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BlackandGold hat eine Antwort im Thema NRW - Geltungsdauer der Maßnahmen nach §53 verfasst.
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Habe den Fall mal genau so mitbekommen. Es gab ohne vorherige OM eine Androhung (§53 Abs. 3 Nr. 4) sowie noch flankierende Maßnahmen. Die BR hats mitgetragen.
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Also, die mir bekannte BR interessiert sich da nicht die Bohne für. Das wird dann geprüft und fertig. Das geht normalerweise noch nicht mal auf Dezernentenebene, geschweige denn auf Hauptdezernentenebene oder gar dezernatsübergreifend. Das bleibt (in NRW) auf Ebene der zuständigen Sachbearbeitung und wird von dort entschieden.…
