Widerspruch gegen mündliche Staatsexamensprüfung

  • Hallo!


    Ich habe dieses Jahr mein erstes Staatsexamen bestanden, obwohl ich in der mündlichen Prüfung in Deutsch ein 5 habe...schriftlich aber zum Glück ne 1, so dass es zum Ausgleich reicht. Da die mündliche Note ja zweifach gerechnet wird zieht das meinen Schnitt ziemlich nach unten. Tja, leider so weit, dass ich keinen Refplatz bekommen habe. Da die 5 nur dadurch zustande gekommen ist, weil die Prüfer sich einfach nicht an die Gliederung und Literaturliste gehalten haben und mir vorgewurfen wurde, dass ich nicht vorbereitet war aber die Prüfer nicht einmal die Gliederung und Literatur auf dem Tisch hatten (und auch nicht herausholen wollten) überlege ich gegen die Prüfung Widerspruch einzulegen. Selbst das AFL hat mich drauf hingewiesen, dass man dagegen vorgehen kann, gerade weil die Klausur so gut gelaufen ist und der selbe Prof. lässt mich mündlich durchfallen.
    Hat jemand damit Erfahrung oder kennt einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?


    Bin für jede Hilfe dankbar!!!

  • persönlich habe ich keine erfahrung damit, aber erst letztens hat uns ein sehr ehrlicher prof eine geschichte zum noten anfechten erzählt:


    er hatte einen prüfling, dem die note nicht gefallen hat. der prüfling hatte eine drei und hat die prüfung angefochten, weil der prof. seinen perso nicht kontrolliert hat. zwar war das ein verstoß gegen die prüfungsordnung, der prof. kannte den prüfling aber sogar namentlich. na ja, jedenfalls durfte besagter prüfling ein halbes jahr später wieder zum examen antreten und die prüfung fand wieder beim gleichen prüfer statt... diesmal hatte der prüfling keine drei...


    ich denke, dass man da abwägen muss. wenn du weißt, dass du besser bist und dass du die prüfung bei jmd anderem direkt wiederholen kannst, dann fechte die note an, wenn du wieder zum gleichen prof. kommst, musst du wissen, ob du das risiko eingehst, dass er dir nicht gerade wohlgesonnen sein wird...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Marnial
    Hallo!


    Ich habe dieses Jahr mein erstes Staatsexamen bestanden, obwohl ich in der mündlichen Prüfung in Deutsch ein 5 habe...schriftlich aber zum Glück ne 1, so dass es zum Ausgleich reicht. Da die mündliche Note ja zweifach gerechnet wird zieht das meinen Schnitt ziemlich nach unten. Tja, leider so weit, dass ich keinen Refplatz bekommen habe. Da die 5 nur dadurch zustande gekommen ist, weil die Prüfer sich einfach nicht an die Gliederung und Literaturliste gehalten haben und mir vorgewurfen wurde, dass ich nicht vorbereitet war aber die Prüfer nicht einmal die Gliederung und Literatur auf dem Tisch hatten (und auch nicht herausholen wollten) überlege ich gegen die Prüfung Widerspruch einzulegen. Selbst das AFL hat mich drauf hingewiesen, dass man dagegen vorgehen kann, gerade weil die Klausur so gut gelaufen ist und der selbe Prof. lässt mich mündlich durchfallen.
    Hat jemand damit Erfahrung oder kennt einen Anwalt, der sich mit so was auskennt?


    Bin für jede Hilfe dankbar!!!


    Ich kenne diese Problematik teils aus eigener Erfahrung.


    Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.
    Ferner müsstest Du überprüfen, ob die Prüfer nur auf der Basis der Gliederung und der Literaturliste prüfen dürfen oder eben auch "frei" innerhalb des jeweiligen Gebietes prüfen dürfen.


    Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.


    Sollten diese Absprachen zwischen Prüfern und Examenskandidaten übrigens nicht zulässig sein (bei uns waren sie das offiziell, d.h. laut Prüfungsordnung nicht!), wirst Du schlechte Karten haben. Theoretisch wäre es dann sogar möglich, Dir das Examen abzuerkennen, weil sich nicht an die Prüfungsordnung gehalten wurde.


