Beihilfe für Kinder und Elterngeld

  • Hallo alle zusammen.


    Ich hätte da mal einige Fragen an die älteren und jüngeren Eltern in diesem Forum. Zunächst vorweg: Ich habe schon versucht, mit meiner zuständigen Beihilfestelle Kontakt aufzunehmen - von denen kommt aber derzeit wochenlang NÜSCHT.


    Also: ich bin lebenszeitverbeamtet mit voller Stelle in RLP (A-13). Ende Dezember soll unser Kurzer auf die Welt kommen. Wie ist das denn mit der Beihilfe? Besser gefragt: Zu wieviel Prozent muss ich das Kind bei einer privaten Krankenversicherung versichern und wieviel übernimmt die Beihilfe?


    Wie sieht das denn bei der Geburt aus? Gibt es von der Beihilfe sowas wie einen "Kostenübernahmeschein" von der gesetzlichen Krankenkasse oder muss ich die ganzen Geburtskrankenhauskosten vorstrecken, sprich einen ganz normalen Beihilfeantrag einreichen?


    Gibt's von der Beihilfe so eine Art Starterpaketprämie? Und sei sie noch so gering?


    Und noch eine letzte Frage zum Elterngeld: ich möchte gerne direkt nach dem Mutterschutz wieder 8 Stunden pro Woche arbeiten. (Bitte hier jetzt keine Diskussion um Rabenmütter, das ist eine ganz andere Baustelle). Nun habe ich gelesen, dass das Gehalt als eine Art Nebenverdienst auf das Elterngeld "angerechnet" wird. Was heißt das? Bekomme ich die Summe Elterngeld weniger, die ich durch die 8 Stunden Schule verdiene?


    Fragen über Fragen ... so gehen die Ferien auch ziemlich schnell vorbei... Dabei müsste ich doch - ja genau! - dringend meinen Schreibtisch unter den Papierbergen freilegen....


    Liebe Grüße
    A.

  • Hallo Ace,


    meine Kinder sind zu 20% privat versichert, den Rest übernimmmt die Beihilfe. Ich habe aber 2 Kinder, da kann das etwas anders sein als mit einem Kind. So bin ich z.B. dadurch nur 30% privat versichert und 70% übernimmt die Beihilfe.


    Zu den anderen Fragen kann ich dir leider nichts sagen, da meine beiden schon älter sind.


    LG silja

  • Hallo Ace,


    zumindest in NRW ist es so, wie Silja schrieb: Dein Kind ist zu 80% beihilfeberechtigt.
    Dein Baby versicherst du nach der Geburt, die Geburts- und Klinikkosten fürs Kind zahlt die PKV dann nachträglich. Das alles funktionierte bei mir ganz reibungslos.
    Den Beihilfeantrag reichst du nach der Geburt ganz regulär ein; trägst halt die Daten fürs Kind ein und gut ist. Irgendwo kannst du dann ein Kreuzchen machen zur Beantragung eines Zuschusses zur Säuglingserstausstattung. Ist nicht viel, so etwa um die 100 Euro, aber immerhin!


    Was das Elterngeld betrifft:
    Du bekommst 67% der Differenz zwischen dem, was du netto durchschnittlich 12 (bzw. 14) Monate vor der Elternzeit verdient hast und dem, was du während der Elternzeit (also deine 8 Stunden) verdienst.
    Eine für die meisten total blöde Regelung, die mich davon abhält, während meiner Elternzeit zu arbeiten. Ich hatte ursprünglich vor, auch direkt nach dem Mutterschutz für 6 Stunden, also einen Tag pro Woche in die Schule zu gehen, da die 67% für mich als Alleinerziehende doch recht dürftig sind. Allerdings fällt der Zuverdienst in Bezug aufs Elterngeld so stark ins Gewicht, dass ich für 100 Euro im Monat gearbeitet hätte, und so... Nein danke! X(


    Dir alles Gute für die Schwangerschaft! :)
    LG aus der Elternzeit,
    Lea

    Carpe noctem!

