Wie stehen meine Chancen auf Versetzung?

  • Hallo, vielleicht kann mich jemand beraten:


    ich bin 32, komme aus rheinland-pfalz,seit 5 Jahren an meiner schule, seit 2 jahren verbeamtet.


    Ich war wg der geburt meiner tochter 1 Jahr in Elternzeit.


    wir haben nun nach ewigem überlegen ein haus auf unserem, im familienbesitz gewesenen grundstück 85 km entfernt von meiner schule gebaut und ziehen im mai um. ich habe schon zum halbjahr einen versetzungsantrag gestellt, abgelehnt. habe dann wieder 10 std in meiner alten schule angefangen, notgedrunden, weil wir ja noch hier wohnen bis mai.


    ich bin verheiratet, wir sind nun erheblich näher an die arbeitsstelle meines mannes gezogen, da hauptverdiener und das grundstück eben da. wir werden dort wohl für immer wohnen bleiben.


    kann mir jemand etwas über die chancen auf wohnortnahe versetzung sagen? ist innerhalb eines schulaufsichtsbezirkes. DANKE!!

  • Hallo,


    deine Chancen stehen sehr sehr gut. Du kannst dich aufgrund deines Kindes wohnortnah versetzen lassen. Allerdings muss dafür deine Elternzeit offiziell beendet sein. Eine Versetzung innerhalb der Elternzeit ist (zumindest in NRW) nicht möglich. Außdem müssen natürlich die Fristen eingehalten werden.
    Informiere dich bei deinem Personalrat und beim Personalrat des Bezirks wohin du willst. Die helfen dir sicher.
    Weitere Ansprechpartner: Gewerkschaft, Schulamt.


    Viel Erfolg

  • hallo, danke schonmal für die auskunft. ich weiß nicht, ob das in rheinland-pfalz auch so ist, dass man sich in der elternzeit nicht versetzen lassen kann. bei meinem antrag, der ja auch schon in elternzeit kam, hat jedenfalls keiner bei der add oder mein rektor was erwähnt. ich habe elternzeit bis 2012 angegeben, will aber an der neuen schule mind. 15 stunden arbeiten, da habe ich nämlich kinderbetreuung sicher. macht es sinn, lieber die elternzeit zu verkürzen? geht das überhaupt?


    gibt es noch jemanden, der etwas dazu sagen kann? DANKE!!!

  • Mir ist jetzt unklar, ob du noch in Elternzeit bist oder wieder arbeitest. Auf der einen Seite schreibst du, dass du wieder 10 Stunden arbeitest, auf der anderen Seite erwähnst du, dass du Elternzeit bis 2012 genommen hast.
    Wenn du während der Elternzeit arbeitest, auf welcher Grundlage machst du das (Vertretungsunterricht oder was anderes)?


    Was sagt denn dein Schulleiter zu deinem Versetzugnswunsch? Rede mal mit ihm, vielleicht gibt es eine Lösung. Wer hat den ersten Antrag eigentlich abgelehnt?
    Auf jeden Fall soltlest du dich vor stellen des nächsten Versetzugnsantrages an den Personalrat wenden und mit ihnen reden und dir Unterstützugn sichern.


    Grüße
    Peter

  • Hallo Peter,


    danke für deine Antwort. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit, in RLP kann man bis 3/4 seines Deputates in Elternzeit arbeiten. Ich habe die Elternzeit angegeben, dass ich mich notfalls beurlauben lassen kann, sollte der Fall eintreten, dass ich nicht versetzt werde. Denn die Strecke ist dann zum Pendeln mit Kleinkind definitiv zu weit.


    falls das relevant ist, kann ich die elternzeit jedoch auch sofort abbrechen, sollte meine chance dann größer sein, versetzt zu werden.


    ich will ja unbedingt arbeiten! ich werde jetzt einmal kontakt zum personalrat aufnehmen. vielen dank an alle!

  • Hallo, oh mann, ich erreiche einfach niemanden beim Bezirkspersonalrat.... Hat noch jemand eine zündende Idee? Soll ich mein Anliegen lieber schriftlich einreichen? Oder geht das dann in einer Flut von Briefen unter?

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