Mündl.Examensprüfung

  • Hey Leute!


    Ich habe gerade dieses Forum hier entdeckt und zu meiner großen Überraschung festgestellt, dass ich nicht der einzige arme, missverstandene Mensch auf der Welt bin;)
    Ich hatte Freitag meine 2.Mündliche und bin mit einer 5,0 dort rausgegangen....
    Ich muss sagen, ich hatte in der ganzen Uni-Zeit nie irgendwo so eine schlechte Note!
    Nicht nur dass die Prüfer sich nicht an die abgesprochenen Themen gehalten haben, sie haben mir auch noch dumme Sprüche reingedrückt!
    Nun aber zu meiner Frage, ich komme aus NRW, weiss jemand von Euch, wie es hier mit dem Nachholen der Prüfung aussieht, oder ob ich durch meine Schriftliche die sch...Note irgendwie noch ausgleichen kann? Es kann doch nicht echt so sein, dass ich jetzt ein halbes Jahr warte, das Ref. nicht anfangen kann und die 650€ Studiengebühren noch einmal zahle?!?!?!?


    Grüsse an alle Mitleider,
    Anne;)

  • Hallo erst mal Kopf hoch! Manche Prüfer sind einfach nur zum k.....!
    Meiner bescheidenen Erinnerung nach, kannst du deine Mündliche mit der Schriftlichen rausreißen! Also erstmal ruhig Blut und beim PA anrufen. Wenn man lieb nachfragt, sagen sie einem zwar nicht unbedingt die Note der Klausur, aber zumindest ob es gereicht hat. Das hat zumindest Köln bei mir so gemacht! Da sitzen ja auch nur Menschen!


    LG und Kopf hoch,


    Suny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    Einmal editiert, zuletzt von Sunrise1408 ()

  • Hallo!
    Also, wenn du in dem selben Fach auch eine Klausur geschrieben hast, dann kannst du die 5 ausgleichen. Muss dann aber schon eine recht gute Note sein.
    Wiederholen kann man die Prüfung erst im nächsten Prüfungszeitraum. Das heißt aslo, dass du u.U. ein Semester warten musst. Ist echt eine blöde Situation. Ich kenne sie, da ich auch durch eine mündliche gefallen war, die Note nicht ausgleichen konnte da ich das Fach nur mündlich hatte.
    Eigentlich darf man ja offiziell gar keine Themen absprechen. Daher ist es zwar sehr unfair, die Prüfer waren aber im Recht.....
    Wünsche dir noch viel Erfolg.
    Raphaela

  • Naja, das macht ja zumindest ein wenig Hoffnung!Ich werde morgen sofort im PA fragen - drückt mir mal die Daumen!;) Ich möchte das auf keinen Fall erst in nem halben Jahr wiederholen!
    Vielleicht kann man das ja auch irgendwie an einer anderen Uni ausserhalb NRWs nachholen?!

  • Eine Bekannte ist in EW durch die mündliche Prüfung gefallen (auch in NRW). Die Klausur war eine 2,0. Man kann aber nicht mehr ausgleichen, sondern muss alle Prüfungen mit mindestens 4,0 bestehen. Sie musste auch ein halbes Jahr warten, bis sie die Prüfung wiederholen konnte, obwohl sie schon ein Referendariatsplatz hatte.
    Ich kann Dir also leider nicht viel Hoffnung machen, aber frag doch mal im Prüfungsamt nach oder schau in Deine Prüfungsordnung!

  • Danke für Eure Antworten! Ich habe eben mit dem PA gesprochen, ich könnte mit der Klausur ausgleichen! Da allerdings die Prof., bei der ich die Klausur geschrieben habe schwer erkrankt ist, hat nun diejenige, bei der ich in der Mündlichen durchgefallen bin die Klausurkorrektur übernommen und die Dame im PA darf mir angeblich nix sagen, meinte aber die Klausur wäre nicht gut....Ich verstehe das allerdings alles absolut nicht mehr! Meine Klausur muss in Ordnung sein! Ich soll jetzt bis zur Ergebnisverkündung warten und sie meinte, es wäre ja alles nicht endgültig!
    Ich könnte einfach nur noch ausrasten und das übelste ist, dass ich nächste Woche noch ne Mündliche habe und meine Panik davor jede Minute nur noch steigt....

  • Also bei mir war es damals so, das ich die EW Klausur glatt 5 hatte und mündlich dann nen 2 gemacht hab. Bei mir galt es als ausgeglichen!


    Die Frage ist natürlich die Wertung der einzelnen Leistungen. Wenn die Mündliche stärker gewichtet wird als die Schriftliche, wirds natürlich schwer für dich! (Hab die Gewichtung jetzt nach knapp 3Jahren nihct mehr so wirklich im Kopf)
    Erkundige dich nach der Gewichtung oder, wie schon gesagt, ruf beim PA an!


