Krankenversicherung ständig wechseln???

  • Hallo zusammen!


    Bevor ihr euch fragt, warum ich nicht direkt bei der Krankenkasse anrufe: Habe ich gemacht, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass die meine Fragen nicht verstehen, weil ich die Antworten recht unbefriedigend finde, deshalb frage ich mich mal bei euch nach, vielleicht findet sich ja wer mit Erfahrungen (die Suche brauchte keinen Erfolg hinsichtlich meines speziellen Problems).



    Und zwar ist es so, dass ich im Februar mein Ref. beenden werde. Zum 21.2. habe ich eine Vertretungsstelle sozusagen sicher, befristet bis 4.6. Das heißt, ich wäre drei Wochen arbeitslos und dann vor den Sommerferien zwei Wochen und natürlich die Sommerferien über!


    Jetzt weiß ich nicht, wie das Spiel mit den Krankenkassen läuft! Bin zur Zeit bei der Debeka und weiß von der Möglichkeit des "Schlummervertrages".
    Aber, meine spezielle Frage: Kann ich mich in den Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin privat versichern (und alles selbst zahlen) und wenn ich nicht arbeitslos bin, über die GKV? Und dann ständig hin und herwechseln zwischen privat und gesetzlich? Also drei Wochen privat, vier Monate gesetzlich, 8 Wochen wieder privat und dann mal sehen, was kommt?


    Und überspitzt (aber auch möglich): Was passiert, wenn ich direkt nach dem Ref. eine Krankheitsvertretung für zwei Wochen bekomme (GKV), dann eine Woche arbeitslos (PKV), dann vier Monate Vertretung, dann eine Woche arbeitslos, dann eine Woche Krankheitsvertretung, dann Sommerferien....? Springe ich dann ständig hin und her? Muss doch bestimmt auch Kündigungsfristen beachten....


    Ich weiß da echt nicht weiter! Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen?
    Habe übrigens keinen (bzw. kaum) Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wobei ich bei Anspruch auch 18 Monate in der GKV bleiben müsste, was ich bei eventueller Festanstellung im Sommer gar nicht will... Also Arbeitslosengeld II bitte nicht beachten!




    Und eine letzte Frage habe ich: Muss ich mich wegen der Rente arbeitslos melden, auch wenn ich keinen Anspruch annehmen will? Also einfach beim Arbeitsamt anrufen und mich arbeitslos melden, um keine "Lücke" hinsichtlich der Rentenversischerung zu haben? Fragen über Fragen!


    Ich dank euch schon mal!
    Liebe Grüße
    Elaine

  • Hallo Elaine,


    Zitat

    Jetzt weiß ich nicht, wie das Spiel mit den Krankenkassen läuft! Bin zur Zeit bei der Debeka und weiß von der Möglichkeit des "Schlummervertrages".


    Genau, da gibt es einmal die Möglichkeit, ca 5 Euro monatlichen Beitrag zu bezahlen und dann die Garantie zu haben, ohne erneute gesundheitliche Prüfung nach der Verbeamtung in die private KK zu wechseln. Zum anderen kannst Du einen "Überbrückungsvertrag" (oder so ähnlich) mit der debeka abschließen, bei dem Du weiterhin im günstigen Ref-Tarif bleibst, aber sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen musst, da Du ja während der Arbeitslosigkeit keinen Arbeitgeber hast, der zahlen könnte (vorher wars die Beihilfe). Bei mir ist genau dieser Fall eingetreten und ich zahle bei der debeka jetzt 130 Euro/Monat.



    Zitat

    Aber, meine spezielle Frage: Kann ich mich in den Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin privat versichern (und alles selbst zahlen) und wenn ich nicht arbeitslos bin, über die GKV?


    Also ich konnte/kann das, was aber auch daran lag, dass ich verheiratet bin, keinen Anspruch auf ALG II habe und mein Mann privat versichert ist, d.h. ich kann mich über ihn nicht familienversichern. Aber mal eine Frage: wenn das bei Dir nicht der Fall ist, warum meldest Du Dich dann nicht arbeitslos (auch wenn Du nur einen kleinen Anspruch auf ALG II hast) und lässt Dir von der Arbeitsagentur die gesetzliche Krankenkasse bezahlen? Ohne jegliches Einkommen sind 130 Euro zuzüglich zur Miete, zu Lebensmitteln etc. nämlich recht viel...


    Zitat

    Und dann ständig hin und herwechseln zwischen privat und gesetzlich? Also drei Wochen privat, vier Monate gesetzlich, 8 Wochen wieder privat und dann mal sehen, was kommt?


    Ich denke, das ist kein Problem. Ich war zwischenzeitlich auch mal für drei Wochen gesetzlich versichert, als ich einen Vertretungsvertrag bekommen hatte. Die debeka hat mich für diese drei Wochen aus dem Vertrag entlassen (das geht übrigens auch rückwirkend bis zu zwei Monate lang) und nun bin ich dort wieder im selben Tarif wie vorher. Kündigungsfristen gibts da nicht, es hängt halt davon ab, ob Du beschäftigt bist oder nicht.


    Zitat

    Und eine letzte Frage habe ich: Muss ich mich wegen der Rente arbeitslos melden, auch wenn ich keinen Anspruch annehmen will? Also einfach beim Arbeitsamt anrufen und mich arbeitslos melden, um keine "Lücke" hinsichtlich der Rentenversischerung zu haben?


