Verbeamtung

  • Hallo zusammen,
    ich möchte mich kurz vorstellen. Ich habe vor kurzem mein Referendariat abgeschlossen und unterrichte nun Vollzeit Englisch/Sport an einem Gymnasium in Niedersachsen. Die Amtsärztliche Untersuchung vor der Einstellung habe ich schon erfolgreich hinter mich gebracht, bin zur Zeit aber natürlich noch Beamter auf Probe.
    Nun zu meiner Frage.
    Gibt es VOR der Verbeamtung auf Lebenszeit noch eine weitere ärztliche Untersuchung bzw. muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, in welchem ERNEUT zu Gesundheitsfragen Stellung genommen werden muss (z.B. Hat sich in der Zwischenzeit etwas an ihrem Gesundheitszustand geändert?)?
    Ich frage, da ich der Meinung bin eventuel überhöhten Blutdruck zu haben, welcher u.U. medikamentös behandelt werden müsste. Da bei der amtsärztlichen Untersuchung aber alles ok war und auch noch kein Hochdruck attestiert wurde, stellt sich nun für mich die Frage ob ich noch 3 Jahre warte oder jetzt zum Arzt gehe? Ich weiss, mit der Gesundheit ist nicht zu spaßen, aber die Nachteile des Angestellten-Verhältnisses gegenüber dem Beamtenverhältnis (FALLS ich dann doch nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden sollte) ist so vehemment, dass ich noch zögere, welches die richtige Entscheidung ist.
    Ich bitte nur diejenigen zu antworten, welche entweder selbst schon Beamte auf Lebenszeit sind oder ganz zuverlässige Quellen haben. Bitte kein Halbwissen oder Spekulationen.
    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Zeppi


    P.S. Es hiess im Vorfeld auch: "Es gibt nur EINMAL Fragen zur Gesundheit - nämlich beim Amtsarzt." Diese Aussage ist insofern falsch, als das VOR der Vereidigung (aber nach Amtsarztbesuch) NOCHMALS auf einem Formblatt bestätigt werden musste, dass gesundheitlich alles ok sei. Dieses Formblatt musste dann bei der Schulleitung abgegeben werden.

  • Vor der Lebenszeitverbeamtung musst du auf jeden Fall noch mal zum Amtsarzt!!!


    Wie kommst du darauf, dass du zu hohen Blutdruck hast?


    --> Das ist dann wohl nur in Hessen so?! Hier muss man definitiv noch mal zum Amtsarzt...

  • Also ich bin ebenfalls in Niedersachsen und seit Beginn dieses Schuljahres auf Lebenszeit verbeamtet. Also ich musste NICHT nochmal zum Amtsarzt, sondern nur, als ich damals die Stelle angetreten habe. An deiner Stelle würde ich mal ein paar Kollegen fragen, die erst kürzlich verbeamtet worden sind.


    Ich musste auch keine Extra-Formulare ausfüllen, sondern nur eine Bestätigung, dass ich meine Urkunde erhalten habe. Kurzum: es gab nicht eine Frage die Gesundheit betreffend.


    Viele Grüße

  • Ich bin auch in Niedersachsen auf Lebenszeit verbeamtet worden und musste auch NICHT mehr zum Amtsarzt.


    Das kam dann leider noch einmal beim Länderwechsel auf mich zu, aber das ist ja was anderes.

  • Hallo zusammen,
    erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.
    Ich weiss 100%, dass man NICHT nochmal zum Amtsarzt muss. Hat mir die Amtsärztin damals selbst gesagt.
    Mir geht es eher darum ob man irgendwo nochmal seine Unterschrift drunter setzen muss, um zu bestätigen, dass sich gesundheitlich nichts verändert hat.
    Wie lief denn die Verbeamtung auf Lebenszeit ab? Schulleiter kommt in den Unterricht, befindet diesen für ok und übergibt dann auch die Urkunde für die Verbeamtung auf Lebenszeit und das wars?
    LG Zeppi

  • Im Grunde war das bei mir relativ unspektakulär: ca. 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit hatte ich an einem Tag zwei Unterrichtsbesuche (beide Fächer, einmal Sek I, einmal Sek II - wie im Examen auch). Anwesend war nur der Schulleiter. Danach haben wir uns kurz über die Stunden und allgemein über meine Arbeit an der Schule unterhalten.
    Schließlich schreibt der Schulleiter ein Gutachten (ich durfte es vorher noch lesen) und schickt es an die Landesschulbehörde, die dann zum Ablauf der Probezeit die Urkunde rausrückt.. Gratulation vom Schulleiter, Empfangsbestätigung für die Behörde und schon ist man StR´. ;)
    Wie vorher schon geschrieben gab es kein Formular zum Gesundheitszustand.
    Warum fragst du die Schulleitung nicht nach dem Ablauf? Die können dir auf jeden Fall kompetente Auskunft geben.

  • tempestas


    Danke für deine Antwort.


    Also ich bin ja ganz neu an der Schule und wie gesagt ICH musste so ein offizieles Formular von der Landesschulbehörde vor den Augen des Schulleiters nochmal ausfüllen - da will ich ja nicht zwei Monate später ankommen und darauf aufmerksam machen, dass es gesundheitliche Probleme geben könnte.
    Will halt nur ganz sicher gehen, dass ich mir kein Eigentor schiesse, wenn ich zum Arzt gehe. Sehe im Moment aber leider auch keine Möglichkeit diese 3 Jahre irgendwie zu "überbrücken" wenn eine medikamentöse Behandlung notwendig ist.


    Beste Grüße,
    zeppi


    P.S. STR' ist man mittlerweile ab Einstellung zum Beamten auf Probe - steht sogar auf meiner Urkunde. :O)

  • Zitat

    Original von tempestas
    Im Grunde war das bei mir relativ unspektakulär: ca. 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit hatte ich an einem Tag zwei Unterrichtsbesuche (beide Fächer, einmal Sek I, einmal Sek II - wie im Examen auch). Anwesend war nur der Schulleiter. Danach haben wir uns kurz über die Stunden und allgemein über meine Arbeit an der Schule unterhalten.
    Schließlich schreibt der Schulleiter ein Gutachten (ich durfte es vorher noch lesen) und schickt es an die Landesschulbehörde, die dann zum Ablauf der Probezeit die Urkunde rausrückt.. Gratulation vom Schulleiter, Empfangsbestätigung für die Behörde und schon ist man StR´. ;)
    Wie vorher schon geschrieben gab es kein Formular zum Gesundheitszustand.
    Warum fragst du die Schulleitung nicht nach dem Ablauf? Die können dir auf jeden Fall kompetente Auskunft geben.


    War bei mir genauso. Nach meinem Gesundheitszustand wurde in NS nie wieder gefragt, ich habe NIE ein weiteres Formular ausgefüllt.

  • Ich musste vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit auch nicht noch einmal zum Amtsarzt (NS). Allerdings hieß es bei mir, dass das Gesundheitszeugnis (für die Einstellung auf Probe) ein Jahr gültig ist. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit fand in dem Zeitraum eines Jahres statt.

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