Fragen zum Beginn der ersten Stelle...

  • Hallo Euch!
    Meine Frau fängt nach den Sommerferien an einer Grundschule in S-H an, mit Verbeamtung! Da ich bei uns zu Hause den ganzen Papierkram mache, wollte ich mich hier mal kurz informieren?!


    1) Ist es richtig, dass sie sich entweder privat oder gesetzlich versichern kann?! Wenn ja, gibt es Vor- oder Nachteile?


    2) Wann kommt das erste Gehalt? Erster schultag ist am 23.08 - kommt das erste Gehalt dann schon am 01.08.? Und wenn ja, dann für den vollen Monat oder nur anteilig?


    3) Auf dem Formular muss man ausfüllen, ob man vorbestraft ist und ob man Schulden hat. Wir haben zusammen einen Autokredit, noch ca. 8000Euro. Muss man es angeben oder geht es da eher um "große" Summen? Kann es damit irgend ein Problem geben?


    Danke & Gruß Georg

  • Ich kenn zwar nur als NRW berichten, aber gewisse Sachen werden in SH wohl ähnlich sein:


    1) Ja, du kannst wählen. Ich persönlich bin privat versichert. Wenn man keine chronischen Vorerkrankungen hat und noch recht jung ist, kann man sich recht günstig versichern (ich zahle etwa 200€ im Monat). Es ist halt wirklich so, dass man als Privatpatient freundlicher behandlet wird und schneller einen Termin bekommt.


    2) Gehalt gibt es immer am Monatsersten in NRW, quasi im Voraus. Aaaaber bei der Einstellung kann es schonmal 1-2 Monate dauern, ehe es Geld gibt. Man kann dann einen Abschlag beantragen, der in etwa dem zu erwartenden Gehalt entspricht.
    Für August wird deine Frau eh nur anteilig bezaht, also für 8 Tage. Das ist dann in etwa ein Viertelgehalt.


    3) Hier kann ich dir nicht helfen. Bzgl. Vorstrafen müssen wir in NRW sowieso ein Führungszeugnis vorlegen. Nach Schulden wird bei uns nicht gefragt (ich wüsste auch nicht, was das für eine Auswirkung auf meine Diensttauglichkeit hätte).

  • Hinzufügen möchte ich noch:
    1) Wer verbeamtet ist, zahlt bei der gesetzlichen Versicherung den Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil. Der Betrag ist also recht hoch.
    Vorteil der Gesetzlichen: Kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen - kann sich also trotzdem rechnen, falls du im Moment bei deiner Frau mitversichert bist und ihr noch x Kinder habt, die auch in der Familienvesicherung sind...
    (Und ich bin als Privatpatient bisher nicht merklich schneller oder freundlicher behandelt worden...)


    2+3) Volle Zustimmung zu floridapanthers.

  • Geld gibt es erst dann, wenn du a) deine Ernennungsurkunde widerspruchslos entgegengenommen hast und b) dein Dienstvorgesetzter (Schulleiter) die Dienstantrittsmeldung zur Bezirksregierung gefaxt hat. Und das geht nun einmal frühestens an deinem ersten Arbeitstag. Das muss nicht der erste Schultag sein, in der Regel sind ja vorher Konferenzen, und zu dem Zeitpunkt solltest du bereits eingestellt sein, dann kann der erste Konferenztag auch dein Dienstantritt sein. In jedem Fall muss erst die Bürokratie erledigt werden, bevor du irgendetwas an Geld siehst. Vor Mitte September würde ich da mit nichts rechnen!

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

  • Zitat

    Original von floridapanthers
    Nach Schulden wird bei uns nicht gefragt (ich wüsste auch nicht, was das für eine Auswirkung auf meine Diensttauglichkeit hätte).


    Uns wurde in einem Modul erklärt, das hätte damit zu tun, dass man mit Schulden bestechlicher ist, da man ja auf Geld anderer Leute/Banken angewiesen sei. Aber als Beamter hat man ja unbestechlich zu sein. Ob nun ein Kredit von 8000€ eine Rolle spielt, kann ich aber nicht sagen.


    À+

  • Es gibt durchaus unzulässige Fragen, die man nicht wahrheitsgemäß beantworten muss. Typisches Beispiel: Die nach einer Schwangerschaft. Ob Schulden dazugehören, weiß ich im Moment nicht, aber das hängt sicherlich vom Beruf ab: Bei einem Kassierer in der Bank oder einem Geldtransporteur oder einem Finanzbeamten sind sicherlich andere Maßstäbe anzusetzen als bei einem Lehrer.


    Nebenbei: Als ich als Lehrer anfing, wurde ich praktisch gleich am ersten Tag in der Schule nach meiner Relgionszugehörigkeit gefragt. Unzulässige Frage, wie ich mittlerweile weiß (nicht zu verwechseln mit der die Bezüge auszahlenden Stelle: Die muss das wegen der Steuer wissen). Meine bisherige Erfahrung: Schulen nehmen es nicht so ernst mit dem Datenschutz. Da wird auch mal leichtfertig ausgeplaudert, aufgrund welcher Krankheit Kollegen oder Kolleginnen längerfristig fehlen. Ein Unding, wie ich finde.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich hab eben mal das Thema "Kredit" mit einer Bekannten vom Finanzamt diskutiert. Sie meint, dass du das nicht angeben musst.

  • Hi!
    Danke Euch für die Antworten... Nun ists zu spät, wir haben die Kreditsumme hingeschrieben. Hoffe mal, dass es keine Probleme geben wird ;)
    Danke & Gruß

  • Habe noch eine Frage:


    Auf dem Antrag zum unterschreiben stand so etwas wie "Verbeamtung auf Probe" oder so... Wie lange dauert die Probe?

  • 3 Jahre.
    Man konnte früher bei gutem Examen die Zeit verkürzen. Das geht jetzt (zumindest in einigen Bundesländern) nicht mehr.

  • ok, danke dir...
    - kann man denn damit zur Bank laufen bezüglich eines Hauskredites und sagen, "ich bin verbematet" oder lachen die da einen aus und sagen, dass man nach den drei Jahren wiederkommen soll?!
    - wie groß ist die Chance, dass man es nach den drei Jahren nicht schafft?

  • Wenn man nach Kredit + Beamte auf Probe googlet, kommt man z.B. zu dieser Seite: http://www.kredit1a.de/beamte-auf-probe.php . Dort heißt es: "Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beamten auf Probe auch hier ein Beamtendarlehen gewährt werden. "
    Außerdem wird genauer erklärt, was ein Beamter auf Probe ist, was man tun muss, um es nicht mehr zu sein und was man tun kann, falls man die Probezeit nicht besteht. (Es steht nicht dabei, für welches Bundesland es gilt, aber so oder so ähnlich ist es wohl überall).
    Also einfach bei den Banken nachfragen.


    Die drei Jahre schaffen wohl die allermeisten - aber eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht. (Rein theoretisch sind ja die, die nicht die Probezeit "überleben" würden, bereits am Referendariat gescheitert...)

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