Das Kreuz mit der Steuererklärung

  • Liebe biene maja,
    dann war meine Vermutung richtig. Ich werde trotzdem alle Bibliotheksfahrten, die km zur Klassenfahrt usw. eintragen, wer weiß, ob sie mir die CDs für den Musikunterricht nicht als "Privatvergnügen" anrechnen ("natürlich höre ich mir jeden Abend die Geräusche CD mit 78 Tierstimmen an, gleich nach den Hubschrauber-Start-Geräuschen" :D )


    LG, das_kaddl.

  • Zitat

    das_kaddl schrieb am 05.05.2005 09:52:
    ..Aber: kann man überhaupt mehr vom Finanzamt zurückkriegen, als man Lohnsteuer gezahlt hat?
    ...


    EDIT: Ich weiß, ich könnte meine Werbungskosten über mehrere Jahre verteilen. Da ich aber für 2005 meine Steuererklärung hoffentlich an die Schweiz schicken werde, geht das Verteilen der Werbungskosten auf 2005etc. nicht.


    Man kann durchaus mehr zurückbekommen, als man in DIESEM Jahr an Steuern gezahlt hat, weil es die Möglichkeiten des Verlustrücktrages bzw. Verlustvortrages mit den früher bzw. später gezahlten Steuern gibt. Diese Möglichkeiten sind relativ unbekannt - aber gerade für Referendare SEHR interessant.


    @das kaddl
    Mit der Verrechnung deiner zu erwartenden Schweizer Steuern hast du natürlich Recht... Mussu eben bei uns bleiben und nicht auswandern :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Hallo, weiß einer von euch, wie das mit den "Sonderausgaben" aussieht - bisher wurden die bei mir nie berücksichtigt, weil sie unter dem notwendigerweise zu erreichenden Prozentsatz des Bruttoeinkommens lagen. Ich überlege, ob man die Sonderausgaben nicht auch als Werbungskosten absetzen kann (als Beispiel geht es um nicht erstattete Arztrechnungen, 300 Euro, die von der Beihilfe pro Jahr einbehalten werden etc.). Kennt sich einer von euch damit aus? Gruß von Marion

  • Hallo,
    Remus lupin und daru haben die "Steuertipps für Lehrer" von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sehr gelobt. Im Verlagsprogramm ist es aber leider nicht zu finden. Als ich mich bei dem Verlag nun erkundigt habe, hieß es, dass es diese nicht (mehr?) gibt. Stattdessen habe ich eine Loseblattsammlung "Steuertipps für Arbeitnehmer" gefunden. Ist es die? Lohnt es sich diese zu kaufen? Ich habe schon das "Steuer-Spar-Programm" von denen gekauft. Vielen Dank an alle Steuerexperten, jinny

  • Ja, aber nimm die Loseblattversion auf CD, der Rest artet immer in Arbeit aus.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Ich hänge mich mit meinen Fragen mal hier dran.


    Stichpunkt Werbungskosten:


    - reicht ein normaler Kassenbon (z.B. von Aldi, wo nur draufsteht "Eckspanner, Korrekurroller, Kleber") oder muß das immer eine Quittung mit meinem Namen sein?


    - kann ich auch schon Belege jetzt von Januar irgendwie verwenden, obwohl mein Ref erst am 01.02. anfängt? Oder sollte ich mit Druckeranschaffung etc. noch den Monat warten?


    Danke!


    Gruß,
    Quesera


    edit: Ach ja, was ist mit bei ebay gekauften Sachen? Normalerweise bekommt man ja keine Rechnung. Reicht der Überweisungswisch? Oder scheiden Käufe von ebay für Werbungskosten komplett aus?

    Hinten is' die Ente fett!

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  • Hallo, für die Erklärung gilt das gesamte Kalenderjahr! Kannst also schon januar quittungen nehmen.