    Eine derartige Notendivergenz wie Du sie beschreibst muss übrigens nicht zwangsläufig einen Widerspruch begründen. Welchen Grund sollte der Prof denn haben, Dich angesichts einer so guten Klausur - die er ja auch, wenn er Dir Böses wollte, nicht mit "1" hätte bewerten müssen - durchfallen zu lassen?


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Schön, aber hier geht es ums Erste StEx. und nicht um das Zweite StEx., insofern hilft ihr das nicht wirklich weiter.


    Das kommt drauf an. In jedem Fall geht aus dem Thread hervor, was das ewige Problem bei Widersprüchen ist: Dass man so gut wie keine Chance hat, Notenentscheide aufgrund inhaltlicher (!) Argumente anzufechten (nach dem Motto: Goethe ist aber DOCH 1832 gestorben - der Prüfer hat sich geirrt). Wenn, dann geht es über formale Argumente, und das dürfte schwierig werden.


    Zitat

    Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.


    Das Fass wollte ich nicht aufmachen. Aber erfahrungsgemäß sind die entsprechenden Absprachen nicht (!) zulässig. Anfechtungen, weil ein Prüfer das Thema x anders prüft als vorher vereinbart - womöglich unter vier Augen - sind in der Regel sinnlos, wenn das offizielle Thema in irgendeiner Form geprüft wurde.


    Zitat

    Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.


    Da wäre zu klären, inwiefern. Ich habe selbst eine Reihe von Prüfungen abgenommen und auch protokolliert - allerdings nur Zwischenprüfungen - und mit den Protokollen war nie das Ziel verbunden, die Notenfindung transparent zu machen (entsprechend schhlampig sahen sie in der Regel aus). Gängige Praxis scheint zu sein dass man zeigt, dass die Prüfung ordnungsgemäß stattgefunden hat, und zwar zum offiziellen Thema, und dass sich eine Note ergeben hat. Wenn also im Protokoll stünde: "Thema: Goethes Dramen" - und das Protokoll zeigt, dass das Thema "Fotosynthese" geprüft wurde, gäbe es vielleicht Aussicht auf Widerspruch. Aber sonst wohl nicht. Die Prüfungsordnungen, die ich kenne, bleiben beim Thema Protokoll entsprechend allgemein.


    Aber für so etwas gibt es sicher Beratungen - z. B. beim AStA?

  • hast du schon mal in die lpo geschaut?


    in bayern bestimmt §16 die überprüfung von prüfungsentscheidungen. da gibt es auch klare zeitliche begrenzungen. kann mir vorstellen, dass das in hessen in der beziehung ähnlich ist. du solltest dich also auf jeden fall ran halten!
    §25 abs. 1 der bayer. (!) prüfungsordnung dürfte ernüchternd für dich sein... prüfungsgegenstand sind alle anforderungen an ein best. fach, die in der lpo stehen (sprich: alles!), so lange nichts anderes bestimmt wurde. das bestimmt dürfte sich aber auf den prüfungshauptauschuss oder das prüfungsamt beziehen, nicht auf den prüfer.


    wurdest du nicht nur anhand deiner gliederung geprüft oder wurdest du über ein anderes thema geprüft? wenn es ein anderes thema war, kannst du das ja anhand der schriftlichen erklärung, die der prof vor der prüfung, bei der besprechung der prüfungsthemen, unterschreiben muss, belegen. oder gibt es sowas in hessen nicht?

  • Hallo,


    Das Entscheidende ist doch das, was Bolzbold gesagt hat. Vermutlich sind solche Gliederungen zwar eine faire Sache, jedoch nicht verbindlich und möglicherweise sogar schon im Graubereich. Bei uns wurden wir auch klar darüber informiert, dass es die Entscheidung des Prüfers ist, ob und inwiefern er sich an diese Gliederungen hält. In jeder meiner Prüfungen wurde auch spürbar darüberhinaus Wissen abgefragt, was ich prinzipiell ok finde.


    Andererseits sind für Prüfungen klare Grundsätze vorgeschrieben. Sie müssen GLEICH sein (d.h. wenn bei einem Prüfling darüber hinaus gefragt wird muss es bei allen so sein!) und sie müssen VALIDE sein. Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rolf1981
    Andererseits sind für Prüfungen klare Grundsätze vorgeschrieben. Sie müssen GLEICH sein (d.h. wenn bei einem Prüfling darüber hinaus gefragt wird muss es bei allen so sein!) und sie müssen VALIDE sein. Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.


