• Hallo ihr lieben Mitstreiter in diesem Forum,


    mich beschäftigt da mal eine Frage, auf die ich hier bisher noch keine befriedigende Antwort gefunden habe.


    Also, ich bin seit nun bald 10 Monaten Lehrerin in Niedersachsen und werden nach insgesamt 1,5 Jahren meine Probezeit beenden.
    Zudem besteht ja eine Schulbindung von 3 Jahren.
    Nun ist es so, dass wir gerne eine Familie gründen wollen, nur noch nicht so recht wissen wann. Vor allem würde ich gerne die Schule wechseln, um näher bei den dann zukünftigen Großeltern zu wohnen und nicht in der Elternzeit alleine auf dem Dorf meinen Kinderwagen über die Feldwege zu schieben.


    Kurzum, ich würde dann gerne auch schon wissen, wohin es z.B. nach der Elternzeit geht.


    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich die 3 Jahre abwarten, um dann in Elternzeit zu gehen und danach direkt an einer anderen Schule anfangen zu können?
    Oder zählt die Elternzeit auch in die 3 Jahresfrist mit rein????
    Ich vermute zwar, dass sie nicht mitzählt, aber fragen kann man ja mal....


    Wäre nett, wenn sich jemand, der sich da auskennt, sich berufen fühlt, mir zu antworten!!!


    Vielen Dank schon mal! :tongue:


    Das Schulhäschen

  • Zitat

    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich die 3 Jahre abwarten, um dann in Elternzeit zu gehen

    Entschuldige, ich weiß, das ich auch manchmal so lustig formuliere... ich muss grade schmunzeln... du darfst in Elternzeit gehen, wann immer dein Baby sagt: JETZT!
    Ansosnten kann ich dir elieder nicht helfen, hier in HEssen haben wir diese 3jährige Schulbind ung nicht.
    Toitoitoi fürs Schwangerwerden!

    • Offizieller Beitrag

    <offtopic>


    Zitat

    hier in HEssen haben wir diese 3jährige Schulbind ung nicht.


    *neid* Und ich hocke seit 5 Jahren an meiner Schule und komme nicht weg, weil rückwirkend in NRW die Schulbindung nicht nach 5 Jahren Anwesenheit (wie früher), sondern nach 5 Versetzungsanträgen entfällt. Und mein erster ist noch nicht so alt. *seufz*


    </offtopic>


    Zur Elternzeit:


    In NRW wäre es so, dass nach einem Jahr ELternzeit deiner Stelle weg ist. Und du (theoretisch) ortsnah versetzt wird. Das klappt auch nciht immer ganz einfach, aber im Prinzip ist es wohl so. Das ginge auch innerhalb der 5-Jahres-Schulbindung. Ich weiß aber nciht, ob das in Neidersachsen ähnlich ist. Also ist mein Hinweis quasi "für die Tonne". ;)


    kl. gr. Frosch

  • Die Elternzeit zählt natürlich nicht mit in diese "Wartezeit", sonst würden wahrscheinlich sehr viele in der Zeit gebären.


    Die Möglichkeit, dass du nach der Elternzeit eh an eine andere Schule musst, ist gegeben (gesetz dem Fall, an deiner "alten" Schule ist kein Platz mehr für dich), aber darauf gibt es natürlich weder Garantien noch Wahrscheinlichkeiten, auf die man zählen könnte.


    Auch nach der Drei - Jahres - Frist wechselt man im Übrigen normalerweise nicht von heute auf morgen, dazu muss man ja Versetzungsanträge stellen (kann man jedes Halbjahr) und erfahrungsgemäß müssen die meisten mehrere Jahre auf eine Versetzung warten. So einfach ist das also leider nicht.

  • Ich habe es aber auch schon im Kollegium erlebt, dass jemand innerhalb der drei Jahre einen Versetzungsantrag gestellt hat - und dieser genehmigt wurde. Das hängt vielleicht auch vom Engagement der Schulleitung ab. Die Argumentation war, wenn ich mich recht entsinne, ich Richtung "Familenzusammenführug" gegangen. Einen Versuch ist es zumindest wert.

  • Hallo ihr Lieben


    und danke erstmal... na ihr macht mir zwar nicht wirklich viel mut und dass ich hier nicht so einfach wegkomme, das war mir schon klar. Muss sich ja auch jemand finden, der dann meine Stelle ausfüllt.


    Sonst muss man es wohl einfach in Kauf nehmen und die ersten Jahre pendeln und hoffen, dass einen die Schule gehen lässt.


    Bin noch etwas ratlos, aber das gibt sich auch wieder.

  • Tja,


    kann man da denn einfach so "dumm" nachfragen?


    Hat von Euch denn schon mal jemand relativ zügig die Schule gewechselt und wie war es?


    Was würdet Ihr denn an meiner Stelle machen. Erstmal die drei Jahre abwarten und dann ganz in Ruhe in Elternzeit gehen und evt. danach einen Schulwechsel versuchen, oder darüber nicht lange nachdenken und schauen was kommt?


    Wäre Euch über ein paar aufbauende Ratschläge ganz dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist es so, dass du, wenn du mindestens ein Jahr wegen der Elternzeit beurlaubt bist (Achtung, der Mutterschutz zählt nicht mit rein, die reine Beurlaubungzeit muss also mindestens ein Jahr und einen Tag betragen) und du dann wiederkommst, einen Anspruch hast, mit Kind wohnortnah versetzt zu werden. Wohnortnah heißt in diesem Fall unter 30 km zu deinem Wohnort.


    Ob es sowas in Niedersachsen auch gibt, weiß ich nicht. Ich würde mich aber mal bei der Bezirksregierung oder dem Kultusministerium (ich weiß nicht, wer genau in Niedersachsen der Arbeitgeber ist, hier ist es die Bezirksregierung) erkundigen.

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