Beitragsrückerstattung eingezahlter Rentenbeiträge?

  • *lach* Okay. :) Welche Zahlungen versprichst du dir dann aus der Rentenkasse? Du kannst dich doch bestimmt bei dem Landesamt für Besoldunbg (heißt das bei euch so in NRW?) informieren, bis zu welcher Summe denn eine mögliche Rente ZUSÄTZLICH zur Pension ausgezahlt wird. Die sollten dir dann auch sagen können, wie hoch deine voraussichtliche Pension sein wird - und schwupps ;) müsstest du eine fundierte Entscheidung fällen können.
    (Mir fiel das nicht so schwer, ich war jung und brauchte das Geld^^ ;))

  • hallo,


    ich muss dich enttäuschen. ich habe letztens (vor 2-3 wochen) bei der rentenkasse angerufen, da ich auch gerne meine beiträge zurück haben wollte..
    geht aber nicht, da ich mehr als 60 monate eingezahlt habe.. ich habe einen rentenanspruch und damit ist das thema durch.
    natürllich wird die rente auf die pension angerechnet... solltest du mit beidem zusammen über die xx% kommen wird deine pension gekürzt....

    Das lässt sich jedoch kreativ lösen. Selbstverständlich besteht die Regelung, dass du im Alter keine "Überversorgung" haben darfst - daher werden die Ansprüche aus der gesetzlichen Kasse auf die Pension angerechnet und die Pension um diesen Betrag gekürzt. Blöde Regelung, kann jedoch nicht diskutiert werden, ist halt Gesetz und müsste politisch per Gesetzesänderung anders geregelt werden.


    So lange diese Regelung besteht, hindert dich jedoch niemand daran, die Ansprüche genau ausrechnen zu lassen und entsprechend früher in Pension zu gehen - dann mit gekürzten Bezügen wegen frühzeitiger Pensionierung, aber letztlich mit genau dem selben (vollen, aus Rente+Pension bestehenden) Ruhegehaltsbetrag, den du dann länger genießen kannst :thumbup:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • So lange diese Regelung besteht, hindert dich jedoch niemand daran, die Ansprüche genau ausrechnen zu lassen und entsprechend früher in Pension zu gehen - dann mit gekürzten Bezügen wegen frühzeitiger Pensionierung, aber letztlich mit genau dem selben (vollen, aus Rente+Pension bestehenden) Ruhegehaltsbetrag, den du dann länger genießen kannst :thumbup:


    alias, deine Idee ist meine heimliche Hoffnung und der Grund, dass ich all die Jahre meine (zugegebenermaßen recht kleinen) Beiträge nicht hab auszahlen lassen. Ich glaube ich brauche tatsächlich noch meinen 60. Monat. :thumbup:
    Wäre das toll, dann kann ich vielleicht schon mit 66 1/2 in Pension gehen.

Werbung