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Ungelesene Themen
Letzte Aktivitäten
BIOwarFIRE hat eine Antwort im Thema Eignungsfeststellung Quereinstieg Bayern verfasst.
Also wurde abgelehnt, da die Eignung nicht festgestellt wurde. Sehr schade...
Wieso organisatorisch die Ablehnung erst mit Versand der Zusagen kommt und nicht bereits nach Nicht-Feststellung der Eignung ist mir zwar schleierhaft, aber sei es drum
Jetzt werde ich Berufsschule in Angriff nehmen, Danke Gymshark!
Zauberwald hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
[…]
Musst du da mit? Es ist Wochenende. Wurdest du vorher gefragt?
Saruman hat eine Antwort im Thema Verwirrtsmileys - aus: Aufsichtssituation verfasst.
Hab mal in meine Reaktionengalerie geschaut. Die Handvoll "Kollegen", bei denen der verwirrte Emoji so locker sitzt, hat man doch recht schnell identifiziert und deren Meinungen für sich eingeordnet. Ich wünsche mir jetzt einen "Du hast vollkommen recht, danke für dein Feedback" Emoji als Reaktionsmöglichkeit für die chronisch Verwirrten.
marienkaefer hat eine Antwort im Thema nächster Zeitvertreib: eure Assoziationen?? verfasst.
Luft
Valerianus hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
Die Befähigung zum Richteramt heißt, dass du das erste und zweite juristische Staatsexamen bestanden hast, das geht auch mit zweimal ausreichend. Für die Stelle als Richter sollte es zweimal vollbefriedigend sein. Hier sind die Anforderungen für Richter in NRW, kannst ja Mal mit der Quelle von oben vergleichen Anforderungen Richter [URL:https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/Proberichter/Einstellungsvoraussetzungen/index.php]
Es ist aber so ist übrigens schon in der Grundschule kein gutes…
s3g4 hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
[…]
Es ist aber so. Deswegen die die Stellen der Schulamtsjuristen auch oft nicht besonders lange besetzt. Diese Juristen parken sich in der Verwaltung, bis sie eine entsprechende Stelle in der Staatsanwaltschaft oder als Richter bekommen. Die Voraussetzungen für Richter/Staatsanwälte sind hier wie folgt:
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Das zweite juristische Staatexamen führt immer zur Befähigung zum Richteramt. Die Note hat damit nichts zutun.
kleiner gruener frosch hat eine Antwort im Thema Verwirrtsmileys - aus: Aufsichtssituation verfasst.
[…]
Er hatte "bewertet" in Anführungsstrichen geschrieben, daher auch keine Bewertung reininterpretiert. Du hast ja schon erklärt, dass es keine Bewertung war, sondern eine reine Trotz- / Erziehungssituation von dir. Das ist ihm (siehe Anführungsstriche) auch klar.
Valerianus hat eine Antwort im Thema Veranstaltung mit Eltern verfasst.
Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können…