Bekommen Referendare in NRW Mehrarbeit eigentlich immer noch vergütet

    • Offizieller Beitrag

    Für die Referendare an unserer Schule suche ich die Info, ob Mehrarbeit im Referendariat in NRW immer noch vergütet wird. Als ich damals Ref gemacht habe, war es so, dass ich aber der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles vergütet bekam. Jetzt gibt es aber widersprüchliche Aussagen dazu, ob das immer noch so ist.


    Ich habe mal gegoogelt, aber noch nichts wirklich Aussagekräftiges dazu gefunden. Wisst ihr da mehr?

  • Vielleicht fndest du hier etwas:


    http://www.tresselt.de/


    Links auf Übersicht, dann findest du in dem Kasten rechts oben direkt "Mehrarbeit".
    Rechts unten "LAA und Refrendare". Dort steht: LAA müssen keine Vertretungsstunden machen"


    LG Sturz

  • ich glaube, referendarin meinte, ob fest im stundenplan verankerte mehrarbeit vergütet wird...


    wurde bei bei, anfang des jahres, als ich noch im ref. war :)


    ich habe nach der prüfung bis zum ende des ref's mehr gearbeitet, weil meine shcule den bedarf hatte. diese stunden mussten dann in einem antrag eingetragen werden und wurden mir dann auch ausgezahlt :)


    im ref. (zwischen bestandener prüfung und vor dem ende des ref's) gibt es aber eine höchstgrenze, ich glaube zu den 12 regelstunden durften höchstens noch 8 stunden/woche dazukommen.
    vor der prüfung durften wir höchsten 2 std./woche mehr arbeiten.


    in unserem seminar hat man uns damals folgendes mitgeteilt:



    "an der bisherigen Regelung (12 Stunden Ausbildungsunterricht / 7 Stunden Seminarausbildung) ändert sich nichts.


    Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der Ausbildungsgruppe 05-07, die ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben, bekommen nun aber (auf freiwilliger Basis) die Möglichkeit, zusätzlichen Unterricht zu erteilen. Die in §11(8) OVP deklarierte Grenze von 2 Stunden Mehrarbeit gilt nur bis zum Prüfungstermin. Erfreulich ist auch, dass Mehrarbeitsvergütung für zusätzlichen Unterricht gezahlt werden kann.
    Diese Neuregelung des MSW ist also für Schulen und Lehramtsanwärterinnen / Lehramtsanwärter sehr erfreulich!!! Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember in Kraft."


    lg,
    silke

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Antworten. Der Link ist gut. Dem entnehme ich, dass Vertretungsstunden ab der 4. Stunde im Monat vergütet werden. Die Frage ist nur, ob das für Referendare gilt.


    Silke, ich hatte mich unklar ausgedrückt: Ich meine tatsächlich Vertretungsunterricht.
    Die Situation ist die, dass die Refs ihre vorgesehenen 12 Stunden (und teilweise sogar noch mehr) unterrichten bzw. hospitieren und darüber hinaus noch viel vertreten. Bei mir war es damals so, dass ich diese Vertretungsstunden dann bezahlt bekam, wenn ich mehr als 3 Stunden im Monat (natürlich neben meinen normalen Unterrichtsstunden) vertreten hatte. Die Frage ist nur, ob das immer noch so ist, dass auch schon im Referendariat diese Stunden vergütet werden oder ob das inzwischen erst bei "fertigen" Lehrern so gehandhabt wird.

  • Also ich arbeite seit meiner Prüfung 6 Stunden pro Woche mehr - bezahlt. Dazu habe ich einen offiziellen Mehrarbeitsvertrag unterschrieben, der von der Schulleitung ans Schulamt ging. Außerdem musste ich ans Seminar eine formlose Erklärung schicken, dass ich grundsätzlich mit Mehrarbeit einverstanden sei. Die Mehrarbeit darf aber auf keinen Fall während bzw. statt der Seminarzeit stattfinden.

  • huhu refin!


    wichtig ist noch: NACH der prüfung wird man zwar als laa bezahlt bis das ref zu ende ist, aber die mehrarbeit bekommt man nach dem stundensatz "fertiger" lehrer vergütet.


    gruß
    sinfini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    • Offizieller Beitrag

    So, unsere Reffis haben mal im Seminar nachgefragt und die Regelung in NRW ist momentan folgendermaßen:
    Referendare dürfen nur dann Vertretungsunterricht machen, wenn 2 Wochenstunden nicht überschritten werden und wenn sie sich das einmalig im Seminar genehmigen lassen. Ohne diese Genehmigung dürfen sie gar nicht vertreten.
    Die Vertretungsstunden müssen ab der ersten Stunde vergütet werden.


    Bei uns sieht das deshalb momentan so aus, dass die Referendare gar nicht mehr vertreten müssen.

  • Ich hab damals für 6 Stunden Mehrarbeit pro Woche für 1 1/2 Monate ca 900 Euro überwiesen bekommen.
    Genau kann ich es leider nicht sagen, da ich bis heute noch keine Abrechnung vom LBV darüber bekommen habe....
    Vielleicht noch zur Info: Bin Sonderschullehrerin, also A13.

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