Amtsarzt Hessen

  • Ich hab jetzt sooooooo viele Seiten gelesen und bin nicht fündig geworden. Also sorry, falls ichs irgendwo übersehen habe.


    Muss man in Hessen ein 3. mal zum Amtsarzt, wenn bei der Untersuchung zur Verbeamtung auf Probe alles in Ordnung war? Habe unterschiedliche AUssagen bei Referendar.de gefunden und da konnte oder wollte mir meine Frage niemand beantworten.


    Danke

  • Zitat

    Original von isabella72
    Nein, nicht unbedingt.


    Bei uns müssen die Kollegen nicht zum dritten Mal zum Amtsarzt, es sei denn sie hatten Probleme mit dem Gewicht.


    Ich glaube, die TE meint mit den 3 Amtsarztbesuchen 1. vor dem Ref, 2. zur BaP, 3. zur BaL .
    Und diese drei sind zumindest in Hessen auch obligatorisch.
    Bei Gewichtsproblemen wird die BaL verzögert, bis bei einem 4.!! Amtsarzttermin grünes Licht gegeben wird.


    Aber um den Amtsarzt kurz vor BaL-Ernennung wirst du wohl kaum herumkommen...

  • Also, ich glaube es ist nicht ganz so einfach. Zwischenzeitlich hat sich ja die Gesetzgebung geändert. War früher noch die Probezeit abhängig von der Examensnote, werden heute alle Lehrkräfte für drei Jahre zur Probe verbeamtet. Das heisst nach den drei Jahren erfolgt die Übernahme ins lebenszeitliche Beamtenverhältnis automatisch - d. h. ohne weitere Prüfung. Diese Regelung gilt seit 2009. Dementsprechend werden auch die Vorgaben der SSA jetzt gestellt. In deren Anforderungen für das Gesundheitszeugnis steht, dass die Untersuchung keine Einwände gegen die Einstellung auf Probe sowie die spätere Übernahme in das Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit bestehen dürfen. Somit müsste, rein linguitisch und rechtlich, der dritte Besuch, wenn alles ok ist, entfallen. Jedenfalls nach gesundem Menschenverstand urteilend.

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