    Das wäre aber an die Voraussetzung geknüpft, dass auch nur das, was gelehrt wurde, abgeprüft werden dürfte und dass jeder Student dieselben Veranstaltungen besucht hat.


    Ansonsten wäre das nicht praktikabel. Der Prüfer kann ja schlecht vorher nachsehen, welche Veranstaltungen der Kandidat vorher belegt hat.


    Außerdem soll man ja nicht nur Nischenwissen haben bzw. zeigen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Der Prüfer kann ja schlecht vorher nachsehen, welche Veranstaltungen der Kandidat vorher belegt hat.

    Wir mussten unsere Veranstaltungen, die wir im Laufe des Studiums besucht haben, lückenlos den Prüfern auf den Anmeldebögen angeben...

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • meine Seminar musste ich bei der Prüfungsanmeldung auch aufschreiben... eine Gliederung mit Literatur musste abgegeben werden, aber laut Prüfungsordnung muss sich der Prüfer nicht daran halten, das tut er nur aus Gefälligkeit... so wurde es mir zumindest damals erklärt

  • Zitat

    Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.


    Das halte ich, mit Verlaub gesagt, nicht für besonders realitätsnah - und ob es theoretisch stimmt, wäre auch zu prüfen.


    Vielleicht hat sich die Welt ja auch geändert, aber bei mir galt: Man durfte in Absprache mit dem Prüfer ein Thema angeben (in Deutsch etwa "Schillers frühe Dramen"). Das Thema wiederum gehörte zu einem Oberbereich, in dem man x Veranstaltungen nachweisen musste. Ich meine, dass es noch nicht einmal Pflicht war, auch ein Seminar mit dem exakten Thema besucht zu haben.


    In jedem Fall war die Verbindung zwischen Thema und Gelehrtem dehnbar. Und was im Einzelnen (!) gelehrt wurde (also: in einzelnen Seminarsitzungen), konnte ohnehin niemand nachprüfen.


    Im Übrigen war es Teil der Prüfungsleistung, das Wissen selbst zu organisieren und ggf. einzuholen.


    Seis wie es sei: Wenn ich den Thread richtig lese, wird die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht unbedingt positiv gesehen.

  • bei uns laufen kursanmeldung mitlerweile fast ausschließlich virtuell. seit einigen semestern gibt es nicht mal mehr scheine, da online eingesehen wird, welche seminare man belegt hat und ob man das seminar durch hausarbeit, klausur etc. bestanden hat. wenn man die seminare also nicht angibt, müssen die profs nur einen klick machen und haben das gesamte studium des prüflings vor sich.


    die veranstaltungen herauszufinden sollte also nicht das problem sein...


    im zweifel fällt dann halt nur leider auf, dass man nur die pflichtscheine gemacht hat... ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Feenstaubflocke

    Wir mussten unsere Veranstaltungen, die wir im Laufe des Studiums besucht haben, lückenlos den Prüfern auf den Anmeldebögen angeben...


    Das passiert bei der Anmeldung zum Examen. Es würde mich wundern, wenn das alles auch noch einmal in Kopien an alle Prüfer geht.


    Es wäre fatal zu glauben, dass die Prüfer bei jedem einzelnen Kandidaten anhand des Anmeldebogens überprüfen, was er/sie belegt hat. Bei meiner Prüfung bekamen die Prüfer übrigens nur den Wisch, dass sie Prüfer sind und darüber hinaus noch das Thema mitgeteilt.


    Zurück zur Problematik der TE:


    Ich glaube, dass das unter die Rubrik "verdammt dumm gelaufen" fällt und kein Formfehler, der einen Widerspruch vertretbar machen würde, war.


