Bundeslandwechsel

  • Hallo an alle,
    ich habe jetzt schon einiges an Beiträgen im Forum gelesen, aber geholfen hat mir das noch nicht ganz, daher meine Frage:


    Ich bin seit 10 Jahren verbeamtete Grundschullehrerin (Bayern), seit 7 Jahren in meinem Bezirk tätig und möchte geren in ein anderes Bundesland (Schleswig-Holstein) wechseln.
    Kann mir bitte jemand sagen, wie das genau abläuft und was ich alles machen muß und wie ist das mit dem Beamtenstatus?


    Es wäre super, wenn sich jemand erbarmen würde und mir helfen könnte!
    Liebe Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine zu wissen, dass bundesländerübergreifender Wechsel nur im direkten Tausch erfolgen kann, dass du also dann versetzt werden kannst, wenn jemand aus deiner Wunschregion in deine jetzige will. Und wenn dich dein Schulleiter "freigibt".
    Das kann ratzfatz gehen, kann aber auch dauern.


    (Bitte um Korrekturen, falls das jetzt falsch ist)


    Der Beamtenstatus bleibt auf jeden Fall erhalten !

  • Hallo und danke für die Antwort. Geht das nich auch ohne Tauschpartner?
    Bräuchte bitte mal eine Schritt für Schritt- anleitung was alles gemacht werden muß!
    Würde mir bitte da jemand helfen?
    Lieben Dank schon mal!

  • Hallo!


    Ein Wechsel usw. kann durch einen Freistellungsauftrag (der Schulleiter muss zustimmen) oder durch ein Ländertauschverfahren (Tauschpartner) realisiert werden.
    Ich möchte derzeit Wechseln nach NRW, da ich dort wohne. Dazu brauche ich Ersatz, damit ich gehen kann.
    Die jeweiligen Anträge sollten jeweils zum 1.2. und / oder zum 1.8. erfolgen. Meinen Antrag habe ich schon vor einer Woche abgegeben, da ja bald Ferien sind. Mal schauen, ob es klappt.


    Was hast du denn für Fächer?


    Viele Grüße, stefan75

  • Hallo Stefan,
    kannst du vielleicht kurz was sagen, wie das abläuft? Hast du dir dort eine Stelle gesucht, in NRW, und wenn ja wie? Wie läuft denn sowas ab?
    Ich rotiere gerade etwas- habe eine Planstelle in 60km Entfernung in RLP angenommen, und weiß, dass ich irgendwann zurückmöchte.
    Bist du schon auf Lebenszeit verbeamtet?

  • hallo,
    muss der Schulleiter oder das Schulamt zustimmen?
    Muss diese Freistellung als erstes beantragt werden, bevor man sich überhaupt nach einer anderen Stelle umschauen kann??

  • Zitat

    Original von westlife41
    hallo,
    muss der Schulleiter oder das Schulamt zustimmen?
    Muss diese Freistellung als erstes beantragt werden, bevor man sich überhaupt nach einer anderen Stelle umschauen kann??


    Hallo,
    als es wäre echt super, wenn mal jemand genaus sagen würde wie das ganze abläuft!!
    Lieben Dank!!

  • Warum kümmerst du dich nicht mal selber darum? Schließlich willst DU das wissen?!
    Personalrat, Kultusministerien, Gewerkschaften etc. können dir da sicherlich mit etwas Eigeninitiative weiterhelfen.

  • Also die eine Frage:


    Natürlich muss die Freistellung erst da sein, ehe du dich bewerben kannst. Sonst würde sich ein Land, das versucht dich einzustellen ja recht herzlich bedanken, wenn es dann heißt: Ach nee, ich bin gar nicht freigestellt worden.


    Deswegen kann man sich nur bewerben, wenn man zu der Bewerbung die Freistellungsbescheinigung beilegt.

  • Hallo,
    du kannst in Bayern über das Schulamt einen "Versetzungsantrag anderes Bundesland "an die Regierung stellen. Das ist ein Formblatt, das es vielleicht auch als download auf der Regierungsseite gibt. Ganz sicher aber beim Maißverlag. Jedoch war meines Wissens der Termin schon im März. Kannst ja mal beim Schulrat anrufen.
    Alles Gute

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