Führerschein und Freistellung vom Unterricht?

  • Hallo!


    Es geht hier nicht um einen Teenie ;) , sondern um mich mit meinen 41 Lenzen als Lehrerin.


    Kann ich für die Führerscheinprüfung vom Unterricht freigestellt werden?


    Zur Problematik:
    In hoffentlich naher Zukunft werde ich den Motorradführerschein machen. Leider vergibt der TÜV die Termine morgens ab 8 Uhr. Ich hoffe zwar, dass die Leute vom TÜV Mitgefühl mit den Motorradfahrern haben und den Termin, wegen der Temperaturen, auf den Nachmittag legen, aber das kann ich ja nicht wissen.
    Würde der Termin ausfallen, müsste ich wieder zwei Wochen auf einen Termin warten. Da der TÜV aber keine Prüfung unter 7 Grad Celsius abnimmt, könnte es sein, dass ich die Prüfung ert im nächsten Jahr, vielleicht erst im März, ablegen könnte. Das hieße dann zusätzliche Fahrstunden und eventuell sogar warten bis zu den Osterferien, die erst im April sind.


    Wer weiß hier Bescheid?


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Ich denke nicht, dass es dafür Sonderurlaub gibt, aber vielleicht lässt sich das ja über Dienstzeitverschiebung regeln?

  • Hallo Tamina!


    Ich habe meinen vor zwei Jahren wegen der Temperaturen auch über den Winter mitgenommen und dann im nächsten Jahr in den Ferien zu Ende gemacht - da ist man dann nur leider schon wieder etwas aus der Übung und muss wieder ein paar Fahrstunden nehmen...
    Mein Termin war tatsächlich gegen Mittag/Nachmittag, aber ob ich davor noch hätte in die Schule gehen wollen? Ich war viiiiel zu aufgeregt! ;)
    Rede doch mal mit deinem Fahrlehrer - der kann dir bestimmt was dazu sagen oder sich erkundigen.
    Viel Erfolg und dass danach immer alle wieder gesund absteigen, die aufgestiegen sind!!!

    • Offizieller Beitrag

    Sonderurlaub steht einem (wie Britta schon sagt) dafür nicht zu.
    Das würde bei uns an der Schule (ebenfalls wie Britta sagt) darüber laufen, dass in Zusammenarbeit mit den Kollegen deine Stunden aufgefangen werden und du sie nacharbeitest, also die Kollegen, die dich vertreten haben, ebenfalls vertrittst.


    Also: einfach beim Schulleiter vorsprechen und dein Problem schildern und sagen, dass du ggf. Stunden mit deinen Kollegen tauschen wirrst.


    kl. gr. Frosch

  • Hi,
    danke für eure Antworten.
    Die Idee mit der Nacharbeit ist gut und ich hoffe, dass sich das gut verwirklichen lässt, da ich 26 Stunden (2 Stunden Erlass) von 28 Stunden unterrichte. Naja, vielleicht brauche ich ja für die Nacharbeit bis zum Frühjahr. 8)


    ekira
    Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)
    Ich bete schon fleißig.


    Liebe Grüße
    Tamina

    • Offizieller Beitrag

    Ist das wirklich immer so streng bei euch?


    Ich hab mit 31 meinen Führerschein gemacht (fürs Auto). Bin zum Vertretungsplanmacher/Konrektor, habe ihm das gesagt und gefragt und bekam frei dafür...


    über alles andere hätte ich mich gewundert.

    • Offizieller Beitrag

    Das hängt auch von der Schulleitung ab.
    Einige sehen es sehr eng, halten sich ganz an den Buchstaben des Gesetzes, nach denen es dafür keinen Sonderurlaub gibt. Und andere sch... ähm pfeifen einfach drauf und geben direkt frei.


    kl. gr. Frosch

  • Also ich habe meinen Motorradführerschein vor den Sommerferien gemacht und stand vor dem gleichen Problem.
    Ich habe dann mit meinem Fahrlehrer gesprochen und er hat die Prüfungen an diesem Tag (es waren glaub ich 5 Prüfungen insgesamt!)so gelegt, dass ich als letzte dran war.
    Es war zwar ausgerechnet der Konferenztag, aber ich habe mit meiner Schulleitung gesprochen und ihr gesagt, dass das die einzige Möglichkeit wäre - ansonsten gäbe es nur Termine am Vormittag! Sie hat mich dann von der Konferenz befreit!
    Meine 6 Stunden Unterricht musste ich aber trotzdem vorher machen...!!


    PS: Mach dich nicht verrückt vor der Prüfung! Der Prüfer weiß doch, dass du schon seit x-Jahren Auto fahren kannst, da kommt es doch nur noch aufs Handling mit der Maschine an! Meine Prüfung war übrigens schon nach nur 15min Übungen + 15min Fahren vorbei (zum Glück erfolgreich!!)
    Das klappt schon!! :super:

  • Prinzipiell ist der Urlaubsanspruch mit den Ferien für Lehrer abgegolten. Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit, "Freizeit" zu nehmen, indem man die Stunden vor- oder nacharbeitet. Das müssen dann auch nicht unbedingt die Stunden in den Klassen sein, die betroffen sind. Auch andere dienstliche Tätigkeiten über die normale Pflicht hinaus können verrechnet werden.
    Bei uns kann man auch entscheiden, ob man Stunden ins MAU-Kontingent oder z.A., also zur Anrechnung, nimmt. So kann man sich Vertretungsstunden z.A. schreiben lassen und die dann mit dem Fehlen verrechnen.
    Das ist der Stand in B-W und wurde vom Kumi in der Verwaltungsvorschrift "Freistellung vom Dienst gegen Vorarbeiten bzw. Nachholen des Unterrichts/sonstiger Dienstpflichten bis zur Dauer von drei Tagen" geregelt.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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