Höchstalter Verbeamtung

  • Kurze Frage (hab im Forum grad nichts dazu gefunden) - zu welchem Zeitpunkt tritt das Höchstalter für die Verbeamtung ein? Mit der Verbeamtung nach der Probezeit oder mit Eintritt in die Probezeit?


    Beispiel: Wenn NRW bis 40 verbeamtet, kann man dann noch verbeamtet werden, wenn man im Alter 39 Jahren, 11 Monaten und 30 Tagen in die Probezeit eintritt (nur mal so theoretisch)?
    Oder muss man dann die 3 Jahre Probezeit spätestens mit 37 Jahren begonnen haben?


    Danke )

  • Mein Kenntnisstand bezieht sich auf Baden-Württemberg, aber ich vermute, dass die letzte Gesetzesänderung in anderen Bundesländern ebenso gilt:


    Bis zum letzten Jahr war es üblich, dass zwischen Einstellung (Erste Stelle nach Beendigung des Referendariats) und Anstellung (Ende der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Probezeit) unterschieden wurde. Deshalb hieß der Titel in der Probezeit "Studienassessor", danach "Studienrat". Erst mit der Anstellung war die Einweisung in eine Planstelle verbunden.


    Ob man Beamter werden konnte oder nicht, war vom Datum der Einstellung abhängig. Und das gilt auch im neuen Recht.


    Die neue Rechtslage weist den Beamten gleich mit der Einstellung in eine Planstelle ein. Deshalb gibt es jetzt die Amtsbezeichnung "Studienassessor" nicht mehr; man wird gleich als Studienrat eingestellt.


    Das Ende der Probezeit ist dennoch wichtig. Von diesem Datum an rechnet die persönliche Wartezeit bis zur Übertragung eines Beförderungsamts.

  • In NRW ist es auch so, dass der Tag des Stellenantritts zählt (also die Verbeamtung auf Probe) - so war es jedenfalls noch vor 4 Jahren. Ist auch logisch, denn du musst ja auch zu diesem Zeitpunkt schon zum Amtsarzt und wirst dann ggf. eben gar nicht erst auf Probe verbeamtet.


    Gruß
    Britta

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Britta
    In NRW ist es auch so, dass der Tag des Stellenantritts zählt (also die Verbeamtung auf Probe) - so war es jedenfalls noch vor 4 Jahren. Ist auch logisch, denn du musst ja auch zu diesem Zeitpunkt schon zum Amtsarzt und wirst dann ggf. eben gar nicht erst auf Probe verbeamtet.


    Gruß
    Britta


    Das ist zwar logisch, mich grummelt aber immer noch, dass ich in Bawü nicht mehr zum Amtsarzt müsste, in RLP vor der Lebenszeitverbeamtung jetzt aber doch nochmal muss. Auch hier wird man bei Antritt einer Planstelle jetzt gleich Studienrat. vorher hieß man Studeinrat zur Anstellung bis zum Ende der Probezeit. Da man aber eben nochmals zum amtsarzt muss, bin ich mir nicht sicher, ob man sozusagen auch erst mit 40 die Planstelle anstreten könnte.

  • hallöchen ;)
    also die oberste grenzefür die verbeamtung in NRW liegt bei 35 jahren. das schulministerium (ich glaube, dass die es waren) haben die grenze von 45 jahren auf 35jahre herunter gestuft.
    nur so als info

    Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags frei :super:

  • oh, da hab ich am wochenende noch ne andere zahl gelesen. dann hab ich bestimmt nen älteren beitrag zur altersgrenze gelesen. sorry

    Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags frei :super:

  • In NRW wird im Falle einer Schwerbehinderung bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet. Nur so kurz als Info.
    Gruß Tamina

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt wichtige Neuigkeiten für diejenigen, die einen Ablehnungsbescheid für eine Verbeamtung bekommen haben, als die Höchstaltersgrenze noch bei 35 Jahren lag:


    http://www.vbe-bezirksverband-…4dcd76bd5&content_id=3379


    Ich weiß selbst noch nicht wie ich darauf reagiere. Habe damals erst gar keinen Antrag gestellt, weil es aussichtslos war. Allerdings hatte ich es nach der Anhebung auf 40 Jahre getan und eine Ablehnung erhalten.

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