Schülerin,Klassenfahrt,Bedenken

  • Hallo : )


    :Vorgeschichte):In meiner 9. Klasse habe ich eine Schülerin,die schon ziemlich lange an Bulimie,Depressionen und SVV leidet.Im Februar wurde sie nach 1/2 Jahr Klinik wieder entlassen,ist aber immernoch in Therapie.


    Jetzt steht bald die Klassenfahrt an.Sie ist schon angemeldet und es wurde bezahlt.
    Ich weiss aber aufgrund mehreren "Vorfällen",dass es ihr psychisch und körperlich immernoch sehr schlecht geht.Sie erbricht und schneidet sich immernoch...
    Mit der Zeit werden meine Bedenken immer größer.Ist es nicht bedenklich sie mitzunehmen und dann auch noch im Ausland zu sein?
    Kennt jemand ähnliche Fälle,kann mir vielleicht Tipps und Rat geben?
    Ich würde mich freuen!


    MfG Sabine

  • Sprich doch nochmal mit den Eltern. Ich denke, wenn sie noch erbricht, würde ich sie nicht mitnehmen. Was machst du, wenn sie Dir auf dem Klo kollabiert?
    Hängt aber natürlich davon ab, in welchen Abständen sie erbricht. Täglich? Oder wöchentlich?
    Ich würde versuchen, mit den Eltern eine Lösung zu finden.

  • Vielen Dank für deine Antwort :)


    Mit den Eltern (dem Vater des Mädchens) hatte ich bereits ein Gespräch.Allerdings ging es hierbei nicht um die Klassenfahrt..
    Er ist der Meinung,dass sie seit ihrer Entlassung wieder "gesund" ist und nicht mehr erbricht,bzw. sich schneidet.Viel Verständnis hat er nicht gezeigt.
    Ausserdem wurde die Klassenfahrt von den Eltern genehmigt und bezalt.
    Von ihr persönlich weiss ich aber(und das macht sich auch im Unterricht bemerkbar),dass es ihr nicht gut geht.
    Sie ist wohl stark bulimisch (d.h sie erbricht mehrmals täglich) und schneidet ziemlich häufig,ziemlich stark.
    Über die Gründe spricht sie nicht,ich weiss aber,dass sie große familiäre Probleme hat/hatte.Vielleicht auch deswegen das fehlende Verständnis der Eltern.
    Genau das sind meine Bedenken.Das sie sich selbstverletzt,es sich entzündet oder sie sogar "zu tief" schneidet?Dass sie umkippt oder kollabiert?
    Oft (spielt) sie das glückliche,fröhliche Mädchen.Wenn man aber genauer hinguckt ist es nicht zu übersehen,dass es ihr nicht gut geht.
    Genauso sind aber die Bedenken da,was passieren wird,wenn ich sie nicht mitnehme?Vielleicht verfällt sie sogar in große Depressionen,tut sich etwas an oder oder oder.. ?(


    Liebe Grüße

  • Hast Du sie unter 4 Augen mal gefragt, wie das Mädchen sich die Klassenfahrt vorstellt? Wie schätzt sie sich denn selbst ein, wenn Du ihr Deine Bedenken erklärst? Immerhin ist sie ja in der 9. Klasse, so dass ein Gespräch "unter Erwachsenen" möglich sein sollte.


    LG, das_kaddl.


    PS: Zu Unfällen á la "Kollabieren auf dem Klo" empfiehlt sich wirklich eine Auffrischung bzw. Vertiefung des Erste-Hilfe-Kurses, weil man dann weiss, wie man sach- und patientengerecht reagieren muss ;) . Notrufnummern des Auslandes wird die Threadstarterin ja sicherlich in ihrem Handy gespeichert haben...

  • ABSICHERN!


    Ich sehe zwei Varianten:


    Entweder ein ärztliches (!) Attest, das die Unbedenklichkeit der Mitnahme auf die Klassenfahrt bescheinigt (sollte, wenn die Schülerin "geheilt" ist, kein Problem sein)


    oder, falls die Eltern es verweigern, die Schülerin nicht mitnehmen. Wenden die sich an die Schulleitung, dann von dieser die Bedenken mitteilen (vor Zeugen: Personalrat). Ordnet die Schulleitung die Mitnahme dann an, ist sie verantwortlich.


