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Saruman hat eine Antwort im Thema Verwirrtsmileys - aus: Aufsichtssituation verfasst.
Hab mal in meine Reaktionengalerie geschaut. Die Handvoll "Kollegen", bei denen der verwirrte Emoji so locker sitzt, hat man doch recht schnell identifiziert und deren Meinungen für sich eingeordnet. Ich wünsche mir jetzt einen "Du hast vollkommen recht, danke für dein Feedback" Emoji als Reaktionsmöglichkeit für die chronisch Verwirrten.
marienkaefer hat eine Antwort im Thema nächster Zeitvertreib: eure Assoziationen?? verfasst.
Luft
Valerianus hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
Die Befähigung zum Richteramt heißt, dass du das erste und zweite juristische Staatsexamen bestanden hast, das geht auch mit zweimal ausreichend. Für die Stelle als Richter sollte es zweimal vollbefriedigend sein. Hier sind die Anforderungen für Richter in NRW, kannst ja Mal mit der Quelle von oben vergleichen Anforderungen Richter [URL:https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Proberichter/Einstellungsvoraussetzungen/index.php]
Es ist aber so ist übrigens schon in der Grundschule kein gutes…
s3g4 hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
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Es ist aber so. Deswegen die die Stellen der Schulamtsjuristen auch oft nicht besonders lange besetzt. Diese Juristen parken sich in der Verwaltung, bis sie eine entsprechende Stelle in der Staatsanwaltschaft oder als Richter bekommen. Die Voraussetzungen für Richter/Staatsanwälte sind hier wie folgt:
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Das zweite juristische Staatexamen führt immer zur Befähigung zum Richteramt. Die Note hat damit nichts zutun.
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Verwirrtsmileys - aus: Aufsichtssituation verfasst.
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Er hatte "bewertet" in Anführungsstrichen geschrieben, daher auch keine Bewertung reininterpretiert. Du hast ja schon erklärt, dass es keine Bewertung war, sondern eine reine Trotz- / Erziehungssituation von dir. Das ist ihm (siehe Anführungsstriche) auch klar.
Valerianus hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können…
Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema Hymnen verfasst.
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Das kenne ich aus meiner Stadt ähnlich ;-)
Und die Leute (auch Kinder) sind in erstaunlichem Umfang textsicher :-)
s3g4 hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
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Verstehe ich nicht. Wenn die Lehrkraft von den Eltern (irgendwelchen) dazu eigeladen wird, dann ist doch klar dass es keine Schulveranstaltung ist.
Also ja man kann das natürlich so schreiben, damit es klar gestellt ist. Dieser Klarstellung bedarf es aber eigentlich gar nicht.
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Formal ja, aber es wird bei uns oft (gerade bei Schulamtsjuristen) mindestens die Note Befriedigend gefordert. Das mag bei euch anders sein.