Schüler in Bundeswehruniform

  • Hallo ihr Lieben,


    in einer meiner Klassen trägt ein Schüler seit Kurzem eine Bundeswehruniform, zwar ohne Namensschild und Abzeichen aber mit Deutschlandsflagge.


    Ich meine mal gehört zu haben, dass man als Privatperson diese Uniforman nicht tragen darf es sei denn ohne Abzeichen, Namen und Flaggen.


    Kennt ihr einen Link wo man die Gesetzesgrundlage dafür einsehen kann? Ich habe den Schüler schon gebeten die Uniform nicht mehr im Schulalltag zu tragen - er weigert sich aber da es seine Gesinnung zeigt (Er ist leider dazu noch rechtsorientiert).


    Er meinte so lange ich ihm das nicht auf schwarz/weiß zeigen kann behält er sie an.

  • Hallo yasumi,
    ich bin mal ein wenig auf der Website von der Bundeswehr rumgesurft, habe aber diesbezüglich auch ncihts gefunden, ausser dass für Uniformen der "Arbeitsbereich 2 - Öffentlichkeitsarbeit" zuständig ist. Eine Mail-Adresse habe ich auch nciht gefunden, dafür aber eine Telefonnummer. Ich würde dort eifnach mal anrufen. Wenn es die Bundeswehr nciht weiß´- wer dann?
    Bist du dir denn sicher, dass es eine "Original"-Uniform der BW ist und nicht "normale" Kleidung im Military-Lool? Denn dann hättest du glaube ich keine Chance...


    Arbeitsbereich 2 - Öffentlichkeitsarbeit
    Stauffenbergstraße 18
    10785 Berlin
    Ihre Ansprechpartner
    - Tel: +49 1888 24 8310 / 8311


    Edit: Ansonsten gibt es noch ein "Bürgertelefon": +49 (0) 1888 - 24 24 24 oder Email: prinfo2-buergerbriefe@bmvg.bund.de

  • Danke Smeili


    ja ich bin mir 100% sicher dass es eine original Uniform ist mein Schatz hat so eine noch von seiner Dienstzeit - er weiß es aber leider auch nicht mehr 100%

  • hi,
    hier lässt sich die rechtsgrundlage finden, aber in der praxis wird es, wenn nicht die kompletten abzeichen an der uniform sind, auch nicht verfolgt.


    § 132a StGB - Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen
    (1) Wer unbefugt


    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,


    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,


    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder


    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.


    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1§ 132a StGB - Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen
    (1) Wer unbefugt


    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,


    2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,


    3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder


    4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.


    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.


    (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

  • Hallo Yasumi,


    ich glaube nicht, dass das verboten ist. Falls ja, mache ich mich wohl auch strafbar. ?(
    Ich habe damals zu meiner eigenen Schulzeit auch eine Bundeswehrjacke in einem ganz normalen Geschäft gekauft. Dort gibt es neben alles Mögliche von der Bundeswehr - neu und gebraucht. Auf meiner Jacke ist auch eine Flagge drauf und ich habe sie immer noch. Wäre schon wichtig zu wissen, ob das erlaubt ist. Aber da es dieses Geschäft immer noch gibt und die das ausschließlich an Privatpersonen verkaufen, muss das ja wohl erlaubt sein. Ich bin gerade ein bisschen erschrocken, als ich deinen Beitrag gelesen habe. Ich wäre nie im Leben darauf gekommen, dass das verboten sein könnte.

  • Zitat

    Original von bwref
    Aber da es dieses Geschäft immer noch gibt und die das ausschließlich an Privatpersonen verkaufen, muss das ja wohl erlaubt sein.


    Nicht alles was legal verkauft ist, ist auch legal anzuwenden/anzuziehen. Z.B. kannst du vollkommen legal Radarwarngeräte kaufen, nur einsetzen darfst du sie nicht. Eventuell ist es mit den Uniformen genauso: Sie verkaufen sie, was du damit tust - darauf haben die ja keinen Einfluss mehr"

  • Soweit ich sehe, geht es dem Paragraphen um Missbrauch bzw. Täuschung. Also darum, dass niemand mit einer Uniform irgendwo reinlatscht, sagt: "Ich bin General X", und den Laden übernimmt.


    Das setzt die Möglichkeit der Täuschung voraus, deshalb gehts um


    Zitat

    inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen


    Und ich würde mal schlicht vermuten, eine simple Bundeswehrjacke ist damit nicht gemeint, auch keine Stiefel oder ähnliches. Außer, es ergibt sich ein Gesamtbild. Insofern:


    Zitat

    Ich habe damals zu meiner eigenen Schulzeit auch eine Bundeswehrjacke in einem ganz normalen Geschäft gekauft. Dort gibt es neben alles Mögliche von der Bundeswehr - neu und gebraucht. Auf meiner Jacke ist auch eine Flagge drauf und ich habe sie immer noch.


    Don't panic 8).

  • Eine Uniform wird ja nun auch erst zu einer Uniform durch die entsprechenden Embleme -> Zugeöhrigkeit zu einer Kompanie, Rangabzeichen.


    Eine normale JAcke ohne dies alles ist erlaubt. Es ist erkenntlich, dass die Person nicht zu der Bundeswehr gehört. Und ich bezweifle, dass der Schüler einen Flecktarnanzug der BW trägt, die sind superteuer, GORETEX! Der olivgrüne Tarnanzug ist mehr oder weniger nicht mehr in der BW anzutreffen.

  • Hallöchen,


    also laut Aussage einiger Ex-Bundeswehrangehöriger ist das Tragen einer Uniform ohne Namensschild und Abzeichen nicht verboten. Es ist nur verboten die Uniform als Angehöriger der Bundeswehr unvollständig zu tragen.


    So weit so gut. Die Uniform dürfte doch das geringste Übel sein. Das eigentliche Problem ist doch seine politische Orientierung oder?


    Woher kommt der Typ nur darauf, das Uniformträger und seine Gesinnung zusammen passen? Auch viele Linke oder ganz normale Menschen tragen Tarnfleckkleidung bzw. Uniformklamotten. Sogar in ganz normalen Kaufhausketten findet man solche Bekleidung, die Uniformcharakter haben. Es ist halt einfach eine Frage des Geschmacks. Daran sollte man sich nicht stören, weils einfach Privatsache ist.


    Der Typ scheint aber tendenziell damit provozieren zu wollen und das hat er ja auch erreicht. Könnt ihr ihn nicht anderweitig aufs Glatteis führen und zum Fallen bringen? Vielleicht mal einen echten Soldaten einladen, der über die ernsthafte und verantwortungsvolle Aufgabenfelder der Bundeswehr im Unterricht berichtet. Da dürfte ihm sein Outfit doch megapeinlich sein oder? Manchmal bietet die Polizei auch Veranstaltungen zum Thema Verfassungsschutz bzw. rechte Gewalt an. Auf jeden Fall solltet ihr als ganze Schule klarstellen, dass diese Einstellung in der Schule (und in der Welt) nichts zu suchen hat.


    Elli

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