unterhälftige Teilzeit?!

  • Hallo,
    nach der Geburt meines 2, Kindes plane ich gerade meinen beruftlichen Wiedereinstieg in der Grundschule.
    Nach dem 1. Kind arbeitete ich 14 Stunden in Elternzeit, hatte eine eigene Klasse (darin aber nur 8 Stunden Unterricht, den Rest Sachunterricht und Englisch und Religion in anderen Klassen) und den ganzen üblichen Brassel der Klassenführung und des Schulalltages ohne dass nur annähernd auf meine Teilzeit Rücksicht genommen wurde. Da ergab Teilzeit für mich keinen Sinn. Guter Unterricht kommt so nicht dabei rum.
    Das war eindeutig zu viel und hat unser Familienleben sehr belastet. Mit nun zwei Kindern schaffe ich es so nicht nocheinmal, wenn meine Familie und ich glücklich sein wollen.
    Nun überlege ich unterhälftig in Elternzeit wieder einzusteigen.
    Weiß jemand, wie ich herausbekomme, was ich bei wieviel Stunden monatlich verdiene?
    Und noch viel wichtiger - kann ich sicher sein, dass ich bei 8-10 Unterrichtsstunden die Woche keine Klassenleitung bekomme, vielleicht auch nicht an allen Veranstaltungen Teil nehmen muss oder auch nicht jeden Tag erscheinen muss?
    Hat man ab einer gewissen Stundenzahl vielleicht Anspruch darauf, dass man sich die Klassenleitung teilen kann?
    Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen, auf die ich mich berufen kann?
    Hat jemand Erfahrung mit unterhälftiger Teilzeit?
    Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.
    LG


  • Hilfe bekommst du zumindest hier bei sowas bei uns immer von der Frauenvertreterin, wenn der schulleiter von siich aus nicht einen Tag frei oder zwei einräumt. Ich habe z.B. 10 h gearbeitet an 3 Tagen nach Absprache mit der Schulleitung, einen Anspruch gibts aber nicht. NUn arbeite ich 15 an 4 Tagen, der Vorschlag kam gleich von der Frauenvertreterin beim Bewerbungsgespräch.


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  • Ich habe das Schuljahr nach meinem Wiedereinstieg unterhälftig gearbeitet (10 Std.), hatte eine Klassenleitung und jeden Tag Unterricht. Klassenleitung musste sein, weil es zu wenige Lehrer gab, sonst hätte ein Kollege 2 Klassen führen müssen, und bei der Stundenverteilung ließ mein Chef nicht mit sich reden. Da ich neu an der Schule war, habe ich mich wahrscheinlich nicht energisch genug dagegen gewehrt, das würde ich heute anders machen. Aber ich glaube, einen wasserdichten rechtlichen Anspruch gibt es nicht, nur die Vorgabe, die Belange der Teilzeitkräfte angemessen zu berücksichtigen.

  • Wenn es konkrete Vorgaben gäbe, wäre dsa für einige Schulen sicherlich das AUS - es ist nunmal an vielen Schulen nicht möglich, Kollegen ohne Klassenleitung zu beschäftigen.


    Wie sehr Rücksicht genommen wird auf Teilzeit in Bezug auf Stundenplan und Erscheinen bei Terminen ist Aushandlungssache mit der Schulleitung im Rahmen der Möglichkeit der Schule. An meiner Schule können Teilzeitkräfte einen Tag frei haben, an unserer Nachbarschule geht das einfach nicht.


    Es gibt - um es kurz zu sagen - kein Schriebsel, in dem verbindlich festgeschrieben wird, mit wie vielen Stunden Unterricht man prozentual an wie vielen Aktivitäten teilzunehmen hat (mal ganz davon abgesehen, dass die Dichte dieser Dinge a uch von Schule zu Schule stark variiert).

  • Ob Klassenleitung oder nicht, hängt vom Bedarf an der Schule ab. Wenn Klassenleitung ist das (wegen der Schüler) an einer Grundschule nicht so gut auf einem freien Tag zu bestehen, obwohl der Wunsch natürlich berechtigt ist. Denn damit würde man auch die Zahl der Springstunden reduzieren.


    Nach Möglichkeit soll Teilzeitbeschäftigten ein unterrichtsfreier Tag eingeräumt werden. (so ungefähr der offizielle Wortlaut) Aber ob das machbar ist, hängt wieder auch von der Schule ab.


    Nein, man muss nicht an jedem außerunterrichtlichen Programm vollständig teilnehmen. Aber auch dazu bedarf es Verhandlungsgeschick, die Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten oder notfalls des Personalrates.


    Ein Tipp: Zuverlässige Tipps, die auch die rechtlichen Grundlagen beinhalten gibts im Lehrerforum (lehrerforum.de). Dort sind einige Experten am Werk, die sich mit Schulrecht und dem Umgang mit Vorgesetzten gut auskennen. Damit will ich keinem hier absprechen, das nicht auch zu können, aber dann gibts oft auch entsprechende Links oder "Gesetzestexte".


    Liebe Grüße, Boeing

  • Kommst du wieder an deine alte Schule zurück?
    Dann kannst du doch sicher mit der Schulleitung sprechen und deine "Wünsche" äußern. Bislang habe ich es nur so erlebt, dass möglchst auf die Wünsche eingegangen wurde. Und bei 14 Stunden oder weniger auf jeden Fall die Klassenführung vorrang hatte und man dann eben bei ner Klassenführung nicht so viel Fachunterricht in anderen Klassen!

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