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FrozenYoghurt hat eine Antwort im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 verfasst.
Zulage Z für A13 liegt Netto bei ca. 115€, die ist definitiv zu hoch. Abgesehen davon bin ich immer großer Fan von Entlastungsstunden, die nehme ich viel lieber als ein bisschen mehr Cash.
Dr. Rakete hat eine Antwort im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 verfasst.
@s3g4 Da hast du bei A13 sicher die falsche erwischt 356,7€ wäre mehr als die Amtszulage für Stellvertreter in NRW
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von Bolzbold im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 reagiert.
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von t_is_for_teacher im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 reagiert.
Gymshark hat mit
auf den Beitrag von Sissymaus im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 reagiert.
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
[…]
Es ist rechtsmissbräuchlich, weil man einen finanziellen Vorteil haben möchte, den man ohne Beschäftigungsverbot nicht bekommen könnte.
Aber Du hast in dem Punkt Recht, dass, wenn die Behörde dem Antrag zustimmt, das Ganze durch die Behörde positiv sanktioniert wird und dann auch von Außenstehenden wie mir nicht zu beanstanden wäre.
Sissymaus hat mit
auf den Beitrag von s3g4 im Thema Veranstaltung mit Eltern reagiert.
Quittengelee hat eine Antwort im Thema Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW verfasst.
M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.
Wenn sie vor der EZ VZ gearbeitet hat (was hier so klingt), dann muss sie lediglich die EZ vor Ende Mai beenden und ist dann automatisch wieder in Vollzeit.
Ich bin auch nicht sicher, das ist ja auch keine Rechtsberatung hier. Aber die moralische Frage finde ich…
s3g4 hat eine Antwort im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 verfasst.
[…]
A13Z (ich habe für NRW 2 Amtszulagen A13 gefunden, ich nehme die Fußnote 5; 356,7€) ohne Entlastung und A13 mit Entlastung macht auch einen Unterschied. Kommt natürlich auf den der Entlastung an. Wahrscheinlich ist die Entlastung in den meisten Fällen teurer als die kleine Amtszulage.
Pflichtstunden für Gesamtschule ist 25,5. A13 Endstufe Grundgehalt ist 6174€, eine Entlastungsstunde kostet also 242,12€ im Monat. Wenn man also 2 Entlastungsstunden bekommt, ist das mehr als die…
Bromme hat eine Antwort im Thema Beförderungsstellen NRW 2026 verfasst.
[…]
Schon klar. Aber im Gegensatz zu einer Anpassung von A13 auf A13Z für alle im ersten Beförderungsamt, bedeutet die Fortführung der gleichen Anzahl von Entlastungsstunden keine Mehrausgaben im Vergleich zu jetzt.