Unfassbar! Immer mehr Aufgaben ohne Entlastung!

  • "innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit"

    Wie soll denn festgestellt werden, ob eine zusätzliche Präsenzzeit in der Schule innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit liegt?

  • Ich sehe da ehrlich gesagt keine schlimmen Änderungen in der ADO.

    Klar, an einigen Stellen begrenzt es das Schaukeln in der Hängematte. Das ist aber auch nicht neu und war bisher auf die individuelle Führungsebene verlagert. Von daher ist es gut, dass das in der ADO konkretisiert wurde.

    Persönlich sehe ich da einige Anstöße Richtung Professionalisierung in den Bereichen Fortbildung, Personalführung, Qualitätssicherung/ Weiterentwicklung von Unterricht, Dokumentation und Arbeitsorganisation. Das ist auch überfällig.

  • Natürlich sind es " schlimme Änderungen", wenn noch mehr Übergriff auf Lebenszeit abseits der Regelstunden stattfinden kann. Auch kurzfristige Vertretungsverplanung und eine Abschaffung von Ladungsfristen für Besprechungen sind murks. Was der Quatsch mit der letzten Ferienwoche soll, erschließt sich mir auch nicht. Insgesamt ist es ein problematisches Signal, Engpässen im System damit zu begegnen, die Möglichkeiten zur Mehrbelastung des Bestandspersonals zu vergräßern.

    Hoffen wir einfach mal, in NRW kommt zeitnah das Altersgeld 🙂

  • Weiß jemand, was ob es den Referenzenentwurf bereits irgendwo im Netz zu Einsicht gibt?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hat nichts mit der ADO zu tun, aber durchaus mit dem Thema.

    Uns wurde in der Lehrerkonferenz eröffnet, dass Unterrichtsstunden von Klassen im Praktikum ab diesem Schuljahr Ausfallstunden sind, die dann nachgearbeitet werden müssen. Eine Anrechnung von Praktikumsaufgaben wie Betreuung bei der Suche nach einem Platz, während des Praktikums und dann die Kontrolle der Praktikumsaufgabe erfolgt künftig nicht mehr, da das ein sonstiges Dienstgeschäft sei. Heißt also, wer viele Praktikanten betreut, darf viel nacharbeiten, aber eben auch viel Zeit in die Betreuung stecken. Das ist auch unfassbar.

  • Hat nichts mit der ADO zu tun, aber durchaus mit dem Thema.

    Uns wurde in der Lehrerkonferenz eröffnet, dass Unterrichtsstunden von Klassen im Praktikum ab diesem Schuljahr Ausfallstunden sind, die dann nachgearbeitet werden müssen. Eine Anrechnung von Praktikumsaufgaben wie Betreuung bei der Suche nach einem Platz, während des Praktikums und dann die Kontrolle der Praktikumsaufgabe erfolgt künftig nicht mehr, da das ein sonstiges Dienstgeschäft sei. Heißt also, wer viele Praktikanten betreut, darf viel nacharbeiten, aber eben auch viel Zeit in die Betreuung stecken. Das ist auch unfassbar.

    Du bist doch nicht fest an der Schule, oder? Such dir lieber eine schönere. Schlimmer geht’s ja kaum. 😥

  • Du bist doch nicht fest an der Schule, oder? Such dir lieber eine schönere. Schlimmer geht’s ja kaum. 😥

    Volle Zustimmung. An deiner Schule scheint zu viel schief zu laufen.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Hat nichts mit der ADO zu tun, aber durchaus mit dem Thema.

    Uns wurde in der Lehrerkonferenz eröffnet, dass Unterrichtsstunden von Klassen im Praktikum ab diesem Schuljahr Ausfallstunden sind, die dann nachgearbeitet werden müssen. Eine Anrechnung von Praktikumsaufgaben wie Betreuung bei der Suche nach einem Platz, während des Praktikums und dann die Kontrolle der Praktikumsaufgabe erfolgt künftig nicht mehr, da das ein sonstiges Dienstgeschäft sei. Heißt also, wer viele Praktikanten betreut, darf viel nacharbeiten, aber eben auch viel Zeit in die Betreuung stecken. Das ist auch unfassbar.

    Halte ich für unzulässig. Der Chef darf euch für Vertretungsstunden einteilen oder andere Aufgaben zuweisen, die während der Praktikumszeit stattfinden, aber er darf euch keine Minusstunden anrechnen, die ihr ja nicht selbst verschuldet habt.

    Mal ganz abgesehen von der Praktikumsbetreuung und den Besuchen im Betrieb, das muss auch irgendwo stattfinden in deinem Stundenplan.

    Das wäre nun was, was ich unter gar keinen Umständen hinnehmen würde. Bist du Gewerkschaftsmitglied?

  • Halte ich für unzulässig. Der Chef darf euch für Vertretungsstunden einteilen oder andere Aufgaben zuweisen, die während der Praktikumszeit stattfinden, aber er darf euch keine Minusstunden anrechnen, die ihr ja nicht selbst verschuldet habt.

    Dieses Gerücht wird seit Jahren in Lehrerzimmern kultiviert, hat aber trotzdem keine Grundlage. Es dürfen keine Minusstunden gezählt werden, wenn eine Lehrkraft ausgeplant wird um in der gleichen Zeit andere Dienstgeschäfte zu erledigen, wenn die Klasse nicht da ist, schon.

    Der hier beschriebene Fall ist rechtlich nicht klar geregelt und liegt letztlich im Ermessen des Schulleiters und ggf. von Gerichten. Der Schulleiter täte aber selbstverständlich gut daran eine Regelung zu finden, bei der nicht die besonders engagierten und belasteten Kollegen mit 20 Minusstunden aus dem Praktikum gehen, wenn er zukünftig noch engagierte Kollegen haben möchte.