    An ner anderen Uni wirst du es wohl schon machenn können, aber da wird mehr als ein Semester drauf gehen, bis da alles geklärt ist! ;)
    Also, falls du nicht ausgleichen kannst, einfach ein Semester dran hängen und das Fach nochmal machen! Ist auch kein beinbruch! Klappt dann doch trotzdem noch mit dem Ref-Platz im Februar! (Ist ner Freundin von mir auch passiert. War alles kein Thema!



    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Die Wichtung hat mich nun um Kopf und Kragen gebracht, meine KLausur war laut Erstgutachter ne 1,7, laut ZweitgutachterIN aber 5,0 und da die Mündliche doppelt gezählt wird, hätte ich mind. ne 2,0 haben müssen, habe aber ne 2,7...Kann SoWi also nochmal machen;(((

  • 1,7 und 5,0???? Was ist denn das bitte???? Da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder?? Also entweder liegt der Erst- oder Zweitgutachter völlig daneben. Das kann doch nicht sein!


    Krasse Sache!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Hallo,


    ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber kann man nicht bei einer so großen Differenz einen Drittgutachter beantragen? Hast du da mal beim Prüfungsamt nachgefragt?


    lg
    Flecki

  • Genau der Gedanke dret sich in meinem Kopf immer hin und her..Ich hab mit dem PA geredet und die sagen, was jetzt auch wiede ein Knaller ist, ich könnte Widerspruch einlegen, allerdings darf ich mich dann nicht zur Nachprüfung in der Zeit anmelden und wenn ich kein Recht bekommen würde (Laut PA-Frau werden die WIdersprüche immer irendwie abgewiegelt), muss ich auf alles noch nen Jahr länger warten!


    Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll!

  • Hallo,


    hört sich ja nicht so toll an. Was sagt dein Erstgutachter dazu? Hast du mit ihm mal über den Sachverhalt gesprochen? Die Profs kennen sich ja oft untereinander, und vielleicht war dein Zweitgutachter ja einer, der für "solche Noten bekannt" ist. Vielleicht kann er dir ja sagen, ob ein Widerspruch Sinn machen würde.


    Was sagt den die PVO zu der Sache mit dem Widerspruch? Hast du dort mal nachgelesen, ob die Aussagen des PA stimmen??


    lg
    flecki

  • Meine Erstgutachterin ist krank und nicht mehr in der Uni. Momentan kann ich nur ab und zu per EMail mit ihr kommunizieren. Sie hat mir nur geschrieben, dass es halt immer Kollegen gibt, denen es Freude bereitet anderen Menschen zu schaden..:(

  • Da ist guter Rat echt teuer. Ich kenne leider niemanden, der sich in solch einer Lage befindet. Ich kann daher auch nicht beurteilen, wie die Chancen bei einem Widerspruch sind. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit andere zu finden, die diesen Zweitprüfer haben oder hatte und nachfragen, wie es denen so ergangen ist.

  • Mir bleibt leider einfach nichts anderes übrig, als die ganze SoWi-Sache nochmal zu machen (Schriftliche&Mündliche)! Naja, irgendwie muss ich es vielleicht dann positiv sehen und hoffen, irgendwie ne bessere Note zu bekommen!
    Hat jemand einen glorreichen Literatur-Tipp zum Thema "Soziale Ungleichheit"?

  • Ich kann nur sagen: Willkommen im Club... ich hatte auch gerade mdl. Examensprüfung und bin mit ner 5 durchgefallen *heul*


    Und ausgleichen kann ich das leider auch nicht!!! Wann genau muss ich mich denn zur Wiederholung anmelden oder passiert das automatisch?

  • wilkommen im "loser"-club, bin auch letzte woche durchgefallen, mit ner 4,5. zitat prof: "wir denken sie können nochmal wiederholen" - kann ich nicht!!!war der zweite versuch-und das wusste sie ganz genau!! blöde kuh! ganzes studium an der tollen elite-uni hd ist jetzt für den a.....
    bei uns in ba-wü muss man sich für die wiederholungsprfüung "formlos" beim landeslehrerprüfungsamt anmelden - email reicht nicht, benötigen deine unterschrift. frist beachten!!!!!
    Anne1981: die notenabweichung ist schon extrem, würd mich auchbelasten, aber: denke ein widerspruch wird nichts bringen, hab wg meinem fall schon mit dem zuständigen juristen am km telefoniert, der macht mir keine hoffnung. außerdem musst du die kosten wenn du nicht recht bekommst selbst übernehmen, ca 150-200€.
    sehr hiflsbereit und vor allem mit eigener rechtsabteilung zur beratung ist der vbe in ba-wü, denke das gibts bei euch auch. muss man allerdings mitglied sein (umsonst als student).
    kopf hoch und alles gute!!

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