Schulleiterstellen nur noch auf Zeit

  • Der Ba-Wü-Finanzminister möchte eine Grundgesetzänderung erwirken, damit Schulleiter in Zukunft nur noch auf Zeit berufen werden können. Es gäbe zu viele Schulleiter, die ihren Aufgaben nicht gewachsen seien.


    Oh Herr - schmeiss Hirn ra! Und versuch au, den Stächele zu treffen.


    Da sind in Deutschland über 1000 Schulleiterstellen unbesetzt - weil's keiner für das Butterbrot werden will - und Stächele will den Job mit Schleudersitz ausstatten...
    http://www.beruf-schulleitung.…ung_Schulleitermangel.pdf


    Wahljahr. Da kommt wohl noch so manche Hirnwindung zum Vorschein, die besser in ihrer Falte geblieben wäre.


    edit:typo

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Tja, da hat man die Aufgaben der Schulleiter jedes Jahr um noch eine erhöht, bis der Arbeitsumfang unendlich war - die Abläufe verkompliziert - die Administration ausgedehnt bis ins Unsinnige - in Hessen eine arbeitsuntaugliche Software erfunden und zwangsverordnet, die den SL die Arbeit erschwert bis unmöglich macht - die Arbeit der Schulleiter öffentlich abqualifiziert, indem man ihnen immer wieder mitgeteilt hat, dass man als SL kein Pädagoge sein muss und jeder Hinz&Kunz aus dem Management ihren Job besser machen würde - ... und dann, ja dann findet man, dass es doch erstaunlich ist, dass diesen tollen Job nicht mehr ganze Herden und Horden hoch qualifizierter arbeitswilliger Menschen mit fliegenden Fahnen machen wollen ... übrigens auch keine aus anderen Managementbereichen...


    Wunder über Wunder ...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Diese Regelung wurde in NRW vor einem halben Jahr durch das Bundesverfassungsgericht gekippt.

    Zitat

    Düsseldorf, 19.06.2008 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist, Führungsämter zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit zu vergeben.

    Quelle: Bildungsklick


    WDR - Bericht


    Gruß,
    Peter

  • Doch es kommt noch besser.....


    bin Konrektorin und dann noch Mutter geworden.
    Son Mist aber auch für den Staat!


    Nach 5 Jahren wollte ich dann mal wieder und bewarb mich für eine neue Stelle, nachdem ich meine alte frei gegeben habe.


    Da gab es dann einen neuen Bewerber. Der machte seine Prüfung mit 2. Ich hatte meine Prüfung mit 1 gemacht, und 3 Jahre eine Schule durch den Todesfall des SL allein leiten müssen.


    Ja, was kam da?
    Ich solle die Prüfung noch einmal machen, damit man den geneuen Vergleich hat.


    ?????


    Die Nachfrage, ob ich mein Abitur denn auch noch einmal nachmachen solle, da es ja auch schon länger her sein, beantwortete man dann mir jedoch nicht und verwies auf die Rechte eben ... und man könne doch auch nichts dafür....

  • Zitat

    Original von alias
    Der Ba-Wü-Finanzminister möchte eine Grundgesetzänderung erwirken, damit Schulleiter in Zukunft nur noch auf Zeit berufen werden können. Es gäbe zu viele Schulleiter, die ihren Aufgaben nicht gewachsen seien.


    Oh Herr - schmeiss Hirn ra! Und versuch au, den Stächele zu treffen.


    edit:typo


    Schulleiter auf Probe wäre eine gute Lösung. Ob einer den Job gut macht, zeigt sich doch wohl erst in der Praxis und nicht aufgrund irgendwelcher Prüfungen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Na, dann wünsche ich dir, dass du mal eine Zeitlang einen Schulleiter hast, der sich ständig profilieren muss... :bussi:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich verstehe nicht, warum einen (sehr) guter Unterricht, eine sehr gute Erfüllung der bisherigen Dienstgeschäfte und ein Gespräch mit dem Schulaufsicht schon zum Schulleiter auf Lebenszeit qualifizieren sollten. Dazu braucht es heutzutage schon etwas mehr.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also ich kenne nur die üblichen Ausschreibungstexte, in denen auch die Schulleitungsstellen ausgeschrieben werden. Die unterscheiden sich meiner Kenntnis nach nicht prinzipiell von denen für Funktionsstellen. NACH der Ernennung sind die Schulleiter aber verpflichtet, bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen. Ich habe aber keine Lust, meinen Schulleiter zu fragen, sonst kommt der noch auf dumme Ideen....


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

Werbung