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Susannea hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Okay, ich meine auch gefunden zu haben, dass zumindest bei der Beihilfe steht, dass man nichts beantragen muss, die KK hat mir bisher nicht geantwortet. Das Krankenhaus rechnet aber mit der Kasse direkt ab (ob das sinnvoll ist beim Beihilfeergänzungstarif, sei mal dahin gestellt), das wollten sie aber sogar mit der Beihilfe auch versuchen (wenn ich das richtig gesehen habe, hat es beim letzten Mal bei meinem Vater geklappt).
pepe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
[…]
Ging mir bis vor sechs Wochen genau so. Ich habe dann vorher weder bei Beihilfe noch bei der Krankenkasse etwas nachgefragt oder beantragt, obwohl ich mir wegen der Rückerstattungen nicht sicher war. Die Beihilfe (NRW) hat alles sehr schnell und unbürokratisch abgewickelt, die Debeka rechnet noch... (NRW)
Ruhe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Ich war leider schon sehr oft im Krankenhaus. Beantragt habe ich da vorher nichts. Das Krankenhaus hat sogar selbst mit der Beihilfe abgerechnet. Daher hatte ich mit der Beihilfe nichts zu tun jedesmal.
Ich bin aber auch immer in NRW im Krankenhaus gewesen. Daher habe ich keine Ahnung, ob das in Brandenburg/Berlin anders ist.
Aber vielleicht hilft die Antwort trotzdem (irgendwem) weiter.
Zauberwald hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
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Warum?
CaFrGauss hat mit
auf den Beitrag von NOTENFANG im Thema Noten/Lehrer App reagiert.
Pet hat mit
auf den Beitrag von Karl-Dieter im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW reagiert.
Finnegans Wake hat eine Antwort im Thema nächster Zeitvertreib: eure Assoziationen?? verfasst.
Mathe 7. Klasse
Kreidemeister hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
Weiß jemand, wie
a) lange die Feststellung der Teildienstfähigkeit gilt? Dh muss man dann jedes Jahr wieder zum Amtsarzt bzw im Januar schon mal pro forma wieder einen Antrag auf TZ stellen?
b) mit Erklärung:
Bei uns lief das so ab, BR Düsseldorf: Kollege stellt fristgerecht den TZ Antrag. Der wird „beabsichtigt“ abzulehnen laut Schreiben der BR.
Kollege legt Widerspruch ein mit 3-Zeiler vom Hausarzt (der die TZ aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt).
TZ wird für ein Schuljahr genehmigt,…