    LG, Sunny

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Verwunderlich... aber mir soll es recht sein. :D


    Schade, daß man nicht Klamotten als Arbeitskleidung absetzen kann. Die brauche ich doch, damit ich nicht nackt vor der Klasse stehe... :D


    LG,
    Quesera,


    die gestern wild im Katalog Klamotten für ca. 550 € bestellt hat :rolleyes: (hoffentlich ist wenigstens etwas dabei. Das meiste wird eh wieder Retour geschickt :P ).

  • @ Quesera


    Ich denke, das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden. Bei mir damals wurde alles, was ich mir vor Beginn des Referendariats gekauft habe, nicht anerkannt (ich habe damals sogar Einspruch eingelegt und gesagt, dass ich mir bestimmte Bücher als Vorbereitung auf das Ref. gekauft habe - aber auch diese Begründung hat nicht geholfen.). Sachen, die ich bei ebay gekauft habe, wurden ebenfalls nicht angekannnt, weil es Privatkäufe waren (so jedenfalls wurde es damals begründet); anders sieht es aus, wenn du bei einem gewerblichen Verkäufer einkaufst und die entsprechende Quittung vorlegen kannst. Aber wie gesagt, das hängt vom jeweiligen Finanzamt ab und ich denke auch von der Kulanz des jeweiligen Sachbearbeiters.
    Marion

  • Liebe Leute, hantiert nicht mit Halbwissen und Hörensagen sondern schafft euch ein Nachschlagewerk an, wo genau drin steht, was ihr wie absetzen könnt. Im Zweifelsfall begründeten Einspruch mit genauem Hinweis auf evtl. Urteile etc. einlegen. Gerade Marion würde ich das dringend empfehlen.


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Muss jetzt mal (nachdem ich anfangs belustigt mitgelesen habe...) doch Remus Lupin unterstützen. Lasst euch um Himmels Willen - wenn ihr selbst keine Ahnung habt - bei eurer Steuererklärung helfen!!! Es wird sich doch hoffentlich irgendwer in eurem Bekanntenkreis finden, der sich da auskennt. Ihr wisst gar nicht, was ihr da an Kohle verschenkt. Übrigens: wenn ihr konkrete Fragen habt, sind auch eure zuständigen Finanzbeamten zur Auskunft verpflichtet... In der allergrößten Not geht zu einem Lohnsteuerhilfeverein, der kostet nicht die Welt. Tipp: wer jetzt eintritt, kann sowohl die Erklärung für letztes als auch vorletztes Jahr für einen Mitgliedsbeitrag (das waren früher mal um die 100 DM - keine Ahnung, was die jetzt nehmen) machen lassen, da dieser nur jährlich erhoben wird. ;)

  • Zitat

    Liebe Leute, hantiert nicht mit Halbwissen und Hörensagen sondern schafft euch ein Nachschlagewerk an, wo genau drin steht, was ihr wie absetzen könnt.


    Das sowieso. Ich dachte nur, ich frage schon mal weit im voraus (muß die erste Steuererklärung ja erst in einem Jahr machen), um nicht unnötig Zeug zu sammeln. Aber ok, kaufe ich mir halt weit im voraus ein Nachschlagewerk...

  • Hi! Ich habe ja diesen Thread mal vor Urzeiten gestartet, und ich muss sagen, er hat mir mehr geholfen als ein Nachschlagewerk! Es ist einfach verständlicher, persönlicher, etc., als es verallgemeinert in einem Nachschlagewerk zu lesen. Ich bin froh, dass mir bei diesem Thread so weiter geholfen wurde und ich habe so meine erste Steuererklärung hinbekommen. Und es stimmt, mir wurde es auch bestätigt, vieles, was anerkannt wird, hängt stark vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Ich habe jetzt zwar noch nicht den absoluten Durchblick, aber denke, so den groben Überblick. Vielen lieben Dank nochmal euch allen. War auf jeden Fall netter als ein trockenes Buch zu den Steuergesetzen!


    ;) LG Jenny

  • Du brauchst das Ding JETZT, nicht in einem Jahr. Denn wenn du die Steuergesetze kennst, kannst du wichtige Dinge im Laufe des Jahres genau aufschreiben. In einem Jahr hast du sie sonst z.T. vergessen oder kannst sie nicht mehr geschickter machen.