    Zum ersten Punkt. Kein Schreiben der Eltern akzeptieren, denn wenn was passiert, werden die versuchen sich herauszureden, z.B. mit "Einverständniserklärung gefälscht" (wer kennt nicht die unleserlichen "Handzeichen" von Eltern, die man nur mit viel gutem Willen als Unterschrift ansehen kann) oder mit "Konsequenzen waren nicht klar / Lehrkraft hat uns falsch informiert / versichert, dass alles glatt geht /..."


    Denke ZUERST an dich selbst (Haftung !). Jeder gegnerische Anwalt wird dir bei dieser, dir bekannten Vorgeschichte einen Strick daraus drehen !


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hast du versucht, dir von den Eltern die Erlaubnis zur Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu holen? Der könnte dir doch am besten eine Einschätzung der Lage geben.

  • Bei einem Gespräch mit ihr sagt sie mir schon offen,dass sie sich halt noch selbstverletzt und erbricht,spricht dabei aber so ruhig und gelassen,dass es einem entweder stutzig oder betroffen macht.


    Das mit dem Attest halte ich für eine gute Idee,denn persönlich mit ihrem Arzt darf und kann ich nicht sprechen.Selbst den Eltern gegenüber hat sie strengste Schweigepflicht(da sie über 14 Jahre alt ist).
    Ich denke,dass sie ihre Eltern in dieser Hinsicht so ziemlich im "Griff" hat,sodass sie garnicht versucht haben sie zu Hause zu lassen.
    Bei dem Gespräch mit den Eltern waren sie sich sicher,dass es ihr gut geht und,dass sie ruhig mit kann etc.
    Aber wieso sollte meine Schülerin mich anlügen,wenn sie sagt,dass es ihr nicht gut geht?


    Liebe Grüße und Vielen Dank!

  • Wie sieht denn die Schülerin selbst die Teilnahme an der Klassenfahrt? Möchte sie mitfahren? Dann wäre die Teilnahme vielleicht doch sogar gut für sie.


    Ich kenne mehrere Fälle (allerdings aus dem Bekanntenkreis, nicht aus der Schule), wo die Betroffenen recht gut selbst einschätzen konnten, wie weit sie gehen. Die meisten davon sind langjährig in Therapie und durchaus sehr reflektiert im Umgang mit ihrer Persönlichkeitsstörung. Inosfern ist es vermutlich nicht mal verwunderlich, dass sie auch recht ruhig und offen darüber redet. Ich verstehe aber auch das Problem der Aufsicht.


    Kannst Du mit der Schülerin nochmal sprechen und ihr Deine Bedenken offen legen? Ich würde ihr allerdings nicht die Klassenfahrt "verbieten", wenn sie mitfahren möchte. Das würde eine zusätzliche Ablehnung bedeuten, ein weiteres "Nicht-angenommen-werden". Mach ihr aber dann auch deutlich, dass sie Verantwortung für sich selber übernehmen muss. Du kannst sie sicherlich nicht daran hindern, dass sie sich verletzt oder erbricht, aber dies wird im allgemeinen auch nicht lebensbedrohlich enden. Vielleicht gibt es einen Konsens, den man erreichen kann. Dass sie weiß, dass sie mit Dir reden kann, wenn es akut schlimm wird, wenn der emotionale Druck zu groß ist zum Beispiel.

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Ich vermute es aufgrund deiner Schreibe: Keine Leerzeichen nach einem Komma/Punkt, fehlende Kommas, falsche Zusammenschreibung. Es gab hier ein paarmal Leute, die sich als Lehrer ausgaben, aber keine waren, dafür entweder Schüler oder Elternteile. Aber vielleicht tue ich dir unrecht, dann entschuldige ich mich ganz herzlich dafür. Der von mir erwähnte Link könnte für dich dennoch interessant sein, da dort auch Eltern mitschreiben.

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