[Schulrecht] Genehmigung bei Ton-, Foto-, Videoaufnahmen von Schülern

  • Hallo zusammen,


    eine kleine Schulrechtsfrage, die hier, wenn ich das richtig sehe, noch nicht diskutiert wurde: unter welchen Umständen benötige ich eine Genehmigung der Eltern, wenn ich im Unterricht Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen von meinen (minderjährigen) Schülern anfertigen will und welche Rechtsvorschriften greifen da?


    Der Hintergrund ist in meinem Fall: für meine zweite Examensarbeit, die jetzt ansteht, möchte ich einige Unterrichtsstunden ganz oder teilweise auf Tonband aufzeichnen, um die Aufnahmen dann später auswerten zu können. Ausschnitte davon würde ich, transkribiert, im Anhang meiner Arbeit unterbringen. Die Schüler erhalten in den Transkripten Codenamen; die Arbeit wird nicht veröffentlicht -- wenn man die Prüfungskommission nicht als »Öffentlichkeit« zählt.


    Es geht das Gerücht, dass selbst unter diesen Umständen eine Genehmigung der Eltern nötig wäre, und vielleicht ist eine solche ja auch ganz sinnvoll, aber bis man die ganzen Briefe wieder unterschrieben zurück hat... da frage ich mich schon, ob es nicht einfach reicht, die Schüler zu fragen, und solange die nicht sagen »nein, das geht nicht, beim Fotografieren wird einem die Seele geklaut«, es halt einfach zu machen.


    Daher also die Frage: wie ist, im allgemeinen wie im speziellen, die Rechtslage in dieser Hinsicht?


    Vielen Dank für jeden Hinweis,
    schönen Gruß


    Nils.


    PS: Falls eine solche Genehmigungspflicht besteht -- wie ist das, wenn ich ein phonographisches Gedächtnis habe und jede Stunde 1:1 aus der Erinnerung aufschreibe?

  • Ich würde so vorgehen: Frag mal deinen Direktor, was der dazu sagt.
    Merkt denn jemand, dass du eine Tonaufnahme machst? Das geht doch auch recht unauffällig.
    Zur rechtlichen Lage weiß ich, dass "draußen" TV-Aufnahmen von Gruppen nicht genehmigungspflichtig sind. Nur wenn eine Person besonders im Fokus steht (zb bei einem Interview) muss diese ihr Einverständnis erklären.


    Ich würde auf der anderen Seite auch den Ball flach halten und einfach "machen". Wenn die Schüler fragen, was du da treibst, kannst du denen das ja erklären. Wenn dann am nachmittag das Telefon nicht klingelt (und das wird es nicht), ist doch alles okay. Müssen wir denn wirklich alles über das Gesetzbuch absichern? Das tut doch - mal ehrlich - keinem weh.


    PS: Was ist denn ein "Tonband"? :D

    • Offizieller Beitrag



    Ah, der Schutz von Persönlichkeitsrechten fällt mittlerweile in die Gerüchteküche ;).


    Meiner Meinung nach hat das auch was mit Schulrecht zu tun, aber vor allem mit Persönlichkeitsrechten. Diese liegen nun mal im Fall von minderjährigen Schülern bei den Eltern. Da einfach drüber hinweg zugehen, weil es unbequem ist oder weil man zu spät angefangen hat sich Gedanken darüber zu machen, ist ein wenig kritisch.


    Dein PS. wird dich daraus nicht befreien. Ebensowenig der Hinweis darauf, dass die Prüfungskommission nicht "öffentlich" ist. Die Vorratsdatenspeicherung wird auch nicht veröffentlicht und ist dennoch kritisch im Hinblick auf die Grundrechte - sprich das Selbstbstimmungsrecht in Bezug auf Daten.


    Aber die große Keule muss nicht sein. Ich entnehme aus deinem Gedruckse, dass dir dein gesunder Menschenverstand dir ohnehin sagt, dass es nicht koscher ist, was du da vorhast. Und in vielerlei Hinsicht glaube ich, dass dieser ein guter Maßstab ist.


    Grüße


    h.