    Ich habe das gemacht. War aber total ätzend, weil ich aufgrund dieser Meldung wegen der Rente mehrere Termine beim Arbeitsamt in Anspruch nehmen musste. Aber sicher ist sicher...


    Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen?


    Grüße! MM

  • Vielen Dank, du konntest mir sehr helfen!


    Eine Frage habe ich noch: Du schreibst, dass du für drei Wochen aus der privaten in die gesetzlicheingetreten bist! Das war von Seiten der Privaten kein Problem. Ist es denn auch von Seiten der gesetztlichen kein Problem, dass du nach drei Wochen wieder zurück in die Private gehst???



    Ich denke, dass ich, wenn überhaupt, nur einen minimalen Anspruch als ALG II habe, da mein Freund Bausparverträge hat und die ja einberechnet werden. Und da muss ich halt überlegen, ob sich der Aufwand lohnt! Aber ein wichtigerer Grund, der dagegen spricht, ist der, dass ich in diesem Fall 18 Monate an die GKV gebunden wäre! Zumindest steht das in der Broschüre von der ARGE drin! Und das will ich eigentlich nicht!


    Dank dir auf jeden Fall für die ausführliche Antwort, jetzt habe ich weniger Bammel vor der ungewissen Zukunft!


    Liebe Grüße
    Elaine

  • Huhu,


    also ich habe ja nach meinem Studium 7 Monate Hartz4 bekommen und bin dann zum Ref. ohne Kündigungsfrist in die Debeka gewechselt. Oder versteh ich da jetzt was falsch.


    LG Anja

  • Hallo Anja!


    Hm, hier steht wörtlich: "An die gewählte Krankenkasse sind Sie mindestens 18 Monate gebunden [...]" aus der Broschüre von der Bundesagentur für Arbeit.



    Aber bei dem Punkt könnte ich ja auch noch mal nachfragen, bei dir ging das ja anscheinend problemlos... Denke eigentlich auch, dass das nicht die Arbeitsagentur zu entscheiden hat, sondern jawohl die Krankenkasse selber!

  • Ich weiß nicht ob ich ich irgendwas wiederhole, habe nicht alles gelsenen, möchte aber gerne schildern, wie es bie mir war:
    Habe direkt nach dem Referendariat eine Vertretungsstelle gehabt und musste dazu aus der privaten in die GKV. In den Sommerferien, also nach ca. 4,5 Monaten war ich dann arbeitslos und der GKV viel an meinem vorletzten Arbeitstag ein, dass ich währenddessen nicht bei Ihnen bleiben könne (Anspruch auf ALG 2 hatte ich auch nicht), weil ichnoch nicht lange genug dort versichert gewesen bin. Ich solle mich doch bitte während der Zeit privat versichern (oder es ganz lassen). Nach einigem Theater und Ärger entschlossen die sich dann aber, mich auf Kulanz zu behalten.
    Fazit (wenn mir alles richtig erzählt wurde): Während du als Angestellte arbeitest, bist du in der GKV, wenn du arbeitslos bist musst wieder in die Private auf vollkommen eigene Kosten, wenn du keinen Anspruch auf ALG 2 hast undnoch nicht lange genug gesetzlich versichert bist.
    Ich würde mit der GKV gleich schriftlich festhalten, dass sie dich im Sommer weiterversichern, auf Kulanz ist das mit Sicherheit möglich.

  • Hallo Elaine,


    das mit den 18 Monaten gilt meines Wissens nach nur, wenn Du unbefristet beschäftigt bist. Dann darfst Du halt nicht jeden Monat Deine Krankenkasse wechseln (es sei denn, sie erhöht die Beiträge, dann geht das!), sondern musst mindestens 18 Monate in der KK bleiben, ehe Du wechselst. Da Du aber nach Deiner Beschäftigung wieder arbeitslos wirst, gilt das für Dich nicht.


    LG und Frohes Fest!
    Maren

  • Das mit den 18 Monaten ist schon teilweise richtig: Wenn du in eine gesetzliche KK gehst, bist du an diese GESETZLICHE 18 MOnate gebunden, d.h. du kannst in keine andere gesetzliche gehen, ABER du kannst in eine private KK wechseln.


    Beispiel:
    Du gehst in die gesetzliche Kasse ABC (z.B. nach dem STudium), wechselst nach 3 Monaten in die Private DEF (für bsp. die 18 Monate Ref). Anschließend willst/musst du wieder in die gesetzliche (weil du z.b. arbeitslos bist). Dann kannst du dir deine gesetzliche nicht aussuchen, sondern musst in die <Kasse ABC, weil die 18 Monate "Mindestlaufzeit" ja noch nciht abgelaufen sind. Also muss du noch 15 Monate in der gesetzlichen ABC bleiben bevor du dort kündigen kannst ODER jederzeit in die private wechseln.


    Ohoh... eigentlich wollte ich es mit dem Beispiel vereinfachen klingt aber nun irgendwie noch komplizierter.... Hm, trotzdem verstanden?


    Kurz: Wenn du Beamtenstatus hast kommst du ohne jegliche "Mindestlaufzeit" wieder aus der gesetzlichen Kasse raus.
    (Infos von meinem Bruderherz der bei der AOK arbeitet ;) )


    LG Schmeili


    P.S. Frohe Weihnachten

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