    Einmal editiert, zuletzt von Lea ()

  • Hallo Ace
    noch ein Tipp: Reiche im neuen Jahr die Beihilfe- Abrechnung erst nach dem Muschutz ein. Dann zahlst du keine Kostendämpfungspauschale. Ist einer Freundin von mir passiert, die drei Tage vor Ende des Muschutzes einreichte und die volle K.pauschale abgezogen bekam. Hätte sie die 3 Tage gewartet bis zur Elternzeit, hätte sie nichts gezahlt.
    LG Paulepinguin

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Hinweise und Tipps schonmal. Wenn ihr noch mehr auf Lager habt, dann ruhig her damit!!! Ich freu mich inmitten den Chaos über Nützliches und Wissenswertes!


    Für RLP bin ich jetzt fündig geworden bezüglich der Beihilfe: Das erste Kind ist zu 50% versichert, jedes weitere zu 80%.


    Lea: Das heißt ja, dass ich dafür, dass ich 8 Stunden arbeiten gehe, am Ende weniger rausbekomme als wenn ich das Jahr zu Hause bliebe!!! Das ist ja ein HORROR!!! 8o 8o 8o


    Liebe Grüße
    A.

  • Hallo A.,


    das würde mich ja grad auch interessieren.... Wo bist du denn da fündig geworden? Ist das eine aktuelle Information?


    Ich hab von meiner Krankenkasse nämlich erfahren, dass auch schon das 1. Kind zu 80% von der Beihilfe versichert wird. Ich lebe zwar in Hessen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es in dieser Hinsicht Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Daher würde ich da auch gerne nochmal anderweitig nachforschen, bevor sonst irgendwas schief geht. Ist das eine Info, die du aus'm Netz hast?


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,


    nee, die Antwort hab ich von einem gerade frischgebackenen Lehrer-Papa aus RLP. Bei ihnen (die Mama ist auch Lehrerin) ist es das dritte Kind innerhalb von 4 Jahren und sie kennen sich da ganz gut aus.


    An keine Unterschiede zwischen den Bundesländern glaub ich schon länger nicht mehr *seufz*


    Aber: Darf ich denn gratulieren?!?! Wann isses soweit? *grins*


    Liebe Grüße
    a.

  • Ich habe vor ein paar Tagen das 2. Kind bekommen, bin also noch frisch in der Materie ;)


    Also bei einem Kind ist Mama zu 50% beihilfeberechtigt, das Kind zu 80%.


    Bei zwei Kindern ist Mama zu 70% beihilfeberechtigt, die Kinder zu jeweils 80%.


    Es macht Sinn, die horrenden KH-Kosten separat bei der Beihilfe einzureichen, dann wird es bevorzugt und damit schneller bearbeitet.


    Ich habe heute die Elternzeit eingereicht - es lohnt sich überhaupt nicht, in der EZ zu arbeiten, da zahl ich fast drauf, wenn ich die Kinderbertreuung mit einrechne. Daher bleibe ich nun ein Jahr zuhause und fange dann mit 20 Stunden wieder an.



    Paulepinguin - danke für den Tipp! Den kannte ich auch noch nicht.


    Den Schwangeren noch eine schöne Schwangerschaft :) FB

  • ... und dir, liebe Frau Bounty eine schöne Elternzeit, und dem jungen neuen Erdenbürger alles alles Gute!
    Herzliche Grüße
    venti :)

  • Oh Frau Bounty!


    Herzlichen Glückwunsch! Das ist ja toll! Sagst Du uns was "es" ist?
    :laola: :laola: :bussi: :bussi: :bussi: :bussi:


    Ich glaube allerdings wirklich, dass RLP (mal wieder) schlechtere Beihilfekonditionen hat als andere Bundesländer. Meine Quelle ist sich da SEHR sicher.


    Ich muss wohl wirklich nochmal über meine 8 Stunden nach dem MuSchu nachdenken. Mir zieht sich alles zusammen, wenn ich daran denke, dass ich dann ganz zu Hause bleiben "muss"! (Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie das sein soll, ohne dass mir die Decke auf den Kopf fällt), andererseits kann es auch nicht sein, dass wir dann finanziell schlechter dastehen als bei "reiner" Elternzeit....*seufz*


    Eine schöne Zeit mit wenig Stress für alle Beteiligten!

