Anerkennung 1. und 2. Staatsexamen Von schleswig-Holstein nach nrw und nur teilweise Anerkennung trotz 2.staatsexamen

  • Guten Morgen zusammen,
    Ich bin am verzweifeln!
    Gestern kam der Brief zur Anhörung von der Bezirksregierung, in dem mir mitgeteilt wird, dass mir mein 2. Examen zur Grund-und Hauptschullehrerin aus Schleswig Holstein nur teilweise anerkannt wird. Ich würde eine lehrbefähigung für das Lehramt an Hauptschulen, Real, sekundar und Gesamtschulen in den Fächern Mathematik und Geographie ausgesprochen bekommen... Zitat: eine Anerkennung die auch das Lehramt an Grundschulen einschließt, ist nicht möglich, weil in Nordrhein-Westfalen für den Erwerb beider Lehrämter zusätzliche Studienleistung in erheblichem Umfang sowie eine weitere Hochschulabschlussprüfung nachzuweisen wären.
    Nun meine Frage an euch, hat jemand dieses Problem schon bewältigt?
    Ich habe mich damals ganz bewusst für die Ausbildung Grund und Hauptschule entschieden, da ich mir die Flexibilität erhalten wollte die mir aus meinem ersten Staatsexamen in Hamburg (Grund und Mittelstufenlehramt) schon gegeben ist.
    Liebe Grüße und danke für alle antworten!
    Vanessa

  • Hast du ein erstes Staatsexamen gemacht oder hast du einen Bachelor- und Masterabschluss gemacht? Denn spätestens bei dem gab es doch die Vereinbarung der KMK, dass dies überall anerkannt wird.
    Ich würde mich da wohl im Zweifelsfall an die Gewerkschaft wenden und die Rechtsberatung, das kommt mir sehr komisch vor, denn spätestens mit einem 2. Staatsexamen solltest du eigentlich überhaupt keine Anerkennung der anderen Bundesländer mehr brauchen.

  • Erstes und zweites Staatsexamen... Das erste in Hamburg Grund-und Mittelstufenlehramt mit den Fächern Mathematik und Geographie sowie Lernbereich Kunst und das 2. in Schleswig-Holstein zum Grund- und Hauptschullehrer mit Mathematik und Geographie ...
    Also noch alte Examen... Jahre 2012 und 2014

  • Hast du ein erstes Staatsexamen gemacht oder hast du einen Bachelor- und Masterabschluss gemacht? Denn spätestens bei dem gab es doch die Vereinbarung der KMK, dass dies überall anerkannt wird.
    Ich würde mich da wohl im Zweifelsfall an die Gewerkschaft wenden und die Rechtsberatung, das kommt mir sehr komisch vor, denn spätestens mit einem 2. Staatsexamen solltest du eigentlich überhaupt keine Anerkennung der anderen Bundesländer mehr brauchen.

    Ich meine, dass in dem KMK-Beschluss eine Formulierung stand, die es letztlich den einzelnen BLs doch ermöglicht, ihre eigenen Regelungen durchzusetzen. Hab ihn aber gerade nicht im Wortlaut vorliegen und bin zu faul, ihn zu suchen.
    Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Bundesland wie meins (Bayern), das sich so viel auf seine Ansprüche und seine Abschlüsse einbildet, einer offeneren Regelung ohne Hintertürchen einfach so zugestimmt hätte.

  • Ich meine, dass in dem KMK-Beschluss eine Formulierung stand, die es letztlich den einzelnen BLs doch ermöglicht, ihre eigenen Regelungen durchzusetzen. Hab ihn aber gerade nicht im Wortlaut vorliegen und bin zu faul, ihn zu suchen.Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Bundesland wie meins (Bayern), das sich so viel auf seine Ansprüche und seine Abschlüsse einbildet, einer offeneren Regelung ohne Hintertürchen einfach so zugestimmt hätte.

    Ich bin mir nicht sicher, ob Bayern nicht aus der KMK ausgetreten ist oder zumindest wollte auf Grund solcher Dinge. ;)

  • Für Bayern gibt es aber noch den Spezialfall, dass sie nicht unbedingt das erste Staatsexamen anerkennen- wenn man das zweite irgendwo gmeacht hat und dann wechseln will, hat man halt Pech.


    Vermute, dass NRW das ähnlich sieht. Und so etwas verständlich finde ich es- wenn es in NRW zwei unterschiedliche Lehrämter gibt, in SH aber nur eins, würde NRW ja Nichtlandeskinder quasi besser stellen. Willst du denn unbedingt an eine Gundschule oder wo ist das Problem?

Werbung