• Hallo,
    ich habe eine Frage: Zwei meiner Schüler haben auf der KLassenfahrt im Hotelzimmer mit dem Deo und dem Haarspray so übertrieben, dass der Rauchmelder ansprang und das gesamte Hotel evakuiert werden musste.
    Die Feuerwehr kam auch.
    Nun die Frage: Zahlen die Eltern den Feuerwehreinsatz ( wie man es von mri verlangt weiterzugeben) oder übernimmt das die Haftpflicht der Eltern?
    Vielen dank

  • Das hängt von verschiedenen Umständen ab, worüber sich gegebenenfalls die Eltern und ihr Versicherungsleister auseinandersetzen werden müssen.


    Aber es würde mich interessieren, wieso du das zu deiner Sache machst.


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels


    Aber es würde mich interessieren, wieso du das zu deiner Sache machst.


    Nele


    Das ist ne gute Frage, finde ich. Ich bin auch so ein Typ, der das wahrscheinlich erstmal versuchen würde zu klären, aber Du hast recht. Das ist Sache der Versicherungen bzw. der Eltern.

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von Kamanduckelchen
    Hallo,
    ich habe eine Frage: Zwei meiner Schüler haben auf der KLassenfahrt im Hotelzimmer mit dem Deo und dem Haarspray so übertrieben, dass der Rauchmelder ansprang und das gesamte Hotel evakuiert werden musste.
    Die Feuerwehr kam auch.
    Nun die Frage: Zahlen die Eltern den Feuerwehreinsatz ( wie man es von mri verlangt weiterzugeben) oder übernimmt das die Haftpflicht der Eltern?
    Vielen dank


    Die Eltern haften für ihre Kinder.
    Der Rauchmelder springt nur an, wenn man direkt hineinsprüht. Daher wird auch die Versicherung Vorsatz unterstellen und nicht zahlen.


    Je nach der Zahl der Feuerwehrleute und dem Grad der Alarmierung dürften auf die Eltern Kosten zwischen 500 - 2500 € zukommen.


    Da hilft nur, die Kids vor der Klassenfahrt auf diese Regelung hinzuweisen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Die Eltern haften für ihre Kinder.


    Das bezweifle ich. Eltern haften für ihre Kinder i. d. R. nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


    Wenn die Versicherung nicht zahlt, dürfte es eher die Kinder selbst treffen? Oder doch die Lehrperson? Oder niemand?

  • Die Lehrperson würde höchstens dann in's Visier rücken, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Es ist aber keineswegs Pflicht bei einer Klassenfahrt permanent alle 30 Schüler im Blickfeld zu halten. Lediglich wenn dem Vorfall ein längeres Hochschaukeln mit Chaos auf den Zimmern vorausgegangen ist und der Lehrer nicht eingegriffen hat könnte man ihm evtl. einen Vorwurf machen.
    Der Lehrer ist nicht Vollstrecker von Forderungen Dritter gegen Schüler. Halt dich da raus, wenn irgend möglich.


    Grüße,
    Moebius

  • Pardon. Die Eltern haften nicht. Der Schüler haftet. Und damit wiederum die Eltern, falls sie ihrem Kind nicht immense Schulden aufbürden wollen, die dieser zu bezahlen hat, sobald er über ein eigenes Einkommen verfügt.
    Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren und steigen - solange man sie nicht bezahlt - um jährlich 5% Verzugszinsen plus Basiszinssatz.



    Zitat

    ....wenn Ihr Sohn nicht zahlen kann, müssen Sie als Eltern nicht "einspringen", es handelt sich um Schulden Ihres Sohnes, für die Sie nicht haften.


    Wenn Sie nicht für Ihren Sohn regulieren, kann gegen Ihren Sohn (vertreten durch Sie als Eltern) der Rechtsweg beschritten werden und bei Erfolg auch gegen Ihren Sohn vollstreckt werden, sollte es bei ihm derzeit an vollstreckbarer Masse fehlen, bleibt der Vollstreckungstitel 30 Jahre lang gültig, mit einer Verzinsung von 5 % über dem jeweiligen Basinszinssatz.


    Für Sie als Eltern hat dies streng genommen keine Konsequenzen, Ihr Sohn würde aber gegebenenfalls mit Schulden in die Volljährigkeit, Ausbildung o.ä. starten....


    http://www.frag-einen-anwalt.d…topic.asp?topic_id=70271&



    Zitat

    Neunjähriger muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen


    Das Verwaltungsgericht Koblenz (24.03.2004 - Az.: 2 K 2208/03.KO) machte einen neunjährigen Jungen für einen von ihm gelegten Brand verantwortlich. Der Schüler muss die Feuerwehrkosten zahlen. Der Täter hatte im Sommer 2002 vor einer Scheune einen Strohhalm angezündet, der zu Boden fiel. Daraufhin war der Schuppen in Brand geraten. Zahlreiche Feuerwehrleute waren danach stundenlang mit Löscharbeiten beschäftigt. Die Kosten in Höhe von rund 20.500 Euro wurden dem Jungen in Rechnung gestellt. Die Eltern des Jungen klagten dagegen. Die Argumentation der Eltern, dem Neunjährigen habe die Einsicht in die Gefährlichkeit seines Tuns gefehlt, wies das VG zurück.


    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm

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    Heinrich Böll

  • Naja, in dem Link den ich gepostet hatte, steht, dass man zunächst überprüfen muss, ob es sich wirklich um ein Feuer handelt bevor man die Feuerwehr alarmiert. Dann müsste man ja nicht haften sondern derjenige der vorschnell die Feuerwehr angerufen hat.

  • Bei Jugendherbergen sind die Rauchmelder direkt mit der Rettungsleitstelle verbunden. Das ist in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen mit vielen Menschen ebenso geregelt.

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    Heinrich Böll

  • Ach so. Das wusste ich nicht.
    Naja macht ja eigentlich auch Sinn.
    Und wie ist es da dann, wenn es zu einem Fehlalarm auf Grund eines technischen Defekts kommt? Könnte ja passieren, oder?


    Ich wusste auch nicht, dass man die Rauchmelder auslösen kann, in dem man sich mit Deo einnebelt. Ich hätte z. B. meine Schüler auf sowas dann gar nicht hinweisen können. Naja, an alles muss man wohl auch nicht denken, oder?

  • Zitat

    dass man zunächst überprüfen muss, ob es sich wirklich um ein Feuer handelt bevor man die Feuerwehr alarmiert.


    Es trägt zum Thema nichts bei, aber ich muss anmerken, dass dies bei großen Gebäuden gefährlicher Unsinn sein kann.


    Rauchmelder sind heute meist direkt mit der Rettungsstelle verbunden, WEIL immer wieder Fälle vorkamen, wo man den Alarm zunächst "untersucht" hat, was teilweise verheerende Konsequenzen hatte. Bei Fehlalarmen führt die direkte Verbindung als Konsequenz natürlich immer zu Feuerwehreinsatz, Evakuierung etc. Umso blöder, wenn man einen Fehlalarm aus Naivität/Spieltrieb selbst auslöst.

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