  • Moin Ace...


    als Beamtin auf Lebenszeit hat Dir Dein Dienstherr gemäß seiner Fürsorgepflicht bei der Ernennung das Merkblatt zur Beihilfeverordnung ausgehändigt, oder Dir zumindest mitgeteilt, wo Du dieses bekommen/herunterladen kannst.
    ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
    Wenn Du es nicht mehr wiederfindest, hier ein Hinweis:


    Dies


    http://www.fm.rpl.de/Verwaltung/fr_Verwaltung.htm


    ist die Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz.


    Wenn Du da auf "Finanzielles Dienstrecht" und dann nochmal auf "Beihilfe" klickst, erhälst Du einige Hinweise.


    Das Merkblatt selber findest Du dann unter


    http://www.fm.rpl.de/Verwaltun…verordnung/Doc/Merkblatt_(BVO)_12_2002.pdf


    Unter Punkt 8 findest Du die relevanten Hinweise:



    Wie Du siehst, hat Dir Deine SEHR sichere Quelle da (für Dich glücklicherweise) Unsinn erzählt!


    Da ich nicht aus RLP bin, musste ich diese Info auch erst mittels Google suchen -> Hat etwa 2 Minuten 30 Sekunden gedauert :P :P :P :P


    Übrigens ist das Beihilferecht tatsächlich Ländersache, die Bemessungssätze sind aber (ausser in Bremen und Hessen) recht einheitlich.


    Glückwünsche für alle, die grade Kinder bekommen (haben) :rolleyes: :tongue: :tongue: :tongue:


    VG
    Peter

    Eine Diskussion mit jemandem, der seine Wahrheit schon gefunden hat, ist aussichtslos!

  • Achja,
    damit auch andere nochmal was von diesem Thread haben, hier nochmal ein paar Merkblätter zur Beihilfe in:


    NRW:
    http://www.bezreg-detmold.nrw.…dnung_fuer_Beamte2007.doc


    Hamburg:
    http://fhh.hamburg.de/stadt/Ak…g-pdf,property=source.pdf


    Niedersachsen:
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6994789_L20.pdf


    [To be continued]


    VG
    Peter

    Eine Diskussion mit jemandem, der seine Wahrheit schon gefunden hat, ist aussichtslos!

  • @ Frau Bounty: Oh wie schön! Nochmals herzlichen Glückwunsch!!! Bei uns meinte meine FÄ vor 4 Wochen ganz hektisch "Äh... wollen Sie eigentlich wissen, was es wird????" und drehte hurtig den Bildschirm des US weg. Wenn man bei 13+5 schon einen Tipp abgeben kann, war's mir vollkommen klar und ich hatte "es" auch vor ihrer Wegdrehaktion schon gesehen/erahnt. Sie will das Jungenouting morgen dann bestätigen. Bin gespannt!!! 8) :P
    Jedenfalls ist das jetzt alles kompliziert, weil wir uns mit Jungennamen so schwer tun. Aber "ansonsten" freu ich mich riesig!!!!


    Peter: Naja, so verlässt man sich auf frischgebackene Eltern ... hm. Und ein Merkblattaufheber war ich leider noch nie *schäm* :D :D :D Aber dann mal vielen Dank für die 2 min 30 Sekunden Deiner Zeit. Du hast mir sehr geholfen. :P :P :P

  • P.S. Bei mir funktionniert Peters Link nicht


    Ich hab das Merkblatt jetzt (in weniger als 2 Minuten!) bei der zbv gefunden.


    http://www.zbv-rlp.de/r30/vc_s…firma64/zbv18_beih001.pdf (Links verkürzen kann ich auch immer noch nicht).


    Ob mein Kind allerdings

    Zitat

    4. ein nach § 2 Abs. 2 BVO berücksichtigungsfähigen Kind


    ist, muss ich erst mal noch rausfinden, denn da steht

    Zitat

    2.2 Beihilfe für Aufwendungen eines Kindes eines Beihilfeberechtigten wird gewährt, wenn es im Familienzuschlag des Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig ist.

    .


    Woher soll ich denn wissen, ob der Kurze dann berücksichtigunsfähig ist in meinem derzeit noch nicht vorhandenen Familienzuschlag???


    Aber dazu gibt's bestimmt ein tolles Merkblatt *seufz*....