  • Meiner Meinung nach wird durch die Anonymisierung der Namen der genug getan. In Nds. ist es so, dass wir Umfragen beantragen müssen. Diese werden dann dem KM zugesandt, welches diese dann genehmigen muss. Schwachsinn und absolut unpraktikabel!

    • Offizieller Beitrag

    und ich meine, es ist in jedem fall erforderlich und relativ einfach die eltern zu informieren und ihnen die möglichkeit einer reaktion zu geben.


    eine umfrage ist etwas anderes als aufnahmen.


    wie erklärst du den schülern denn später, dass sie keine aufnahmen im unterricht machen dürfen?

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    wie erklärst du den schülern denn später, dass sie keine aufnahmen im unterricht machen dürfen?


    gutes argument!

  • Zitat

    wie erklärst du den schülern denn später, dass sie keine aufnahmen im unterricht machen dürfen?


    wenn ein Schüler eine wissenschaftliche Abhandlung über das Unterrichtsgeschehen schreiben will -- soll er's doch aufnehmen. Solange er sich dabei demokratisch, d.h. nach meinen Regeln verhält, was in diesem Fall unter anderem heißt: es nicht heimlich zu tun und keine personalisierten Daten zu veröffentlichen... bitteschön.


    Vielen Dank jedenfalls schonmal für die Hinweise bzw. Meinungen -- welche ja in der Sache doch recht vielfältig sind und von


    Zitat

    einfach "machen". Wenn die Schüler fragen, was du da treibst, kannst du denen das ja erklären.


    bis


    Zitat

    es ist in jedem fall erforderlich


    reichen. Was meine Position angeht: ich denke, solange meine (zumal 16-jährigen) Schüler wissen und damit einverstanden sind, dass sie aufgenommen werden und Bruchteile dessen, was sie sagen, in anonymisierter Form zu Dokumentationszwecken in die Hände Einzelner gelangen, ist die Sache für mich ethisch koscher. Leider sind meine Maßstäbe in einer solchen Prüfungsarbeit nicht die einzig maßgeblichen, und Preußen wäre nicht Preußen, wenn es für sowas nicht bereits eine gültige Rechtsnorm gäbe -- und genau nach der suche ich... unabhängig davon werde ich Hawkeyes Vorschlag aufgreifen und die Eltern nicht wie zunächst angedacht fragen, sondern bloß informieren und ihnen so die Möglichkeit geben, ggf. nein zu sagen. Scheint mir Kosten-Nutzen-technisch das Schlauste, und am Ende kann mir keiner krumm kommen (was sowieso nicht geschehen wird, da »unsere« Eltern jeglichen Kontakt mit der Schule tunlichst meiden).


    cheers


    N.


    PS:

    Zitat

    Schwachsinn

    ...schwachsinnig ist in dieser Hinsicht in der Tat so einiges. Ein und dieselbe Einrichtung fordert Einverständnis der Eltern und Anoymisierung der Daten, verlangt gleichzeitig aber, dass eine Examensarbeit eine ausführliche Lerngruppenanalyse enthält, in der dann Dinge zu stehen haben wie »Justin bemüht sich redlich, aber eigentlich ist bei ihm Hopfen und Malz verloren« ?(

  • Ich habe mich immer abgesichert und den Eltern eine kurze Mitteilung geschrieben, was gemacht wird und wo Bilder/Aufnahmen ihrer Kinder landen. Die wurden dann unterschrieben und mir zurück gegeben. Damit hat man Sicherheit.
    Eine Schülerin bekommt für solche Aufnahmen grundsätzlich keine Genehmigung, da hätte es riesigen Ärger gegeben.


    Schreib eine Frist drauf, bis wann du den Zettel zurück haben möchtest und die Konsequenz für das Kind (nicht mitmachen dürfen, alternative Aufgaben o.ä.).

    • Offizieller Beitrag

    noch eine ergänzung. ich habe vor ein paar jahren auf geheiß des schulleiters und mit ihm zusammen, weil ich die homepage betreue etc. einen schrieb aufgesetzt, der von allen eltern bei anmeldung des kindes an unserer schule ausgefüllt und unterschrieben werden muss. der würde meiner meinung nach -nach eben einer information der eltern - ausreichen:


Werbung