keine Verbeamtung auf Lebenszeit wegen sinkender Schülerzahlen

  • Hallo..........ich habe mal eine Frage an alle. Ich habe vor zwei Jahren mein Referendariat in Sachsen-Anhalt beendet, ein Jahr als angestellte Lehrerin gearbeitet. Dann wurden neue Stellen im Beamtenstatus ausgeschrieben, auf die ich mich beworben habe und dann wurde ich vor 2 Jahren Beamtin auf Probe (zur Anstellung).
    In der Zwischenzeit ist dieVerbeamtung auf Lebenszeit nicht vorangeschritten. Und jetzt am Ende des Schuljahres ist mir mitgeteilt wurden, dass wahrscheinlich kein Bedarf mehr für mich besteht. (Schließlich weiss man ja erst seit diesem Schuljahr, dass es in Sachsen-Anhalt sinkende Schülerzahlen gibt :evil:)
    Welche Risiken bestehen denn jetzt? Ist es möglich, dass das Bundesland nicht mehr die Verbeamtung auf Lebenszeit durchführen wird und stattdessen die Verbeamtung beenden wird (im Bundesbeamtengesetz steht ein diffuser Satz (§31 Absatz 1 Satz 4): wenn die Beschäftigungsbehörde sich auflöst, verschmilzt usw.
    In unserer Schule stehen zur Zeit auch noch Fusionen mit anderen Schulen an und deswegen scheint sich ein Überhang an Lehrern zu ergeben.
    Dann haben wir auch noch einen neuen Direktor, der noch nicht mal wusste, dass ich nur Beamtin z.A. bin.
    Ein bisschen ist mir unwohl, weil keiner der Dienstvorgesetzten etwas weiss oder nichts wissen will.
    Deswegen meine Frage, ob ich aus dem Grund, dass an meiner Schule kein weiterer Einsatzbedarf besteht, die Möglichkeit sich ergibt, dass die Probezeit beendet wird und ich praktisch entlassen werde?

    • Offizieller Beitrag

    Manuela


    Eine Beamte zur Anstellung ist ja de facto schon Beamte und muss nur noch ihre Probezeit durchlaufen. Eine Entlassung als Beamte dürfte nur nach Nichtbestehen der Probezeit und der Verlängerung derselben erfolgen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bedarf neuerdings über die erfolgreiche Beendigung der Probezeit und der Verbeamtung auf Lebenszeit entscheidet.
    Abgesehen davon müsste da doch ein "Bestandsschutz" gelten. Man kann ja nicht Leute ins Beamtenverhältnis übernehmen, um sie dann zwei Jahre später ohne von dem Beamten vertretbare Gründe zu entlassen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Mein Eindruck: Da will dich jemand einschüchtern.
    Als Beamter auf Probe kannst du nur entlassen werden, wenn du deine Arbeit nicht richtig machst.


    Dein Arbeitgeber ist - nebenbei bemerkt - nicht die Schule, sondern das Bundesland. Das sollte sich eigentlich nicht so schnell auflösen ... Was dir blühen kann, ist, dass du an eine andere Schule versetzt wirst - falls an eurer Schule ein Überhang entsteht. :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Liebe Manuela,


    du hast nicht geklaut?
    du hast sonst nix verbrochen?




    Nein...., normalerweise hat das Nichts mit den sinkenden SuS Zahlen zu tun! Da bist du doch nicht dran schuld!!!



    LG
    Isabella

  • Tja...........mittlerweile hat sich das Thema auch für mich erledigt. Denn ich habe meine Probezeit nicht bestanden, da ich einen zu hohen BMI habe. Damit kann ich jetzt mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und damit aus dem Schuldienst rechnen.
    Dabei hat der hohe BMI schon im Gutachten zur Einstellung dringestanden. Pech für mich.
    Jetzt kann ich eben darauf warten, dass diese Entlassung erfolgt und das kann ziemlich schnell sein. Und wie soll ich mich da motivieren?

    • Offizieller Beitrag

    Ach, du Ärmste! :troest:
    Und du wurdest vor deiner Einstellung nicht vorgewarnt?
    Gibt es nicht irgendwie noch eine "Nachfrist"? Ich hatte mal einen Kollegen, dem wurde quasi ein Ultimatum gestellt- entweder er hat (bis zum nächsten Halbjahr war's, glaube ich) einen normalen BMI oder er kann die Verbeamtung wirklich vergessen.
    In einem halben Jahr kann man ziemlich viel abnehmen...
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Doofe Frage aber: Was hat der BMI mit dem Bestehen der Probezeit zu tun? Deswegen wirst Du viell. nicht auf Lebenszeit verbeamtet - aber doch nicht aus dem Schuldienst entlasse??!!

    • Offizieller Beitrag

    Eben, das kann ich mir auch nicht recht vorstellen, entweder es gibt eine Nachfrist wie bei meinem Kollegen oder du wirst schlimmstenfalls nicht verbeamtet (Schuldienst ist ja nicht dasselbe wie Beamtentum- ich hab ewig lange als Angestellte unterrichtet...)- das müsste eigentlich alles sein.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Typischer Fall für Personalrat und GEW.


