Hilfe! Wer darf zu Unterrichtsbeschen mitkommen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine ganz wichtige rechtliche Frage, die sich auf das Ref in NRW bezieht: Wen darf ich rein rechtlich zu meinen Unterrichtsbesuchen (speziell in meine BDU-Klassen) einladen?


    Schulleiter und AKO klar, aber darf ich auch zusätzlich einen Kollegen mitnehmen, der "einfach so" mitkommt (und sowieso eine Freistunde hat, also kein Unterricht ausfällt) weil ich viel bei ihm im Unterricht bin, und er mir einfach nur beratend zur Seite steht?
    Ich habe keine Angaben dazu gefunden.

  • Hallo Finchen,


    nur für Ba-Wü. Mein Seminarausbilder in Technologie fand es damals O.K., wenn auch mein Mentor beim UB dabei war. Ich saß sogar mal bei meinem Ref-Kollegen mit im UB. Und war sogar bei der Nachbesprechung dabei.


    Ich würde einfach Deinen "Chef" bezüglich UB fragen. Ist das bei Euch der AKO?


    Gruß
    Super-Lion

  • Soweit ich weiß, darfst du Menschen mit reinnehmen, die ein dienstliches Interesse daran haben - Mentoren, AKO und Schulleitung sind selbstverständlich erlaubt. In deinem speziellen Fall frag doch einfach den zuständigen Fachleiter, letztlich hängt es doch nur an dem.


    Gruß
    Britta

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