  • Hat nichts mit der ADO zu tun, aber durchaus mit dem Thema.

    Uns wurde in der Lehrerkonferenz eröffnet, dass Unterrichtsstunden von Klassen im Praktikum ab diesem Schuljahr Ausfallstunden sind, die dann nachgearbeitet werden müssen. Eine Anrechnung von Praktikumsaufgaben wie Betreuung bei der Suche nach einem Platz, während des Praktikums und dann die Kontrolle der Praktikumsaufgabe erfolgt künftig nicht mehr, da das ein sonstiges Dienstgeschäft sei. Heißt also, wer viele Praktikanten betreut, darf viel nacharbeiten, aber eben auch viel Zeit in die Betreuung stecken. Das ist auch unfassbar.

    Grundsätzlich würde ich sagen, es geht, da die Klasse nicht da ist und somit der Unterricht entfällt.

    Das bedeutet aber auch, dass ihr wenig Zeit für sonstige Aufgaben des Praktikums aufwenden sollt. Keine Besuche, sehr oberflächliche Kontrolle der Berichte....

    Bei uns war das auch einige Jahre so geregelt. Irgendwann hat die Schulleitung das dann wieder geändert, um die Betreuung zu verbessern.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

  • Halte ich für unzulässig. Der Chef darf euch für Vertretungsstunden einteilen oder andere Aufgaben zuweisen, die während der Praktikumszeit stattfinden, aber er darf euch keine Minusstunden anrechnen, die ihr ja nicht selbst verschuldet habt.

    Mal ganz abgesehen von der Praktikumsbetreuung und den Besuchen im Betrieb, das muss auch irgendwo stattfinden in deinem Stundenplan.

    Das wäre nun was, was ich unter gar keinen Umständen hinnehmen würde. Bist du Gewerkschaftsmitglied?

    Die Argumentation der Schulleitung ist, dass hier so vorgegangen wird wie bei Abschlussklassen, die ggf. ab den Osterferien nicht mehr im Unterricht sind. Da dort dann kein Unterricht angeboten wird, werden keine Stunden gehalten und diese müssen vorgearbeitet werden oder die Kollegen erhalten ab dann eben einen anderen Stundenplan. Die Kollegen, die dann die Abschlussprüfungen korrigieren müssen, können ggf. Korrekturtage beantragen.

    Für rechtlich angreifbar halte ich die Regelung nicht. Wir haben als Bildungsgang aber schon reagiert und die Praktikumsaufgabe gestrichen. Wir besuchen die Schüler pro Praktikum einmal, aber es gibt keine Berichte oder Präsentationen mehr, in denen das Praktikum reflektiert wird. Qualität sinkt wieder, aber anders geht es eben nicht.

  • Schauen wir mal in die ADO - § 13 Abs. 4:

    BASS 2026/2027 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Zulässig ist es also schon. Ob es zweckmäßig ist, weil man die PraktikantInnen ggf. dann nicht besuchen kann etc., darf diskutiert werden. Die Reaktion des Kollegiums wie RosaLaune es darstellt, ist vor dem dargestellten Hintergrund nachvollziehbar.

    Ich kenne es von zwei meiner alten Schulen so, dass man bei einem Zweiwochenpraktikum ohne viel zusätzliches Gedöns vorher und nachher vom Umfang her eine Woche die Stunden zusätzlich vertreten darf und die andere Woche für Besuche bekommt. Das Ganze läuft in der Gesamtsumme so, aber man teilt dann die Besuche dem Vertretungsplanteam mit und die sperren einen dann für Vertretung in den entsprechenden Stunden - oft sind ja auch Freistunden von den Besuchen betroffen. Das geht dann plus/minus null halbwegs auf und niemand hat sich beschwert.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Schauen wir mal in die ADO - § 13 Abs. 4:

    BASS 2026/2027 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

    Zulässig ist es also schon. Ob es zweckmäßig ist, weil man die PraktikantInnen ggf. dann nicht besuchen kann etc., darf diskutiert werden. Die Reaktion des Kollegiums wie RosaLaune es darstellt, ist vor dem dargestellten Hintergrund nachvollziehbar.

    Ich kenne es von zwei meiner alten Schulen so, dass man bei einem Zweiwochenpraktikum ohne viel zusätzliches Gedöns vorher und nachher vom Umfang her eine Woche die Stunden zusätzlich vertreten darf und die andere Woche für Besuche bekommt. Das Ganze läuft in der Gesamtsumme so, aber man teilt dann die Besuche dem Vertretungsplanteam mit und die sperren einen dann für Vertretung in den entsprechenden Stunden - oft sind ja auch Freistunden von den Besuchen betroffen. Das geht dann plus/minus null halbwegs auf und niemand hat sich beschwert.

    Das schrieb ich, Vertretungsunterricht aber keine Minusstunden, die irgendwann nachgearbeitet werden sollen.

  • Für rechtlich angreifbar halte ich die Regelung nicht. Wir haben als Bildungsgang aber schon reagiert und die Praktikumsaufgabe gestrichen. Wir besuchen die Schüler pro Praktikum einmal, aber es gibt keine Berichte oder Präsentationen mehr, in denen das Praktikum reflektiert wird. Qualität sinkt wieder, aber anders geht es eben nicht.

    Ist doch schade, wenn das, worum es eigentlich geht, auf der Strecke bleibt. Ich glaube, das wäre mir meine Berufszufriedenheit nicht wert.

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