Nachkorrektur von Klausuren

  • EIne S meines Spanisch-Kurses 10/11 Gym. wollte ihre Klausur noch mal überprüft habe. Da wir keine gestandenen Spanischlehrer haben, hat die SL die Klausur der Fachberaterin weitergereicht, die aber notenmäßig zum gleichen Ergebnis wie ich gekommen ist, obwohl sie einzelne Fehler anders gesehen hat - sie hätte an einigen Stellen mehr angestrichen, an anderen weniger. Ich denke, das ist auch normal, oder?
    Also, ich denke, wenn man das bei anderen Kol machen würde, würden die Ergebnisse nicht immer deckungsgleich sein, nicht mal von der Note her. Wie seht ihr das? Hätte sie die Beschwerde der S nicht im Vorfeld abbügeln können? Das schwächt doch meine Autorität!
    Ein wirklicher Einspruch war es nicht, das lief eher informell.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hallo Sonnenkönigin,


    ja, solche Unterschiede sind normal. Ich kenne es z.B. von Abiprüfungen, dass Erst- und Zweitkorrektor zu unterschiedlichen Punkten kommen (teilweise wirkt es sich auch auf die Note aus).


    Inwiefern man die Beschwerde der S abwiegeln kann weiß ich nicht ...

    • Offizieller Beitrag

    es ist da s gute Recht eines Schülers, nachzufragen, wie es zu welchen Fehleranstreichungen kam. Normalerweise macht man das als Lehrer ja auch transparent. Solche Nachfragen sind normal und erledigen sich meistens schnell. Natürlich ist kein Lehrer fehlerlos ;) , doch meistens ist es wohl eher so, dass man Fehler im Eifer der Korrektur übersieht.
    Dass unterschiedlich angestrichen wird, ist tatsächlich nicht so ungewöhnlich. In den meisten Fällen bleibt die Endnote tatsächlich gleich.


    Zu mir kam auch mal eine Schülerin, die die KA einer Kollegin von mir nachkorrigert haben wollte. Ich habe folgendermaßen geantwortet:
    das korrigiere ich nicht noch einmal, denn Frau Sonnenkönigin hat das ja korrigiert, und ich gehe davon aus, dass sie das schon korrekt gemacht hat.


    Das war für die Schülerin nicht wirklich befriedigend, aber ich fand das eine unmögliche Situation für mich wie für die Kollegin (die davon allerdings nichts wusste).


    Aber im Endeffekt hat sich dann für deine Schülerin eh nichts geändert, oder?

  • Da haste aber gut reagiert und bist deiner Kol nicht in den Rücken gefallen. Wer korrigiert denn freiwillig noch die Arbeiten anderer, wo das doch eh jeder hasst ... die S ist nicht bes. gut, so Mittelfeld, was sie selbst wohl anders sieht, aber ich hasse das echt, dass die wegen jedem Mist zur SL rennen müssen und nicht mal irgendwas akzeptieren können .... ich hatte ihr die Fehler im wesentl. schon erklärt, aber das hat ihr wohl noch nicht gereicht ...

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Friesin
    In NRW gibt es keine Fachberater im bayrischen Sinne, wir haben bestenfalls Fako-Vorsitzende; das sind aber eigentlich nur verwaltungstechnische Funktionen. Die fachgebunde Dienstaufsicht wird von den Fachdezernenten der Bezirksregierung wahrgenommen. Dafür ist eine Auseinandersetzung über eine Klausur aber eine zu kleine Nummer.


    Abgesehen davon - eine Zweitkorrektur durch einen anderen Lehrer ist eine bloße Gefälligkeit der Schule, was aber nicht heißen soll, dass ich die Sache für falsch halte. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht, ebensowenig ein Widerspruchsrecht gegen einzelne Klausurbewertungen.


    Nele

  • Noten in einzelnen Fächern stellen grundsätzlich keinen Verwaltungsakt dar, sondern sind sog. Realakte. Deshalb können Schüler/Erziehungsberechtigte dagegen weder Einspruch einlegen noch Widerspruch erheben, es sei denn, die Note könnte sich auf die Versetzung oder auf die Halbjahresnote der 10. Klasse (oft Bewerbungszeugnis für Zulassung zum beruflichen Gymnasium oder zu einer Berufsausbildung) auswirken.


    Möglich ist jedoch eine Beschwerde an die Schulleitung. Die Beschwerde ist an keine Form und Frist gebunden, sie ist also (3 x ‚f’) formlos, fristlos und meist auch fruchtlos :D . Die Schulleitung muss die vorgebrachten Argumente überprüfen. Fehlen ihr die Fachkenntnisse, kann sie andere Personen (auch eine Fachleiterin oder Fachberaterin) um eine Stellungnahme bitten. Danach gibt es folgende Alternative:


    a) Die Schule gibt der Beschwerde statt.
    b) Die Schule gibt der Beschwerde nicht statt. (‚Nach eingehender Überprüfung ...’)


    Die Überprüfung durch die Schule vollzieht sich im Innenverhältnis. Einzelheiten, z. B. dass eine Fachleiterin oder Fachberaterin die Arbeit überprüft hat und zu welchem Ergebnis sie gekommen ist, werden der Schülerin oder den Eltern nicht mitgeteilt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Autorität der Lehrkraft nicht geschwächt wird.


    Wenn die Schule der Beschwerde nicht stattgibt und die Eltern weiter eine Überprüfung wünschen, leitet die Schulleitung die Beschwerde mit den erforderlichen Unterlagen (Beschwerdeschreiben, Stellungnahme der Schulleitung und der beteiligten Lehrer) an die Schulaufsicht weiter. Der Beschwerdeführer erhält eine Abgabenachricht, die keiner Begründung bedarf. Die Schulaufsicht entscheidet über die Beschwerde und teilt das Ergebnis dem Beschwerdeführer mit.


    So wie ich deine Ausführungen verstehe, hat der Schulleiter die Beschwerde korrekt behandelt und diese auch nicht an die Schulaufsicht weitergeleitet, was nur auf Wunsch der Eltern erfolgen könnte. Auch das Hinzuziehen einer weiteren Person ist nicht zu beanstanden. Dass diese deine Leistungsbewertung bestätigt hat, zeigt
    zudem, dass du die Klausur einwandfrei benotet hast. Es geht bei einer Beschwerde nicht um einzelne Fehler, sondern um die Note.


    Wenn bei mir jemand auftaucht und die Benotung durch einen Kollegen beanstanden will, lasse ich mich auf keinerlei Erklärungen oder Diskussionen ein, sondern fordere eine ausführliche schriftliche Begründung. Da ist noch nie etwas nachgekommen. Die Schüler kennen ja die drei ‚F’ bereits aus meinem Unterricht und ersparen sich diese Mühe. :thumbup:

  • Ich sehe das weitgehend wie Jorge. In Bayern haben die Schüler das Recht, ihre Prüfungen (Klausuren etc.) nachsehen zu lassen - natürlich, finde ich. Die meisten Probleme können Schüler und Lehrer im Gespräch lösen, wenn das nicht klappt, ist meist die Klausur nicht das einzige Problem. Offiziell kann nur die Schulleitung diese Überprüfung beschließen, und gibt die Aufgabe an den Fachbetreuer weiter. Wenn der Schüler danach immer noch nicht zufrieden ist, geht das am Gymnasium an den Fachreferenten, der für einen Regierungsbezirk für dieses Fach zuständig ist.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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