    Gruß
    Bolzbold

  • sorry bolzhold, da muss ich dir leider widersprechen, da ich genau in der phase bin...


    bei der anmeldung zum examen wird nur noch den hauptseminaren, beim unterrichtsfach auch nach einem proseminar, gefragt. der rest interessiert 0,0!!!
    wenn man sich bei einem prüfer zur prüfung anmeldet, geht man für gewöhnlich zu einer allgemeinen prüfungsvorbersprechung, bei der alles allgemeine geklärt wird, was man braucht, wann die gliederung abgegeben werden muss etc. danach geht man zu ihm/ihr in die sprechstunde, in der man die themen abklärt und der prüfer oft fragt: welche seminare haben sie denn besucht? welche seminare haben sie bei mir besucht? viele wünschen auch, dass das noch mal unter der gliederung steht... in manchen prüfungen ergeben sich die prüfungsthemen sogar anhand der besuchten seminare, die schon allein deswegen bekannt sein müssen... du hast recht, dass sie es nicht vom prüfungsamt erfahren, aber sie fragen die prüflinge und verlangen danach...


    aber darum geht es hier ja eigentlich nicht...


    mich würde interessieren, für was du dich jetzt entschieden hast bzw. ob es bei dir etwas neues gibt marnial!?

    • Offizieller Beitrag

    Niggel


    Vielleicht habe ich es undeutlich formuliert.


    DASS man mit dem Prüfer darüber spricht, was man wann wo etc. belegt hat, um zu einem vernünftigen Prüfungsthema zu gelangen, kenne ich auch aus eigener Erfahrung.


    Lass mich mal zurück erinnern.


    Soweit ich mich entsinne, haben die besuchten Veranstaltungen zwar auch die Prüfungsthemen von den Teilgebieten her laut LPO mit bestimmt (bei uns durften aber nicht alle Teilgebiete denjenigen der besuchten Veranstaltungen entsprechen!), jedoch bestimmten die besuchten Veranstaltungen nicht notwendigerweise die konkreteren Prüfungsthemen beim jeweiligen Prüfer. Die Frage nach diesen Veranstaltungen diente mehr der Themenfindung. Ein Besuch von Veranstaltungen beim Prüfer war bei uns quasi "Pflicht", weil die Profs insbesondere Staatsexamenskandidaten auch gerne einmal ablehnten. (Insbesondere an der Uni, wo ich studiert habe, waren Lehramtsstudenten aus Sicht der Profs Studenten zweiter Klasse).


    Gruß
    Bolzbold

  • gut bolzhold, dann sind wir uns ja einig ;)


    es ist auch nicht bei allen prüfungen so, dass sich die prüfungsthemen anhand der seminare ergeben. gestern kam ich gerade von einer vorbesprechung, bei der es so war. insgesamt 4 themen, basiswissen aus einführungs-vorlesung und mittelseminar, vertiefungswissen des hauptseminars. folglich dreht es sich um die seminare, die man belegt hat. eine andere vorbesprechung lief so ab: sie nehmen das thema, was sie im mittelseminar hatten. - okeeee...


    aber prinzipiell denke ich, wenn man vernünftig mit einem prof spricht und es gut begründet, kann man jedes thema nehmen... im normalfall sind das ja auch nur menschen... ;)

  • in unserer uni gibts ne rechtsberatungsstelle, die erzählen dir alles. ich bin da auch mal wegen ner 5 hin. da kann man erst das prüfungsprotokoll einsehen und dann eine beschwerde formulieren und die an den dekan?? (ist schon weng her) schicken. mir wurde angeboten die prüfung bei einem anderen prüfer zu wiederholen, ich habs dann aber gelassen, weil ich schriftl so schlecht war, dass ich ews wiederholt habe.
    aber wenn du schriftl ne 1 hattest...das zählt doch dreifach? da kommt doch unterm strich noch was akzeptables raus?

  • Also ich bin jetzt soweit, dass ich Widerspruch gegen die mündliche Prüfung einlege. Hab vor ein paar Tagen mit dem Amt für Lehrerbildung in KS telefoniert und da hat mir eine wirklich sehr nette Mitarbeiterin erklärt, dass die Leiterin des AFL die Kompetenz hat die mündliche Prüfung aufzuheben. Nun musste ich also einen Antrag stellen, in dem ich die Prüfung aus meiner Sicht schildere. Der netten Frau am Telefon habe ich den Ablauf der Prüfung schon mal kurz erklärt und sie meinte, dass ich gute Chancen hab, dass die Prüfung aufgehoben wird. Ich bin nur wirklich froh, dass ich erstmal keinen Anwalt brauche und das hoffentlich so alles über die Bühne geht.


    nudelkönig: mündlich zählt bei uns 2fach und schriftlich nur 1fach :(

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