Wer bezahlt nun das Unterrichtsmaterial??

  • Huhu Ihr Lieben,


    habe hier mal ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass die Schule Unterrichtsmaterial (Schülerbuch/Arbeitsheft/Lösungen etc.) für die LehrerInnen zur Verfügung stellen muss. Gilt dies eigentlich nur für NRW?


    Hintergrund: Einige Lehrer wollten sich heute aus der Lehrmittelbücherei übriggebliebene Schülerbücher (wie jedes Jahr) ausleihen und sind dann etwas unsaft von der "Verwalterin" darauf hingewiesen worden, dass diese Eigentum der Eltern seien und wenn sie diese ausleihen wollen, auch den Eigenanteil bezahlen müssten.


    Der Rechtsexperte :) in unserer Schule meinte, dass es auch für Niedersachsen ein entsprechendes Urteil gäbe (Braunschweig??), finde es jedoch nicht. Vielleicht könnt ihr mir helfen?


    Mit lieben Grüßen und bestem Dank
    teufelinchen

  • Das typische Problem: Keiner ist zuständig (wie beim Arbeitszimmer).


    Ja, es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass sich Lehrer und Lehrerinnen das Unterrichtsmaterial (insbesondere das eingeführte Lehrbuch) nicht selbst kaufen müssen, sondern dass der Arbeitgeber dieses bereitzustellen hat. In welchen Bundesländern solche Urteile schon gefällt werden, müssten man recherchieren, die Urteile sind aber sicherlich auch auf die restlichen Bundesländer übertragbar.


    Die Bücher, die über das Lehrmittelausleiheverfahren angeschafft wurden und damit von den Eltern bezahlt wurden, sind tatsächlich den Schülern und Schülerinnen zugeordnet.


    Konsequenz: Entweder das Land oder der Schulträger steht in der Pflicht, die Bücher für die Lehrer zu beschaffen. Wer genau, weiß ich nicht, viellicht wissen das die Verbände / Gewerkschaften.


    Bei uns herrscht prinzipiell im Kollegium auch Eingikeit darüber, dass es nicht unsere Privatsache ist, die Bücher anzuschaffen, die wir im Unterricht benötigen, aber leider passiert nichts: Die meisten besorgen sich die Bücher wie immer privat und freuen sich über einen kleinen "Prüfexemplarrabatt". So sieht die Schulleitung natürlich auch keinen akuten Handlungsbedarf. Schade eigentlich. Vielleicht geht es der Mehrheit der Lehrer wirklich noch zu gut.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Bei den einschlägigen Schulbuchverlagen gibt es die Möglichkeit, komplette Sätze der eingeführten Lehrwerke anzufordern, die für gewöhnlich kostenlos geliefert werden.
    Klett hat mir das komplette Password Green, die Workbooks und die Grammatik kostenlos geliefert, ebenso alle Bände des neuen Geschichte und Geschehen.


    Ich habe Klett nur angeschrieben und um Zusendung der Lehrwerke gebeten, ohne um kostenlose Zusendung zu bitten. Die Rechnung belief sich auf 0 Euro.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Ich habe Klett nur angeschrieben und um Zusendung der Lehrwerke gebeten, ohne um kostenlose Zusendung zu bitten. Die Rechnung belief sich auf 0 Euro.


    Das ist aber eine riskante Strategie! Zwar gehört zum Abschluss eines Vertrages, dass man sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeignet hat, wozu in diesem Fall auch die Preisangabe gehört. Da aber für Bücher regelmäßig eine Buchpreisbindung existiert, kann man eine Aufforderung "Bücher zu senden" auch so interpretieren, als ob dem Besteller der Preis klar ist. Also: Hätten sie dir eine Rechnung mit dem "normalen" Preis geschickt, hättest du wahrscheinlich zahlen müssen.


    Daher: Wer das versuchen will, sollte auf "Gratisexemplaren" bestehen!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Ich habe bislang von den Schulbuchverlagen immer ein kostenloses Lehrerexemplar für das an der Schule eingeführte Lehrwerk erhalten.


    Notwendig ist dazu eine Bescheinigung der Schule, dass es sich um ein an der Schule eingeführtes Lehrwerk handelt.


    Lehrerhandbücher musste ich bezahlen. Die mindern dann eben meine Steuerschuld ;)


    Ich habe auch schon Lehrwerke erhalten (in den Ausstellungsräumen der Schulbuchverlage) mit der Begründung, dass wir an der Schule über die Einführung eines neuen Lehrwerkes diskutieren ;.-)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    4 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • manchmal übertreiben es die verlage sogar ... an unserer schule liegen gerade 6 (!!!) lehrerhandbücher zum neu eungeführten sprachbuch EINES jahrganges. wir sind übrigens zweizügig.


    bislang habe ich immer ein lehrerexemplar kostenlos bekommen (oft noch inkl. lehrerhandbuch etc.), wenn ich einen verlag angeschrieben habe. gerade jetzt, wo alle verlage ihre überarbeiteten ausgaben unter das volk bringen wollen. geheimtip: letzter tag einer bildungsmesse (didacta). habe bei der letzten ALLE mathelehrwerke + arbeitshefte ALLER verlage zusammengesammelt (0 euro).


    ansonsten habe ich gerade bei der gew niedersachsen etwas zu einem gerichtsentscheid gelesen (einfach mal die homepage anklicken). und wenn alle stricke reißen, sind die 40 euro (man bekommt ja prozente) für die lehrwerke noch das geringste übel im ganzen schuljahr (darauf spekuliert vermutlich auch unser arbeitgeber).

    • Offizieller Beitrag

    Ich verschenk die viel zuvielen Prüfexemplare immer an zusatzübungswillige und finanzschwache Schüler, die freuen sich. Oder an materialsammelnde und ebenfalls finanzschwache Referendare. Die freuen sich auch (noch!)...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Vielen lieben Dank für eure Informationen. :) Wir werden wohl in den Fachschaften einfach mal auf "Betteltour" gehen!


    Mit liebem Dank
    teufelinchen

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