Schülerarbeiten einbehalten?

  • Hallo!


    Muss ich Eltern die Schülerarbeiten (hier: Aufsatz) im Original aushändigen, wenn davon auszugehen ist, dass diese einbehalten werden?


    Für das Saarland habe ich folgendes gefunden:
    Eigentum an Schülerarbeiten und Prüfungsarbeiten, Aufbewahrung und Rückgabe (1) Schulhefte, Schülerzeichnungen und sonstige von den Schülern gefertigte Arbeiten sind Eigentum der Schüler. Die Schule kann Arbeiten, die im oder für den Unterricht angefertigt worden sind, zeitweilig einbehalten, muss sie jedoch nach angemessener Zeit den Schülern aushändigen (vgl. Absatz 3).



    Was ist mit NRW? Hat jemand dazu etwas Feines mit § ?


    Danke!
    Benjel

  • Ich habe dieselben Zweifel wie Friesin. Ein Lehrer weiß das, oder er weiß wenigstens, wen er in seiner Schule fragen kann.

    • Offizieller Beitrag

    benjel, wende dich bitte an den Asminstratoren und weise ihm glaubwürdig nach, dass du Lehrer bist. Bis dahin schließe ich den thread.


    edit: hat sich erledigt, thread wieder offen :)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

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