Lehrprobe Formfehler

  • Hallo zusammen,


    Ich hatte vor kurzem Lehrprobe in Sport und ich bekam eine enttäuschende 4. Vor allem die zu erlernendeTechnik wurde als falsch erklärt (von allen 3 Prüfern). Daheim dann habe ich nachgeschaut und bemerkte dass die Technik schon richtig war, die die Schüler gelernt haben.
    Nun überlege ich Widerspruch einzulegen. Das ist doch ein Formfehler oder? Denn die Note wurde ja mind. zum Teil auf dieser falschen Annahme begründet. Was kann man tun und was kann dabei herauskommen?


    LG
    Millimaus

  • Ich bin kein Sport-Fachkollege, aber hast Du die Prüfer denn schon darauf angesprochen?
    Was sagt Dein Fachleiter denn dazu? Und hast Du einen Ausbildungskoordinator?

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Und: Worauf basiert deine Meinung, worauf die der Prüfer? Kannst du dich auf hieb- und stichfeste Quellen berufen? Oder geht es dabei vielleicht etwas, was schulintern festgelegt werden kann?


    Ich bin selbst noch nicht so lang aus dem Referendariat raus und ich würde dir raten, das Problem noch mal persönlich mit dem Prüfern anzusprechen, die 4 aber letztlich zu akzeptieren.


    Schlägst du den Rechtsweg ein, erklärst du den Prüfern den Krieg, und den werden sie gewinnen. Bei der Beurteilung im Referendariat gibt es so viel Interpretationsspielraum, dass sie dir diese Note, sogar wenn du in diesem konkreten Fall eine Verbesserung der Note oder Wiederholung der Prüfung erzwingen könntest (was ich nicht glaube), doppelt und dreifach wieder reindrücken können.


    Abgesehen davon, wieviel Energie du in das Ganze investieren musst, die dann wieder an anderer Stelle fehlt.

  • Ganz ehrlich: sich mit den Prüfern anlegen ist keine gute Sache! Du ziehst den Kürzeren.
    Ich würde deine Quelle mit zu einem Gespräch nehmen und fragen, ob sie dir das bitte noch einmal erklären könnten, was du denn falsch gemacht hast, damit dir so etwas nicht noch einmal passiert. Du seist unsicher geworden, da es in den Büchern anders steht. ;)
    Nicht diskutieren, sondern nur um Erklärung fragen und das dann eben so akzeptieren, auch wenn du immer noch davon überzeugt bist, dass du im Recht bist.
    Wenn du einmal bei denen unten durch bist, hast du ein großes Problem! Das lohnt sich nicht!

  • Danke für die Antworten.
    Nächste Woche werde ich einmal mit dem Seminarleiter darüber sprechen. Ich weiß eben, dass ich im Recht bin und kleinbeigeben ist nicht unbedingt mein Fall. Einen Widerspruch empfinde ich nicht als persönlichen Angriff sondern eigentlich nur als das Wahrnehmen meines Rechts (was ein Lehrer ja generell machen sollte). In unserem Rechtsstaat werden wahrscheinlich täglich 1000e Widersprüche eingelegt, wäre somit ja nix "Besonderes".
    Aber ihr habt mir in der Hinsicht geholfen, erst einmal mit meinem SL zu sprechen (der ja Mitprüfer war). Mal schauen wie er darauf reagiert :)


    LG Millimaus

  • Zitat

    Original von millimausEinen Widerspruch empfinde ich nicht als persönlichen Angriff sondern eigentlich nur als das Wahrnehmen meines Rechts.


    Theoretisch ist das ja auch so.
    Praktisch wird es aber wahrscheinlich ganz anders aussehen.


    Halte uns jedenfalls auf dem Laufenden, wie es weiter geht.

  • Geht es um eine Examensprüfung oder um eine der mehreren Lehrproben im Referendariat? Ich habe jetzt nicht in der Prüfungsordnung nachgelesen, vermute aber mal sehr stark, dass ein Widerspruchsrecht nur im Fall der Examenslehrprobe möglich ist und da auch nur gegen die Gesamtnote - denn nur die stellt die Verwaltungsentscheidung dar, gegen die Einspruch erhoben werden kann.


    Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Formfehler handelt, denn die Begründung der Bewertung bezog sich auf einen fachwissenschaftlichen INHALT. Formfehler beschränken sich auf Verstöße gegen verfahrensrechtliche Regelungen. Deshalb wird ein Widerspruch mit dieser Begründung wahrscheinlich abgewiesen, zumal über die Beurteilung des Sachverhaltes bei den Prüfern Einigkeit herrscht.


    Zuletzt: selbstverständlich ist es in Ordnung und auch üblich, dass man im Zweifelsfall Rechtsmittel einlegt. Das ist auch im Schulsystem üblich und ich habe schon von zahlreichen Fällen gehört - sowohl bei Schülern als auch bei Referendaren. Widersprüche sind ein ganz normales Verfahren. Ein wenig ärgere ich mich schon darüber, dass ausgerechnet im Lehrerberuf so oft zu ängstlichem Duckmäusertum geraten wird, wo wir uns doch öffentlich gerne damit brüsten, die junge Generation zu aufrechtem, selbstsbewußten Staatsbürgertum zu erziehen! :(


    Nele

  • Zitat

    Ein wenig ärgere ich mich schon darüber, dass ausgerechnet im Lehrerberuf so oft zu ängstlichem Duckmäusertum geraten wird, wo wir uns doch öffentlich gerne damit brüsten, die junge Generation zu aufrechtem, selbstsbewußten Staatsbürgertum zu erziehen!


    Ja, das ist extrem ärgerlich!
    Aber das hängt halt mit totalen Abhängigkeit von den Prüfern/Ausbildern im Referendariat zusammen, als auch mit deren Unprofessionalität was Kritik angeht.
    Die wird (nach meinem Erleben fast) nie als Kritik an/in der Sache verstanden sondern als persönlicher Angriff.
    Und unter solchen Bedingungen ist es schlicht und einfach 'ne Güterabwägung ob man das einfach schluckt, dafür aber Ruhe hat und den Kopf frei für die nächsten Dinge, oder ob man sich wehrt und am Ende auf der Abschußliste steht bzw. ein Verfahren am Hals hat das deine Kräfte für 'n halbes Jahr bindet und im Extremfall (wenn es um die Anfechtung bei einer Prüfung geht) über diese Zeit keine Einstellung erfolgt, also auch ein Einkommensverlußt dranhängt.
    Die Machtverhältnisse sind real leider so und wir können nur hoffen, das viele Referendare/Lehrer an dieser Stelle besser sind als ihre Ausbildung.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Zitat

    Original von neleabels
    Geht es um eine Examensprüfung oder um eine der mehreren Lehrproben im Referendariat? Ich habe jetzt nicht in der Prüfungsordnung nachgelesen, vermute aber mal sehr stark, dass ein Widerspruchsrecht nur im Fall der Examenslehrprobe möglich ist und da auch nur gegen die Gesamtnote - denn nur die stellt die Verwaltungsentscheidung dar, gegen die Einspruch erhoben werden kann.


    Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Formfehler handelt, denn die Begründung der Bewertung bezog sich auf einen fachwissenschaftlichen INHALT. Formfehler beschränken sich auf Verstöße gegen verfahrensrechtliche Regelungen. Deshalb wird ein Widerspruch mit dieser Begründung wahrscheinlich abgewiesen, zumal über die Beurteilung des Sachverhaltes bei den Prüfern Einigkeit herrscht.
    Nele


    Ja, es geht um eine Examensprüfung. Ich finde es eben etwas bitter eine "schlechte" Note zu erhalten, weil die Ausführung einer Bewegung (Sport) als falsch deklariert wurde (und wurde auch so protokolliert), obwohl sie laut Fachliteratur (einstimmig) so schon richtig war. (Keiner der 3 Prüfer ist/war ausgebildeter Sportlehrer)Daraus folgt ja auch, dass die Schüler das Lernziel nicht erreicht haben, was der wesentliche Bestandteil einer Examensstundenbeurteilung ist.
    Wenn es kein Formfehler ist, was wäre es denn dann? Ich finde dazu im Internet praktisch nichts :(
    lg
    milli

  • Dann bist du wahrscheinlich missverstanden worden. Bei einer normalen Lehrprobe hätte ich dir auch geraten, lieber freundlich nachzufragen, was denn falsch war, und dich nicht mit jemandem anzulegen, von dem du - noch - abhängig bist. Da es sich aber um deine Gesamtnote im Examen handelt, die dadurch leidet,würde ich doch in Widerspruch gehen. Vielleicht ist das ja das Zünglein an der Waage, das dich mal den Job kosten könnte.

