Kopfläuse

  • Hallo!


    In meiner 5. Klasse sind Kopfläuse aufgetreten. Offenbar hat das erste Kind es verschwiegen bzw. deren Mutter und nun ist die zweite Schülerin betroffen. Da hat mich die Mutter auch gleich angerufen.


    Muss ich das auch dem Gesundheitsamt des Kreises melden? Den Schülern werde ich das gleich am Montag mitteilen.


    Danke

  • Für hessen und Niedersachsen müssen Läuse nicht ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei uns in der Schule ist es nur vorgeschrieben (weiß nicht ob offiziell vom KuMi oder nur inoffiziell per Konferenzbeschluss), dass die Schüler ein ärztliches Attest vorweisen müssen welches besagt, dass sie Läusefrei sind.

  • Nein, ich meine auch, dass es nicht ans Gesundheitsamt muss. Aber bei uns müssen alle anderen Eltern der Klasse benachrichtigt werden, dass Kopfläuse in der Klasse aufgetreten sind. Es gibt dann normalerweise einen Elternbrief und einen Infozettel zur Behandlung von Kopfläusen dazu.


    LG
    Britta

  • Nein, in NRW musst du das auch nicht melden.
    Ich meine, die Kinder brauchen hier nicht mal mehr ein ärztliches "Läuse-frei-Attest".


    LG, FB

  • In BaWü dürfen die Kinder die Schule erst wieder betreten, wenn eine ärztliche Bescheinigung Läusefreiheit attestiert. Die Schulleitung muss AUF JEDEN FALL informiert werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wir haben in der Grundschule seit Februar mit Läusen zu tun (mich juckts schon wenn ich das Wort nur schreibe). Bei uns war jetzt 2x jemand vom Gesundheitsamt da. Allerdings haben wir den Verdacht, dass die Läuse aus der Gesamtschule von Geschwisterkindern "eingeschleppt" werden. Also mein Tipp: ALLE die mit Kindern aus der KLasse zu tun haben, und besonders dem verlausten Kind, informieren (AGs, Fördergruppen....).

  • Soweit ich weiß, darf die Schule ein Läusefrei-Attest fordern, in schlimmeren Fällen (wenn die Läuse schon seit einiger Zeit nicht aus der Schule zu bekommen sind) sogar ein Nissenfrei-Attest.

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