  • Manmanman, bei dem ganzen Babyboom hier und auch real in meiner Umgebung wird man echt neidisch! So viele süße, kleine Erdenbürger, da will man auch sofort eins!


    Hach ja!


    Zumindest allen werden Mamis und Papis und auch allen frischgebackenen Mamis und Papis alles alles Gute und ganz viel Spaß mit euren Würmchen!


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    Einmal editiert, zuletzt von Sunrise1408 ()

  • Danke Phileas für's Googlen (das halt immer so eine Sache ist, wenn der Suchbegriff nicht ganz so exakt ist wie deiner - ohne deinen Hinweis auf das Merkblatt hätte ich da deutlich länger als 2 Minuten gebraucht ;) ). Und in meinem Papierwust hier hab ich nicht wirklich die Übersicht, ob da mal irgendwann vor Jahren ein Beihilfe-Merkblatt dazwischen lag und ob das noch aktuell wäre, ist die andere Frage....


    Aber nu bin ich da jedenfalls auch für Hessen fündig geworden: http://www.dbw-online.de/hessen_beihilfe


    Tatsächlich ist das nicht bundeseinheitlich geregelt, aber zumindest meine Krankenkasse hatte mit den 80% Recht.


    Ansonsten will ich mich aber dann auch mal dem Gratulieren anschließen: Herzlichen Glückwunsch Frau Bounty! :laola:


    @A: Noch darf man nicht so direkt gratulieren. Bin jetzt in der 38. Woche - wann es soweit ist, ist also mittlerweile vor allem eine Frage, wann der Kleine gedenkt, sich auf den Weg zu machen. ;)


    edit: Ach ja, wegen dem Zuschuss für die Säuglingserstausstattung hab ich auch mal nachgeforscht. Im Netz habe ich dazu nichts gefunden, daher hab ich dann also doch mal direkt bei der Beihilfestelle angefragt und folgende Auskunft erhalten: Gibt leider nüscht in Hessen.
    Nur, ums der Vollständigkeit halber erwähnt zu haben....


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Ace - unsere Tochter war in der 14. Woche auch noch ein Junge ;)


    Normal müsste euer Kind in deinem Familienzuschlag berücksichtigt sein. Es sei denn, dein Mann hätte das Kind mit im Familienzuschlag.



    Mia - wie schön! Das sind ja tolle Neuigkeiten... ich drück dir die Daumen für den Endspurt!

  • @ Mia: Du Glückliche! Dann hast du den Zwerg ja bald im Arm!!! NEID! Ist denn die Endschwangerschaftsphase auszuhalten bei der Hitze?!


    @Frau Bounty: Heute (17+5) blieb die FÄ bei einem vorsichtigen "Es wird wohl ein Junge" ... mal gespannt, ob "er" es sich zur Geburt noch anders überlegt...


    Nochmal zum Familienzuschlag: Der Papa ist nicht im öffentlichen Dienst in Deutschland (aber in Frankreich). Also sollte das doch mit dem Familienzuschlag für mich kein Problem sein, oder??? Ich habe meinen Erstwohnsitz offiziell in Deutschland, er in Frankreich. Der Kurze soll seinen Namen bekommen und - nein!- wir wollen vorher nicht noch schnell heiraten!


    @all: In RLP gibt's 150 Euro für die Erstlingsausstattung. Sagt Peters Merkblatt. Sehr nützlich!

  • Danke, ihr beiden. :)


    Ich kann mich nicht beschweren - es geht mir noch immer sehr gut (wie auch schon die gesamte Schwangerschaft). Aber momentan ist's hier auch nicht wirklich heiß. Letzte Woche, als es die paar Tage deutlich über 30°C waren sah das tatsächlich etwas anders aus. Da hätte ich den Vertrag für den kleinen Untermieter am liebsten sofort gekündigt. :P :D


    Aber genieß ruhig noch die Schwangerschaft - klar, ich freu mich auch schon sehr drauf, den Zwerg bald im Arm zu halten, aber schon die Kugelzeit ist was Besonderes. So bewusst und entspannt lebt man ja sonst leider viel zu selten. :)


    Soviel auch nochmal zum OT-Teil dieses Threads. :D


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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