  • Zitat

    Original von millimaus
    Ja, es geht um eine Examensprüfung. Ich finde es eben etwas bitter eine "schlechte" Note zu erhalten, weil die Ausführung einer Bewegung (Sport) als falsch deklariert wurde (und wurde auch so protokolliert), obwohl sie laut Fachliteratur (einstimmig) so schon richtig war. (Keiner der 3 Prüfer ist/war ausgebildeter Sportlehrer)Daraus folgt ja auch, dass die Schüler das Lernziel nicht erreicht haben, was der wesentliche Bestandteil einer Examensstundenbeurteilung ist.
    Wenn es kein Formfehler ist, was wäre es denn dann? Ich finde dazu im Internet praktisch nichts :(


    Widerspruch einlegen! Wenn keiner der Fachprüfer über die Fakultas des geprüften Faches verfügt, kann durchaus ein Formfehler vorliegen - bist du dir über diese Tatsache sicher?


    nele

  • das mit der fakultas ist so ne sache. ich bin hauptschullehrerin und unterrichte sport als didaktikfach (also nicht hauptfach). dass kein prüfer ein ausgebildeter sportlehrer ist, ist also völlig normal. die prüfer wissen auch vorher nicht in welchen meiner 3 didaktikfächer ich examenslehrprobe halte.

  • In diesem Fall hast du wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg - du könntest natürlich den Klageweg einschreiten, ein Gegengutachten anfertigen lassen und die Daumen drücken; aber was dabei rauskommt, steht in den Sternen. Vor allem, weil dadurch bestenfalls nicht deine Bewertung revidiert würde, sondern du das Recht erhieltest, die Prüfung zu wiederholen... Wäre das die Sach wert?


    Nele

  • Zitat

    Ein wenig ärgere ich mich schon darüber, dass ausgerechnet im Lehrerberuf so oft zu ängstlichem Duckmäusertum geraten wird, wo wir uns doch öffentlich gerne damit brüsten, die junge Generation zu aufrechtem, selbstsbewußten Staatsbürgertum zu erziehen! :(


    Ja, aber auch zu praktischer Vernunft! Was bringt es mir denn, mich wie ein aufrechter, selbstbewusster Staatsbürger zu fühlen, wenn ich mir mit meinem Verhalten letzendlich mehr Probleme schaffe, als ich löse?


    Da sich aber ja inzwischen herausgestellt hat, dass es sich um eine Examenslehrprobe handelt (d.h., das Ref ist vorbei, richtig?) würde ich das jetzt auch etwas anders sehen.


    Hat das Gespräch mit den Prüfern denn inzwischen schon stattgefunden?

  • Zitat

    Original von millimaus
    das mit der fakultas ist so ne sache. ich bin hauptschullehrerin und unterrichte sport als didaktikfach (also nicht hauptfach). dass kein prüfer ein ausgebildeter sportlehrer ist, ist also völlig normal. die prüfer wissen auch vorher nicht in welchen meiner 3 didaktikfächer ich examenslehrprobe halte.


    Du musst doch die Prüfung vorher irgendwo angemeldet haben. Das zuständige und über die Fächer informierte Prüfungsamt sollte doch dementsprechend die Prüfer zuteilen.
    Hier muss man aber sowieso in allen Fächern eine Lehrprobe halten. Aber bei euch scheint das etwas anders zu laufen, ich habe keine Ahnung was ein Didaktikfach ist - offensichtlich kein normales Fach.


    Denk bei einem Widerspruch aber an die Wahrung der Fristen. Ewig kannst du dir damit ja auch nicht Zeit lassen.
    Wie bist du eigentlich an das Protokoll gekommen? Musst du dazu nicht schon Einsicht verlangt habe und die über die Note beschwert haben?


    Grüße
    Peter

  • Ich hab gehört, dass die Prüfer sich nicht vorher über den PU-Entwurf (?) unterhalten dürfen. Kommt wohl aber regelmäßig vor Zeugen im Lehrerzimmer vor.
    Das ist dann wohl auch ein Formfehler.


    Zu deinem Fall: Einspruch einlegen! Kostet dich aber ggf. ein paar Euro. Das ist geschickt geregelt...

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