Vertrag endet vor den Sommerferien. Und nun?

  • Hallo!


    Ich arbeite seit Ende Oktober als Vertretungslehrerin.
    Mein Vertrag läuft bis zum 2.7, also genau bis zu Beginn der Sommerferien.


    Ich finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT, dass man dann in den Sommerferien ohne alles dasteht.
    Ist das auch schon einmal jemandem passiert?
    Wie habt ihr die 6 Wochen überbrückt?
    Ich bin echt sauer :(

  • Je nachdem wie lange du sonst gearbeitet hast steht dir ALGI zu.
    Aber du hättest dich bis 2.4. arbeitslos melden müssen.


    Mein Vertrag endet zum 7.7. ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, denn ich hoffe einfach auf eine neue Stelle nach den Ferien und auf die nachträgliche Bezahlung der Ferien somit. In den Ferien arbeitslos gemeldet sein mag ich nicht, weil ich da wirklich verreisen will und weil ich keine Lust auf den Papierberg habe.

  • Hallo!


    Vielen Dank für die Rückmeldung!
    Ja, dass ich mich 3 Monate vorher arbeitslos melden muss, weiß ich, das habe ich auch getan.


    Wann ist das denn der Fall, dass man eine nachträgliche Zahlung erhält?
    Nur dann, wenn man an derselben Schule nach den Ferien wieder weiterarbeiten kann?
    Und trifft das dann immer zu?


    Ich habe auch die Hoffnung, dass ich nach den Ferien an der Schule bleiben kann, da die Lehrerin, die ich vertrete erst Februar 2011 wiederkommt...

  • Bei uns meinte der Personalrat sobald man innerhalb von 14 Tagen nach Ferienende irendwo eine Stelle in Berlin hat, wäre das so.


    Nun ist Berlin ja aber wieder ein Sonderfall (zumindest bisher noch), kann also bei euch anders sein.

  • Das war bis jetzt bei mir immer so! Ich arbeite seit drei Jahren als Feuerwehr. Hatte nach den Ferien bis jetzt immer was Neues, aber diese nie rückwirkend bezahlt bekommen. Ist halt blöd mit zwei Kindern und nix Geld. ALG bekomm ich nicht, mein Mann verdient zu viel (1700 Euro)!

  • Zitat

    Original von sjahnlea
    ALG bekomm ich nicht, mein Mann verdient zu viel (1700 Euro)!


    WAs hat denn dein Mann mit deinem ALGI zu tun? Gar nichts. Dies ist eine Versicherungsleistung für die du eingezahlt hast und die du in Anspruch nehmen kannst wenn du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hast.


    Also evtl. hilft es, das zu beantragen oder sich richtig zu erkundigen, denn das steht dir unabhängig vom Gehalt deines Mannes zu!

  • ALG II (also Hartz 4) macht eine Einkommensbeschränkung beim Lebenspartner gültig. ALG 1 nicht. Da erkundige dich nochmal genau!

  • Ging mir letztes Jahr auch so - ich hab mir dann einen Ferienjob (zusammen mit ganz vielen Studenten ;) ) gesucht. ALG ist mir nicht zugestanden, da ich freiwillig an der Privatschule gekündigt hatte.

    Schlussendlich wars ganz lustig, mal wieder in eine ganz andere Welt abzutauchen, ich habe drei Wochen gearbeitet - drei Wochen Ferien gemacht; gestartet ins neue Schuljahr hab ich dann wirklich erst am ersten Schultag - hat dann ne Weile gedauert, bis ich alle Kisten ausgeräumt hatte, stressig wars schon, aber für ein Jahr gings (und ich war jetzt schon mal "die nette Frau aus dem Coffeeshop" ;) )

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea
    Je nachdem wie lange du sonst gearbeitet hast steht dir ALGI zu.
    Aber du hättest dich bis 2.4. arbeitslos melden müssen.


    Mein Vertrag endet zum 7.7. ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, denn ich hoffe einfach auf eine neue Stelle nach den Ferien und auf die nachträgliche Bezahlung der Ferien somit. In den Ferien arbeitslos gemeldet sein mag ich nicht, weil ich da wirklich verreisen will und weil ich keine Lust auf den Papierberg habe.


    Wenn Du bis dato in der GVK warst, musst Du Dich für die Zeit der Erwerbslosigkeit aber freiwillig versichern. Wenn Du dann eine Planstelle mit Beamtenstatus bekommst, hast Du eine dreimonatige Kündigungsfrist, d.h. Du zahlst bei einem A13-Gehalt ca. 3x500 Euro in die GKV und damit den doppelten Betrag im Vergleich zum PKVler, weil Letzterer ja einen Beihilfeanspruch hat.


    Im Nachhinein hätte ich mich lieber für die sechs Wochen arbeitslos gemeldet und wäre dann automatisch versichert gewesen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Wenn Du bis dato in der GVK warst, musst Du Dich für die Zeit der Erwerbslosigkeit aber freiwillig versichern.


    Nö, warum sollte ich, ich bin kostenlos familienversichert wenn ich kein Einkommen habe!

  • Hallo!


