16-Jährige gewinnt Klage gegen Rechtschreibreform

  • für "euch in NRW" wahrscheinlich nicht so weitreichende Folgen wie für "uns in Niedersachsen", da NRW doch, wenn ich das recht sehe, gemeinsam mit Bayern die Durchsetzung der Reform ausgesetzt hat und ihr von einem niedersächsischen Urteil wohl eher nicht betroffen seid...
    hier ist aber die Reformrechtschreibung jetzt verpflichtend, tja, bis zu diesem Urteil, keine Ahnung, was jetzt noch so kommt
    8o?(

    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

    Einmal editiert, zuletzt von the-unknown-teacher-man (30. September 2005 23:33)

  • Da hat sie tatsächlich gewonnen - das freut mich als Verfechterin der "alten" Rechtschreibung sehr! :D

    Zitat

    Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor "Ende der Schulzeit der Antragstellerin" nicht zu rechnen sei.


    :rolleyes: Kraß...

    ¡Viva ß! ;)

  • Zitat

    da NRW doch, wenn ich das recht sehe, gemeinsam mit Bayern die Durchsetzung der Reform ausgesetzt hat

    ... was ein Argument dafür wäre, meinen Platz in NRW anzunehmen... :D

    • Offizieller Beitrag

    Pessonders kut kefellt mir ti Pegrünung:

    Zitat

    Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei.

    In Tzeiten des PISA-Schoks ist ties in meinen Auken die richtike forgehensweiße.
    in ca. 10 jahren, wenn grozteil der Piza-Schöler zo schreipen wie ich jetzt tun, dass hier rischtik.

    wänigtenz schnaiden dan die schöler peim piza-test beßer ab, da alles was zie schraiben dan richtich ißt.

    Sorry - das ist anstrengender als ich dachte ;)
    Aber da wird doch der Bock zum Gärner gemacht.
    Wenn also der Großteil der Bevölkerung irgendwann meint, dass man viele vorne mit f schreibt, so ist das ab dann korrekt UND die Schüler haben ein anrecht darauf, auch auf diese Weise unterrichtet zu werden.

    Diese Begründung ist seit langem das dümmste, was ich gehört habe (und das in Zeiten des Wahlkampfes und der Koalitionsgespräche ;) )

    Stefan

    Wer einen Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf ihn behalten.

  • zitiere [URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/sch…,377546,00.html]http://www.spiegel.de/unispiegel/sch…,377546,00.html[/URL]

    Zitat

    Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass die allgemein akzeptierte Rechtschreibung auch die richtige sei. Es sei aber "höchst zweifelhaft", ob das auf die neugeregelte Orthografie zutreffe. "Erhebliche Teile im deutschen Volke" lehnten die Reform der Kultusminister ab, und in Presse und Literatur würden "zunehmend" wieder die alten Regeln gelten.

    Hart kritisieren die Richter auch das Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998: Einerseits gehe Karlsruhe davon aus, eine Schreibweise müsse im Land allgemein üblich sein, um verbindlich sein zu können. Andererseits bestätige das Urteil selbst, dass die neue Schreibweise den Unterricht einer erst noch zu erwartenden Änderung anpasse. Das sei "denkgesetzlich unmöglich".

    Dennoch habe das Verfassungsgericht den Kultusministern erlaubt, die Reform an Schulen und Behörden einzuführen. Eine einstweilige Anordnung an den niedersächsischen Kultusminister, die alte Rechtschreibung gelten zu lassen, wollten die Lüneburger Richter allerdings nicht erteilen. Die Schülerin müsse auf ein Urteil warten, mit dem aber vor "Ende der Schulzeit der Antragstellerin" nicht zu rechnen sei.

    Josephine Ahrens hatte 1998 erstmals gegen die Einführung der neuen Rechtschreibung geklagt und durchgesetzt, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2001 wieder auf.

    Da wackelt doch der Schwanz mit dem Hund ....
    Wie kommt ein OVG dazu, den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes aufheben zu wollen?
    Die bekomnmen in der nächsten Instanz dermaßen eins auf die Mütze .... und das ist gut so.
    Indem sie keine einstweilige Anordnung erlassen haben, zeigen die beteiligten Richter Schiß vor der eigenen Courage - die sowieso keinen besonderen Mut erfordert hat und nur ihre Effekthascherei und Selbstüberheblichkeit offenbart.

    Meine persönliche Meinung:
    Die alte Rechtschreibung mit ihren 500 Regeln und 550 Ausnahmeregeln gehört in dem Mülleimer der Geschichte ... zum Wohl der Kinder, die Rechtschreiben lernen sollen.

    Quesera:
    Vielleicht ist dieser Artikel etwas für dich:
    [URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/sch…,312422,00.html]http://www.spiegel.de/unispiegel/sch…,312422,00.html[/URL]

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias (3. Oktober 2005 02:50)

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