Klasse 4 wiederholen NRW

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage zum eventuellen Wunsch der Eltern, ihr Kind eine Klasse zum 1. Halbjahr zurückzustufen oder zum Ende des 2. Halbjahres wiederholen zu lassen. Kommt ja wahrscheinlich wohl öfter vor, oder ...


    Ich selber halte in diesem Fall davon gar nichts, möchte aber da die korrekten Informationen an die Eltern weitergeben.


    1. Ist es richtig, dass beide oben genannten Wünsche in NRW nicht ohne weiteres möglich ist?


    2. Wenn ja, gibt es Ausnahmeregelungen, auf die die Eltern pochen können?

    (Das Kind nimmt seit kurzem Ritalin, seitdem zeigt es ein verändertes
    Arbeitsverhalten)


    Danke schon mal

  • Also in Hessen ist ein freiwilliger Rcktritt jederzeit möglich und ich halte es auch für sinnvoll, von 4I direkt in 3II zurück zu gehen als von 4II in 4I.
    Worin siehst du ds Problem?

  • Das Thema hatte ich auch schon zweimal, in beiden Fällen wurde einer Rückstufung auch von der Schulleitung zugestimmt, da es laut Ausbildungsordnung der Grundschule keinen Grund gibt, eine Zurückstellung zu verweigern.


    Du findest das im § 7, Abschnitt 5:


    (5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf
    des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der
    Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen
    Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die
    Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen.



    Ich habe allerdings immer ein leichtes Magengrummeln, da einige Eltern sehr leichtfertig mit einer Rückstellung umgehen, wenn die Ergebnisse für den Übergang nicht so ausfallen, wie gewünscht.

  • Soweit ich weiß muss die Klassenkonferenz mit Schulleitung zustimmen...


    Zumindest haben wir mal in der Klassenkonferenz beschlossen, einem Antrag auf freiwillige Rückstufug nicht zuzustimmen (Kind hatte 3er Zeugnis und Eltern wollten bessere Noten durch die Klassenwiederholung erreichen :rolleyes:)

  • Zitat

    Original von Orang-Utan-Klaus


    Kannst du den Teil "nicht erfolgreich mitarbeiten" etwas genauer erläutern?
    Ist das so dehnbar, wie es sich anhört?


    Leider ist das so!


    Bei "meinen Fällen" war die Lage nach Noten gesehen sehr schlecht, die Kinder standen im Bereich vier bis fünf. Da haben alle Beteiligten einer Rückstellung sofort zugestimmt, weil klar war, dass der psychische Druck auf die Schüler zu groß wurde. Allerdings wurde das bereits zu den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres besprochen.


    Ich kenne aber auch einen Fall, bei dem gegen Ende des dritten Schuljahres bei einer Schülerin ADS festgestellt wurde und sie dann Ritalin bekam. Die Eltern drängten auf eine Rückstellung, um die Medikation richtig einstellen zu können und ihr die Chance zu geben, sich leistungsmäßig zu steigern. Allerdings wurde diese Entscheidung erst zu den Halbjahreszeugnissen getroffen und ebenfalls von der Klassenleitung gebilligt. Die Leistungen haben sich allerdings nicht so gesteigert, wie von den Eltern erwartet, aber das konnte man vorher nicht wissen.


    Es ist also immer ein Abwägen im Einzelfall ...

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