    Familienversichert kann ich über die 6 Wochen Sommerferien nicht mehr sein, da ich bereits 25 bin! D.h. ich kann nicht mehr über meine Eltern versichert werden und muss mich dann auch über die Sommerferien freiwillig versichern mit einem satten Beitrag von 140€ pro Monat.


    Wenn ich als arbeitslos gemeldet bin, wird die Krankenkasse dann übernommen, auch wenn mit kein ALGI oder ALG II zusteht? Weiß das jemand??


    DANKE!


  • Naja die 25 habe ich auch schon seit über 5 Jahren überschritten, aber ich bin einfach über meinen Mann versichert ;)


    Wenn man das nicht kann, muss man sich ja eh etwas einfallen lassen, weil man irgendwo von leben muss. DAs brauche ich ja auch nicht.


    Ja, dann sind 140 Euro ca. fällig und nein, wenn dir nichts zusteht, dann ist die KK selber zu zahlen.

  • Zitat

    Original von Susannea


    WAs hat denn dein Mann mit deinem ALGI zu tun? Gar nichts. Dies ist eine Versicherungsleistung für die du eingezahlt hast und die du in Anspruch nehmen kannst wenn du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt hast.


    Also evtl. hilft es, das zu beantragen oder sich richtig zu erkundigen, denn das steht dir unabhängig vom Gehalt deines Mannes zu!


    Also ich war dafür bei uns in der Jobzentrale, man sagte mir, die sind dafür zuständig, und der Herr dort sagte mir, dass ich das gar nicht beantragen brauche, denn es würde eh abgelehnt werden, bzw ich hätte keinen Anspruch. Woher sollte ich wissen, das der mir Blödsinn erzählt?

  • Zitat

    Original von sjahnlea
    Also ich war dafür bei uns in der Jobzentrale, man sagte mir, die sind dafür zuständig, und der Herr dort sagte mir, dass ich das gar nicht beantragen brauche, denn es würde eh abgelehnt werden, bzw ich hätte keinen Anspruch. Woher sollte ich wissen, das der mir Blödsinn erzählt?


    Da sitzen z.T: nciht ausgebildetet Arbeitslose, gerade in der Zentrale. Was erwartetst du von denen, die wissen auch nicht wirklich mehr als du. Da müßtest du dich einfach mal selber etws einlesen und dazu wäre man gar nicht lange im Netz unterwegs gewesen um rauszufinden dass dies bei ALGI totaler Blödsinn ist!

  • Zitat

    Original von _Malina_
    ALG II (also Hartz 4) macht eine Einkommensbeschränkung beim Lebenspartner gültig. ALG 1 nicht. Da erkundige dich nochmal genau!


    Zu ALG 2 sagte er mir, dass mir das auch nicht zustände (hatte auch was mit dem Gehalt meines Mannes zu tun) und das ich damit ein Recht auf Wohngeld hätte, ich das aber auch nicht kriegen würde, weil ..... weiß ich nicht mehr! Ist jetzt auch schon zwei Jahre her........

  • Hatte ich bei meiner ersten Stelle vor - ich glaube 7 - Jahren auch. Ich hatte nichtmal den Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich nur 6 Monate gearbeitet habe.


    Ich habe damals Sozialhilfe beantragt und auch bekommen. Weil ich eine nette Sachbearbeiterin hatte, musste ich es nicht zurückzahlen, was wohl im Ermessen des Sachbearbeiters liegt (Schande!), als ich dann nach den Sommerferien wieder eine Stelle (an der gleichen Schule!!!) hatte.


    Das war echt ein trauriges Erlebnis bzgl. unserer Arbeitgeber!

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Wenn Du bis dato in der GVK warst, musst Du Dich für die Zeit der Erwerbslosigkeit aber freiwillig versichern. Wenn Du dann eine Planstelle mit Beamtenstatus bekommst, hast Du eine dreimonatige Kündigungsfrist, d.h. Du zahlst bei einem A13-Gehalt ca. 3x500 Euro in die GKV und damit den doppelten Betrag im Vergleich zum PKVler, weil Letzterer ja einen Beihilfeanspruch hat.


    Bist du dir sicher, dass du beim Antrit einer neuen Stelle, die dir Zugang zur PKV erlaubt, kein Sonderkündigungsrecht hast?


    Weiterhin wäre es doch eine Möglichkeit sich schon vorher bei einer PKV versichern zu lassen. Die müssen doch auch jeden in einen speziellen Tarif aufnehmen.


    Grüße
    Peter

  • Ich glaube, es wurde alles erklärt:
    ALG I bekommst du nur, wenn du in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hast.
    ALG II (Hartz IV) bekommst du evtl., musst aber alles offenlegen (auch Bausparvertrag, Lebensversicherung usw...).
    KV musst du selber zahlen, wenn du kein ALG I oder II bekommst.


    Ich hab keins bekommen, war länger ohne Stelle und musste immer die KV selber zahlen (Mindestbeitrag). Das Los derer mit Angespartem :P

  • weiß jemand ob das taggenau gerechnet wird?
    also wenn der vertrag vor den sommerferien am 23.06 endet, gilt das dann als ganzer monat oder eben nur 23 tage?
    bei mir käms da drauf an.

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