. Aber vielleicht ist es ja auch für die Presse interessant, wenn die Bezirksregierungen von Remonstrationen, die die SL weitergegeben haben, begraben werden.

    Das feinsinnige ist, dass laut IfSG nicht jeder, der einen Verdacht hat, zur Meldung verpflichtet ist, sondern nur bestimmte Institutionen. Kannst Du in Paragraph 8 nachlesen

    [...]

    Dies gilt auch für Leiter von Einrichtungen (wie Schulen und Altenpflegeheime, siehe § 36 Abs. 1 IfSG), wenn in diesen Einrichtungen Antigennachweise durchgeführt werden, diese positiv sind und wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde, da bei einem positiven Antigennachweis grundsätzlich von einem relevanten Erkrankungsverdacht im Sinne des IfSG auszugehen ist.

    [...]

    Die NRW-Test sind angeblich die von Roche, das sind anscheinend Antigen Tests

    Vielleicht kann mich hier jemand erhellen....


    vs.


    [...]

    Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19

    [...]


    Entweder sind die Test wirksam, dann ist die Anweisung, kein Kontakt aufzunehmen, rechtlich nicht haltbar (unabhängig vom folgenden PCR-Test).

    Oder die Kontaktaufnahme kann unterbleiben, dann sind die Schnelltests nichts anderes als eine PR-Maßnahme. Honi soit ...


    Ich vermute, ich übersehe eine feinsinnige Unterscheidung zwischen Verdachtsfall und Verdacht auf Erkrankung, schließlich arbeiten im Ministerium ja Juristen, die das sicherlich alles rechtlich sauber ausformuliert haben. Auf der anderen Seite ...

    Hallo,


    ich habe gerade wieder einige Facharbeiten hier liegen und den dabeiliegenden Sondermüll in Form von CDs. Eine kurze Recherche zeigt, dass sehr viele Schulen diese CD bei der Abgabe vorschreiben. Kann mich jemand erhellen, ob das nur nicht angepasste Vorgaben der Schulen sind, oder ob es für die Form CD (oder generell ein physischer Datenträger) in NRW eine rechtliche Vorgabe gibt (was mich entsetzen, aber nicht wirklich überraschen würde). Ich konnte dazu nix finden, bin aber in der Oberstufenorganisation auch nicht wirklich drin.

    Weiß nicht, ob das schon jemand gepostet hat, liegt jetzt wohl beim EuGH.


    Zitat

    1. Die Beteiligten streiten darüber, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch § 23 Abs. 1 S. 1 HDSIG gedeckt ist, sowie über die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG oder lediglich ein Beteiligungsrecht nach § 81 Abs. 1 HPVG gegeben ist.


    Peer Review in der Aufgabenfunktion?


    Hallo,

    kennt jemand innerhalb von Teams eine einfache Möglichkeit, Schüler gegenseitig ihr Arbeiten kriteriengestützt begutachten zu lassen. Und zwar nicht als Freitext, sondern z.B. mit einer Ankreuzliste? Und das unabhängig vom Dateiformat der Arbeit?


    Beispielsweise geben Schüler ein Versuchsprotokoll ab (pdf, doc, Photo des Handschrift etc.pp.), Mitschüler bewerten Formalia anhand einer Ankreuzliste, diese geht automatisch wieder an Protokollant und Lehrer.

    Meiner Erfahrung nach - Teilnahme am Browser geht nur am PC/Laptop. Beim Tablet (iPad) oder Smartphone geht es nur mit App-Installation.

    Hier: Android Tablet mit neuestem Chromebrowser geht(*), wenn man in den Einstellungen das Häckchen bei Desktop-Version setzt.


    (*) Für entsprechend großzügige Interpretation von gehen und wenn man nicht alle Features nutzen möchte.

    [...]

    (Technisch werden die Dateien irgendwo auf dem Sharepoint liegen - aber wie schon mal erwähnt, da möchte man niemanden drauf los lassen :-))

    [...]

    Ja, tun sie und sind gar nicht so schwer zu finden. Allerdings sind die Sachen nach Schüler sortiert, d.h. wenn du alle Schüler anklickst zum Download, dann kriegst du alle Aufgaben, die jemals in diesem Team bearbeitet wurden. Auch doof.

    Ich schreibe mit dem Pen in OneNote, kopiere es mit „Ausschneiden und Skizzieren“ (meine Handschrift, keine Umwandlung in Mathe-Fonts) und füge es als Bild in Teams ein. Funktioniert schnell und problemlos.

    Danke für die Antworten. Ich hatte irgendwie die durch nichts zu rechtfertigende Hoffnung, dass es ohne Medienbruch geht.

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