Kein Versicherungsschutz nach Angestelltenstelle - was tun???

  • Hallo an alle!


    Ich bin leicht verzweifelt - ich habe nämlich heute morgen erfahren, dass ich in den kommenden Wochen nicht krankenversichert sein werde.
    Ich hatte von Februar bis Mitte Juli eine befristete Angestelltenstelle, war da also zwangsweise gesetzlich versichert, nachdem ich vorher nur privat versichert war.


    Da mich Vater Staat aber frühestens nach Ende der Ferien wieder beschäftigen wird, bin ich im Moment also arbeitslos und somit auch nicht pflichversichert. Und freiwillig versichern darf ich mich nicht, weil ich eben vorher nur privatversichert war.


    Zu allem Überfluss hat mir mein Doktor gestern auch noch einen Krankenhausaufenthalt für nächste Woche angedroht, den ich dann wohl aus eigener Tasche zahlen dürfte - private KV´s nehmen mich nämlich im Moment, da schwanger, auch nicht auf...


    Hat jemand Tipps für mich?


    Viele Grüße, Susanne

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Susanna,


    bist du verheiratet oder kann dich dein Partner mit in seine Versicherung aufnehmen? Vielleicht gibt es für euch ja die Möglichkeit einer Familienversicherung.


    Kannst du dich noch als Studentin einschreiben (Altersgrenzen der gesetzlichen KV liegen so um die 27 Jahre)?


    Oder kannst du noch (auch wegen einer Altersgrenze) in die Familienversicherung deiner Eltern zurück?


    Hast du im Verwandten-/Bekanntenkreis jemanden, der dich pro forma als Aushilfe einstellen könnte?


    Frag bei deiner KK nach, wie der Fall liegen würde, wenn du als freiberufliche Dozentin tätig wirst. Dann musst du freiwillige Beiträge zahlen können, weil du nämlich auch rentenversicherungspflichtig bist. Von deiner Angestelltentätigkeit her, hast du eine Sozialversicherungsnummer von der BfA bekommen. Dort könntest du ebenfalls Erkundigungen einziehen.


    Kannst du bei deiner vormaligen privaten KV eine Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte abschließen? Das wäre bei Problemen in der Schwangerschaft sinnvoll.


    Lass dich nicht abwimmeln! Es gibt immer eine Lösung. Ich kenne das aus eigener Erfahrung.
    :)

  • @Strucki
    alles, was in diesem Fall als freiwillige Versicherung liefe (z.B: als freiberufliche Dozentin) ginge nur auf Basis eines Betrugs, da hier nicht die nötige Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung vorliegt (vgl. §9 Abs.1 Nr. 1 SGB V); außerdem geht die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) bis 30 oder dem 14. Fachsemester, 27 Jahre ist nur die Grenze bei der Familienversicherung als Kind, wenn man ein späteres Abitur oder Wehr- bzw. Zivildienst nachweisen kann (§10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)


    Susanna
    hast Du vor diesem befristeten Arbeitsverhältnis schon mal andere Beschäftigungsverhältnisse gehabt, die zumindest beitragspflichtig zur BA waren?


    Falls das alles nicht hilft, wie lange warst Du vorher bei Deiner privaten versichert? Falls es mindestens fünf Jahre waren, müssen sie Dich zurücknehmen:


    § 5 Abs. 10 SGB V:


    (10) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages.



    Grüße


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Markus
    Du scheinst dich ja gut auszukennen! Gibt es die von dir angegebenen Paragraphen auch irgendwo im Netz nachzulesen?


    bzgl. Versicherung als Student: Ich habe im Freundeskreis die unterschiedlichsten Altersgrenzen, selbst bei Berücksichtigung von Wehr- und Zivildienst, kennengelernt. Die KV's scheinen sich da also nicht so einig zu sein.
    Ich habe mich als (tätsächlich tätige) freiberufliche Dozentin freiwillig versichert, war allerdings vorher einige Zeit als Angestellte versichert. Meinst du das mit Vorversicherungszeit? Oder zählt da auch die Zeit vor dem Ref? Und gibt es da eine Mindestzeit? Es interessiert mich jetzt mal, ob meine KV mich damals rechtmäßig als freiwilliges Mitglied geführt hat - wo du schon das Wort 'Betrug' erschreckenderweise erwähnst!
    Als Versicherungsnehmer muss ich mich ja auf das verlassen, was mir die Fachleute erklären.


    strucki

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Gibt es die von dir angegebenen Paragraphen auch irgendwo im Netz nachzulesen?


    Bin zwar nicht Markus, aber ich habe sie auch gefunden:
    http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm


    Stefan

  • @Strucki: Sozialversicherungsfachangestellter KV ist mein ursprünglicher Beruf, ich habe mich erst spät entschlossen, Lehramt zu studieren.


    Als Quelle für die gängigen Gesetzestexte verwende ich persönlich am liebsten


    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html


    , aber das ist halt nur Gewohnheitssache. Da gibt´s halt auch mehr als die SGB.


    Wegen der verschiedenen Altersgrenzen: Da wird im Zeitalter des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen viel "geschummelt", außer dem gibt es 27 auch noch bei einigen privaten Krankenversicherungen als Grenze für eine kostengünstigere Versicherung, wenn die Eltern beim selben Unternehmen sind (das nennen die PKVs dann Familienversicherung, ist aber nicht wirklich dasselbe).


    Was Deine Vorversicherungszeit angeht, so mußt Du unmittelbar vor Deiner freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate am Stück versichert gewesen sein, oder in den letzten 5 Jahren davor insgesamt 24 Monate. Wichtig ist hier nur "versichert", wie, ob als Familienversicherter, Student oder was auch immer ist egal.



    Falls Du es genauer haben möchtest, lass uns das hier nicht über´s Forum klären, schreib mir einfach eine e-Mail an MarkusDiedrich@web.de


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Markus


    Danke, die Antwort reicht schon aus! Ich war natürlich vor dem Ref als Studentin in derselben KK versichert, deshalb ging das dann auch, ohne dass es volle 12 Monate im Angestelltenverhältnis waren. So ist mir das auch damals erklärt worden, hatte ich nur wieder vergessen ...
    Es ist doch ziemlich nützlich, vor dem Lehramt eine andere Berufsausbildung genossen zu haben! Habe ich leider verpasst.
    ;)
    Hoffentlich konntest du mit deinen Tipps Susanna auch helfen. Ihre Lage klingt ja ziemlich ernst.
    Gruß
    strucki

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