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Kreidemeister hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
Aber wie lange gilt dann die Teildienstfähigkeit?
Angenommen, man ist auf TZ und das Prozedere ist dann zB im Dezember durch… ab dann bis zum Ende des Schuljahres?
Das wäre schon recht wenig für so einen Aufwand mit erstellten Gutachten etc.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
A) das entscheidet / empfiehlt der Amtsarzt auf Grundlage der Krankenakte und Untersuchungen.
B) nichts von einem Tag auf den anderen. Wege sind lang und langsam.
Stellungnahme AA -> BR
BR informiert LK und Schule und gibt Möglichkeit des Widerspruchs
Erst mit Ablauf der Frist oder bei Eingang der Zustimmung der LK kann es dem PR zur Stellungnahme/ Kenntnis vorgelegt werden
DANN schickt die BR die info an LBV, das ab Ablauf des Monats, wo der Brief eingeht der Status sich ändert.
Da bei…
kodi hat eine Antwort im Thema Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen / Teildienstfähigkeit NRW verfasst.
[…]
Mit dem Tag des Bescheids gilt deine neue Unterrichtsverpflichtung.
Entsprechend wird dir dann ggf. auch ein Kurs genommen, wenn die nicht anders umsetzbar ist.
Rückwirkend ist da nichts...
pepe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Das Krankenhaus hat nur ein paar Teilbereiche direkt abgerechnet, nicht alles.
Susannea hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Okay, ich meine auch gefunden zu haben, dass zumindest bei der Beihilfe steht, dass man nichts beantragen muss, die KK hat mir bisher nicht geantwortet. Das Krankenhaus rechnet aber mit der Kasse direkt ab (ob das sinnvoll ist beim Beihilfeergänzungstarif, sei mal dahin gestellt), das wollten sie aber sogar mit der Beihilfe auch versuchen (wenn ich das richtig gesehen habe, hat es beim letzten Mal bei meinem Vater geklappt).
pepe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
[…]
Ging mir bis vor sechs Wochen genau so. Ich habe dann vorher weder bei Beihilfe noch bei der Krankenkasse etwas nachgefragt oder beantragt, obwohl ich mir wegen der Rückerstattungen nicht sicher war. Die Beihilfe (NRW) hat alles sehr schnell und unbürokratisch abgewickelt, die Debeka rechnet noch... (NRW)
Ruhe hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
Ich war leider schon sehr oft im Krankenhaus. Beantragt habe ich da vorher nichts. Das Krankenhaus hat sogar selbst mit der Beihilfe abgerechnet. Daher hatte ich mit der Beihilfe nichts zu tun jedesmal.
Ich bin aber auch immer in NRW im Krankenhaus gewesen. Daher habe ich keine Ahnung, ob das in Brandenburg/Berlin anders ist.
Aber vielleicht hilft die Antwort trotzdem (irgendwem) weiter.
Zauberwald hat eine Antwort im Thema Krankenhausaufenthalte genau wie in der GKV vorher von der Beihilfe genehmigen lassen? verfasst.
[…]
Warum?
auf den Beitrag von pernow im Thema Cheers to you ... reagiert.