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Seph hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
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Im Kindergarten etwa nicht?
Seph hat mit
auf den Beitrag von Maylin85 im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Palim hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
Weil es eine Betreuungsverpflichtung für 8h gibt.
Anna Lisa hat mit
auf den Beitrag von plattyplus im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Tingelteacher hat eine Antwort im Thema Unterrichtsgestaltung ohne Arbeitsblätter verfasst.
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Ihr habt da also so 'ne Art Briefkastenanlage, wo man seine selbstgekaufte Papierpackung diebstahlsicher zwischenlagern kann? Krass. Bekommt die Schülerschaft ihre ABs dann - wenn überhaupt - doppelseitig bedruckt in DIN A5?
Mimi_in_BaWue hat mit
auf den Beitrag von chemikus08 im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Lehrerin2007 hat mit
auf den Beitrag von plattyplus im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
Lehrerin2007 hat mit
auf den Beitrag von Moebius im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten reagiert.
plattyplus hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
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Warum kann man nicht in der Schule genau verfahren wie im Kindergarten? Da werden auch kurzfristig Gruppen tageweise geschlossen, wenn kein Personal vorhanden ist.
plattyplus hat eine Antwort im Thema Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten verfasst.
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Dann mußt Du eben in der Zeit komplett vom Unterricht freigestellt werden.