    Gerade Jennys letzte Äusserungen zeigen, wie leicht sich Steuerzahler mit den ersten Entscheidungen des Finanzamtes zufriedengeben. Ich habe in den über 10 Steuererklärungen, die ich gemacht habe aber auch wirklich alles erstattet bekommen, was ich beantragt hatte. Allerdings nicht alles im ersten Anlauf. Die ersten paar Jahre musste ich stets Einspruch einlegen. Diesem Einspruch mit entsprechender Begründung ist stets stattgegeben worden. Ohne ein Werk wie z.B. der Steuertipps wäre das nicht möglich gewesen. Seit Sieben Jahren erhalte ich meine Steuerbescheide ohne Einwände zurück. Offenbar gibt es andere Steuerzahler, denen man das Geld leichter abknöpfen kann. Also vergesst die Steuertipps und machts nach Hörensagen. Dann hab ich weiter meine Ruhe... :D

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  • Naja, ich bin noch Referendarin und sooo viel wurde mir gar nicht an Steuern abgezogen! vielleicht denke ich mal anders, wenn ich mehr zurück zu kriegen habe. Einspruch einlegen wäre mir tatsächlich nicht in den Sinn gekommen. Also, wie wär's mit beidem- Forum + Steuertipps?


    :D Jenny

  • Mal eine blöde und sehr banale Anfängerfrage: mein Vater hat die WISO-Steuer CDs abonniert. Kann ich seine CD nehmen und meine Daten per Elster online übermitteln, obwohl er der Abonnent ist? Oder müßte ich mir dafür dann eine eigene kaufen bzw. meine Steuerklärung ausdrucken?


    Außerdem: lohnt es sich auch für Referendare, zusätzlich zu solch einem Steuerprogramm die Steuertipps für Lehrer zu kaufen?
    ?(


    Danke an alias und Remus (@remus:hatte Philosophus und Dich verwechselt, sorry! :rotwerd:) und alle, die sich die Mühe machen, uns Anfänger hier zu beraten!

  • Wie ich das aus dem Thread herauslese, werde ich mich also um die folgende Lektüre kümmern, richtig?


    "Steuertipps für Arbeitnehmer" als Loseblattversion auf CD


    "Der große Konz, 1000 ganz legale Steuertricks"

  • Die Steurtipps sind ein sehr ausführliches, 2x pro Jahr aktualisiertes Nachschlagewerk. Die Steuergesetze ändern sich ja ständig, es gibt neue Urteile etc. Ob Wiso das auch so handhabt, kann ich nicht sagen. Schränkt die Wiso-Lizenz auf eine Steuererklärung ein? Wenn nicht, kann dein Vater die Software doch an dich weiterverschenken, wenn er fertig ist. Warum nicht?


    Quesera, nicht die Loseblattversion sondern die CD-version. Sonst kannst du alle paar Monate hundert Zettel einheften...


    Ob du den Konz auch noch brauchst? Der ändert sich nicht mehr, die Gesetzte ändern sich rasant...


    Gruß, Remus


    Edit:
    http://www.steuertipps.de/steuern/produkte/


    Ich habe die Plus-Version, aber vermutlich reicht Basis auch aus. Vielleicht wechsele ich demnächst, die Kosten sind ja nicht mehr absetzbar.

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  • Zitat

    Schränkt die Wiso-Lizenz auf eine Steuererklärung ein?


    Ich werd's einfach mal ausprobieren, ob's funktioniert. Wir tragen ja auch (wenigstens bei dieser Steuererklärung noch) den gleichen Namen...


    Danke, Remus!

  • Hallo,


    möchte mir sehr genre die von remus angeregte CD mit den Steuertipps für Arbeitnehmer kaufen und bin dann mithilfe des links auch auf die seite gelangt, dort finde ich leider nur die lose blattsammlung und drei software-produkte. welches muss ich denn nun nehmen??


    sorry, vielleicht habe icha uch einfach nur tomaten auf den augen...


    schnuppe, die gestern bereits ihre daten für die lohnsteuer erhalten hat udn bald loslegen möchte

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