Lübecker Schüler unter Vergewaltigungsverdacht - Kieler Bildungsministerium sucht Schuld bei Lehrern


  • http://www.morgenpost.de/vermi…gewaltigungsverdacht.html


    Naja, auf den Dienstherren ist doch immer wieder Verlass...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Habe heute im MDR (?) einen Bericht darüber gesehen, in dem ein Herr des KuMi - könnte Schunck gewesen sein - ebenfalls entsprechende Sätze in die Kamera raunte. Einer schwer begreifbaren Ministeriumslogik folgend beeilte er sich, darauf hinzuweisen, dass man allerdings auch scharfe Fragen nach Bremen richten müsse, denn auch von dort (von der anderen Seite der Provinzgrenze!) seien Lehrer mit in England gewesen.


    Dann folgte ein Interview mit einer Repräsentantin der GEW, die nach meinem Eindruck viel pseudo-juristischen Müll geredet und ebenfalls den betroffenen Kollegen nicht wirklich Rückendeckung gegeben hat.


    Die Empfehlung von und für Profis: Man müsse vor jeder Klassenfahrt einen Verhaltenskodex mit den Schülern vereinbaren und den dann von allen Schülern unterschreiben lassen. Ob man wohl auf der sicheren Seite ist, wenn man hineinschreibt: "Ich vergewaltige niemanden." Oder besser noch: "Ich entbinde meine Lehrer von ihrer Aufsichtspflicht"?

  • Ich finde das unfassbar! Erwachsene Menschen mit mutmaßlich hohem Bildungsstand vergewaltigen eine Minderjährige - und Schuld hat natürlich letzten Endes wieder mal der Lehrer. Ich habe demnächst auch eine Fahrt mit Volljährigen vor mir und frage mich allen Ernstes, ob ich da ständig mit einem Bein im Gefängnis stehe, wenn ich einmal ein Auge zu mache. Ich beaufsichtige die Schüler doch nicht in jeder freien Minute - zumal bei Volljährigen die Handhabe, die der Lehrer hat, letztlich ohnehin begrenzt ist. Dem Lehrer eine moralische Verantwortung für diese Tat zuzuschieben, halte ich für unglaublich! Soll ich bei Volljährigen nachts etwa mehrfach die Zimmer kontrollieren? Was, wenn die Schüler straffällig werden, während sie Freizeit im Zuge der Fahrt haben? Und dann sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass unsere Schulleitung der Meinung ist, mit 25 Oberstufenschülern könne man auch ruhig allein fahren - die sind ja volljährig und für sich selbst verantwortlich!

  • Zitat

    Für unbeherrschbar hält die Leiterin der GEW-Rechtsschutzstelle das Risiko aber nicht. "Die Lehrer müssen sich einfach schon vor der Reise mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen, zum Beispiel wissen, wo es Alkohol zu kaufen gibt", sagt Brunkert. So ließen sich ausschweifende Partys der Schüler vorhersehen und die Lehrer könnten rechtzeitig eingreifen.


    (aus: http://www.weser-kurier.de/Art…nd+Klassenfahrten%3F.html)


    Da fehlen mir die Worte. Fahr ich dann vorher mal nach London und frag nach, wo es denn den Alkohol gibt?

  • Ich weiß, wo es in London Alkohol gibt. Ich weiß auch, wo es in London Drogen zu kaufen gibt. Und nun? Welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich mir? Kann ich das irgendwie abstellen? Die Londoner Halbwelt würde mir eins husten. :tongue:


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Nele, du darfst halt nicht nach London direkt fahren, sondern in ein Kuhdorf 50 km weg. Die Schüler werden begeistert sein...

  • Naja, was soll man sagen - die GEW hatte schon immer mehr die Interessen der Kundschaft als der Belegschaft im Auge. (Woran wir Lehrer aber zu einem gerüttelt Maß selber Schuld dran sind.)


    Nele

  • Zitat

    die GEW hatte schon immer mehr die Interessen der Kundschaft als der Belegschaft im Auge. (Woran wir Lehrer aber zu einem gerüttelt Maß selber Schuld dran sind.)


    Mag sein. Aus den zitierten Äußerungen spricht imho allerdings auch ein erschreckender Mangel an juristischer wie pädagogischer Kompetenz. Von der eher ungeschickten Außenwirkung, die hier erzeugt wird, mal abgesehen (wobei letzteres sicher nicht nur ein Merkmal der GEW ist - vielleicht werden andernorts nun wieder "Gefahrenzulagen für Lehrer" gefordert).


    Im Grunde genommen werden aber nur Lehrerklischees bestätigt. Wer glaubt schon ernsthaft, man könne auf tendenziell existenzbedrohende juristische Verwicklungen reagieren, indem man Schüler "Selbstverpflichtungen" unterschreiben lässt oder die Supermärkte Londons abklappert und jeden Shopkeeper fragt "Hello, do you sell alcohol?"

  • Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen, aber gab es nicht in der Türkei auch einen drastischen Vorfall, irgendwas mit selbstgebrannten Alkohol und Tote? Da wurde der Lehrer ja auch von aller Schuld frei gesprochen.


    Warum ist die Aufsichtspflicht überhaupt so rigeros, irgendwie freue ich mich jetzt viel weniger auf eine/n Studienfahrt/Ausflug, wenn ich damit rechnen muss für jeden Mist haftbar zu sein.

    Der kürzeste Mathematikerwitz: Sei epsilon < 0

  • Wenn es darum geht sich abzusichern, liegt eine sehr einfache Konsequenz auf der Hand - keine Klassenfahrten mit Übernachtung mehr anbieten. Es gibt sehr viele Kollegen, die es so halten.


    Nele

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