    Einen zu hohen BMI kann dir nicht deine Dienststelle vorhalten - das muss amtsärztlich festgestellt werden. Und selbst dann lässt sich dagegen trefflich klagen.


    Rauf aufs Rad und Kopf hoch! Jetzt hast du so viele Jahre investiert, um diesen Beruf ausüben zu können - gib nicht einfach auf.


    Oder um es flapsig auszudrücken (nimm mir das Wortspiel bitte nicht krumm):
    "Menschen mit starkem BMI lassen sich nicht einfach zur Seite schieben" :nein:


    Wie sagte schon der französische Philosoph Obelix:
    "Ich bin nicht dick! Nein, mein Herr! Nur kräftig gebaut!"

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Also ich selbst habe auch mit einem höherem BMI zu kämpfen und hab mich da ein wenig schlau gemacht.
    Als ich damals beim Amtsarzt war wegen einer "normalen" Einstellung in den saarländischen Dienst, hieß es, dass ich für die Verbeamtung abnehmen müsste, sonst sähe es schlecht aus. gesagt getan, zu den Weight Watchers, Sport gemacht und so (hört sich ja lles so einfach an, ist es aber natürlich nicht) udn ich hab in einem Jahr knapp 25 Kilo abgenommen. Als ich im februar zur erneuten "Musterung" (so nenne ich das gerne :) ) war, war die Ärztin total begeistert von der Abnahme udn hat mich als Beamter auf Probe gelassen, allerdings mit dem Vermekr, dass ich noch ein wenig abnehmen müsse für die lebenszeiteinstellunng (noch so ca. 10 Kilo). Jetzt hab ich noch ca. ein jahr zeit, dann werde ich erneut zu ihr gehen und ihr präsentieren, dass ich abnehmen kann und es vor allem halten kann.
    Aber zurück zu deinem Thema. Als ich dann vor der Beamtung auf Probe mal unsicher deswegen war, hab ich unsere Zuständige für die bewerbungen vom Ministerium angerufen, die meinte, dass man Zeit bis, glaub ich, 41 hat verbeamtet zu werden. Sprich, so lange hast du noch Zeit udn kannst es immer wieder versuchen.
    Und sie können dich jetzt nicht so einfach rauskicken, denn als Beamter auf Probe hat man nach 2 jahren ein Recht auf die Lebenszeit, wenn man die Probezeit nihct besteht kann sie auf 3 jahre verlängert werden...

  • Hallo und danke für die Antworten. Tja, ist es leider doch nicht so einfach. Der Amtsarzt hat bereits festgestellt, dass mein BMI zu hoch ist und damit Gefahren bestehen würden, dass ich nicht zum Ruhestandsalter durchhalten würde. (Seiner persönlichen Meinung nach, ist diese Regelung auch nur Quatsch!)
    Und das Fehlen der körperlichen Eignung ist ein Grund, um aus dem Beamtenverhältnis aus Probe entlassen zu werden. Und da es keinen Anspruch auf einen Angestelltenvertrag gibt, habe ich keinen automatischen Anspruch darauf, nun Angestellte zu werden.
    Das waren die Aussagen des entsprechenden Amtes.
    Wann das nun alles passieren wird, bleibt unklar, denn die Probezeit kann ja 5 Jahre dauern und ich habe erst 2 Jahre herum. Es gbit keine dienstliche negative Beurteilung und ich habe angeblich ein Fach, das man brauchen könnte. Aber ob das hilft, weiss ich nicht.
    Ich habe mich auch schon andersweitig bei der Gesellschaf gegen Gewichtsdiskriminierung schlau gemacht. Aber ob es Sinn macht, gegen eine solche Entscheidung zu klagen, da bin ich mir nicht sicher. Wenn das Amt nicht will, dann will es auch nicht. Und wenn die nicht wollen, dann werde ich auch nicht die noch anstehenden Unterrichtsbesuche überleben, um es mal beim Wort zu nehmen.
    Also, werde ich jetzt warten:
    Variante 1: Es kommt doch noch ein unbefristeter Angestelltenvertrag in der nächsten Zeit.
    Variante 2: Es kommt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in nächster Zeit (Beamte auf Probe können innerhalb von 6 Wochen entlassen werden)
    Variante 3: Meine Probezeit wird voll mit 5 Jahren ausgeschöpft und dann kommt erst eine Entscheidung.


    Falls es aber zu Variante 2 kommt, werde ich auf der vollen Ausschöpfung meiner Probezeit bestehen.


    Danke noch mals für die aufmunterenden Worte.

  • Also, wen ich bei solchen Frage ja erstmal gar nicht fragen würde, wäre das Amt ;)


    Ich persönlich hätte unlängst mal meine Gewerkschaft angerufen und mich nach Rechtsberatung umgesehen - dafür ist doch die Verbeamtung viel zu wichtig! Manchmal hab ich das Gefühl, dass die LEhrerschaft alles schluckt ;)

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