Frage zur Verbeamtung

  • Hallo, ich habe nochmal eine Frage zur Verbeamtung.
    Mein Mann ist 42. Somit ist er ja für eine Verbeamtung in NRW zu alt.
    Würde er nun eine OBAS Stelle bekommen, wird er ja danach als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt.
    Nun ist ja in Hessen z.B. die Altergrenze bei 50. Würde es funktionieren, dass er sich in NRW sozusagen als Lehrer ausbilden lässt und sich danach eine Stelle in Hessen sucht und dann da noch verbeamtet wird? Oder ist das zu einfach gedacht? :rolleyes:

  • Meiner Ansicht nach müsste das klappen - aber da die Bildungspolitik Ländersache ist, müsste man vorher klären, ob Hessen die Abschlüsse von NRW anerkennt. Bayern z. B. erkennt es nicht an - das müsstest du bei der entsprechenden Bezirksregierung o. ä. mal nachfragen.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • 40 Jahre , verlängert um evtl. Kindererziehungszeiten und Wehrdienst/Zivildienst , maximal 6 Jahre anrechnbar, also theoretisch Verbeamtung bis 46 möglich.

  • Zitat

    Original von NeeChee
    Nun ist ja in Hessen z.B. die Altergrenze bei 50. Würde es funktionieren, dass er sich in NRW sozusagen als Lehrer ausbilden lässt und sich danach eine Stelle in Hessen sucht und dann da noch verbeamtet wird? Oder ist das zu einfach gedacht? :rolleyes:


    Und warum dann nicht gleich nach Hessen? Oder ist das jetzt zu einfach gedacht? Bzw. was spricht dagegen ... schultechnisch gesehen ... also abgesehen von evtl. privaten Dingen?

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • das mit den zeiten weiß ich, trotzdem danke ;) aber wir können das leider nicht hinbiegen, in nrw wäre es definitiv nicht mehr möglich, nur in hessen und niedrsachsen soweit ich weiss

  • gegen hessen und niedersachsen spricht, dass er 5 bzw 4 jahre berufserfahrung braucht, er hat aber leider nur 2

  • Hallo Nee-Chee,


    wofür braucht er 4-5 Jahre Berufserfahrung? Das verstehe ich jetzt nicht - um in Hessen oder BW überhaupt einsteigen zu können?


    Dein Fall bzw. der deines Mannes interessiert mich echt - wenn du mehr weißt, melde dich mal!


    LG


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hi Sonnenkönigin,
    ja, die Berufserfahrung ist Voraussetzung. Ich habe heute mit Hessen und Niedersachsen telefoniert, da werden auch keine Ausnahmen gemacht.
    Ich habe bei der Gelegenheit auch in Hessen gefragt, ob da evtl eine spätere Verbeamtung möglich wäre, wenn er den Abschluss in einem anderen Bundesland gemacht hat.
    Akzeptieren sie nicht, leider... wär auch zu einfach gewesen :)
    Also einmal NRW, immer NRW. So wie ich das verstanden hab, akzeptiert kein Bundesland den Abschluss eines anderen.
    Aber 100 %ig trauen tu ich der Aussage auch nicht, hab schon sooo viele falsche Aussagen bekommen....

  • :D
    so ungefähr
    Nein, er hat natürlich auch gearbeitet, nur eben nach dem Tiermedizinstudium erst 2 Jahre. Die Berufserfahrung muss mit dem angestrebten Erstfach zu tun haben.
    Also alles was vor dem Studium war zählt nicht.

  • Hallo,


    diese Regelung ist aber wirklich sehr dämlich. Dass das nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, regt mich schon seit Jahren auf.


    Dein Mann müsste dann also direkt das Referendariat in Hessen machen - aber frag lieber noch mal genau nach, einige BL erkennen die Abschlüsse der anderen doch an - sonst könnte ja nie ein Lehrer das BL wechseln!


    Viel Erfolg


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Das Problem ist, dass es sich hier ja nicht um das "normale" Referendariat handelt, sondern um die so genannte OBAS.

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    Das Problem ist, dass es sich hier ja nicht um das "normale" Referendariat handelt, sondern um die so genannte OBAS.


    Richtig ... man macht als SE das "normale" Referendariat, das auch die "normalen" Referendare machen ... plus mehr Unterricht ... plus Bildungswissenschaften ... plus zusätzliche Prüfung am Ende des 1. Jahres ... und erst die Prüfung zum 2. Staatsexamen ist dann für alle, SE und "normale" Referendare, gleich.


    Ich vermute aber mal, dass das mit dem Nicht-Anerkennen nicht an der bestandenen 2. Staatsprüfung liegt, und damit nicht daran, dass man richtiger Lehrer ist, sondern eher etwas mit dem "Nicht-Abwerbe-Pakt" der BL untereinander zu tun hat.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Die zwei Jahre Berufserfahrung müssen doch nicht zwangsläufig ws mit dem ersten Fach zu tun haben oder hab ich da was verpasst? Mit einem geisteswissenschaftlichen Fach wäre das ja schon nahezu unmöglich einen Job nachzuweisen, der genau auf das jeweilige Fach zutrifft. Schon mal direkt bei der BR dazu nachgefragt, was als Berufserfahrung zählt? Ansonsten Kinder. Habt ihr welche?

  • @achso doch genau so ist es, ausser in nrw sind die mit der berufserfahrung recht pingelig. habe auch schon bei diversen br nachgefragt.
    ja, wir haben ein kind, geboren 2008. meinst du damit könnte man noch 2 jahre dazu bekommen? ich kenne die voraussetzungen dafür nicht, dass er sich das anrechnen lassen könnte.
    ausserdem liegt bei ihm eine schwerbehinderung vor.

  • naja, in den obas unterlagen heißt es doch berufserfahrung oder zeiten der kindererziehung. 2008 ist doch aushc schon wieder zwei jahre her. könnte man ja mal ausprobieren. ansosnten einfach mal bei den schulen bewerben und schauen, ob die schulleiter bereit sind das durchzuboxen.

  • Hallo NeeChee,


    "Ich habe bei der Gelegenheit auch in Hessen gefragt, ob da evtl eine spätere Verbeamtung möglich wäre, wenn er den Abschluss in einem anderen Bundesland gemacht hat."


    -> Die Anfrage würde ich unbedingt -an richtiger Stelle- schriftlich stellen!!
    Die OBAS "endet" ja mit dem vollwertigen 2. Staatsexamen. Laut KMK werden die 2. Staatsexamen von den Bundesländern gegenseitig anerkannt.


    Problematisch dürfte es aber dann werden, wenn das 1. Staatsexamen auf Grund eines FH-Diplomes anerkannt worden ist. Einige BL erwarten nämlich einen wissenschaftliche Hochschulabschluss um in die Beamten-Lehrerlaufbahn eintreten zu können.


    Die OBAS kann man aber NUR mit einem Uni -Abschluss antreten. Somit müsste der Abschluss anerkannt werden.


    Textmarker

  • Also die Frage interessiert mich auch.


    Zu mir: Uni-Diplom in Bio – 2 Jahre gearbeitet und dann SE.


    In HB und Nds. konnte ich nur reguläres Ref. für Sek. 1 machen.


    Also ab nach NRW, OBAS, doppelt Kohle und Sek. 2


    Der Plan nach dem 2. Stex. in NRW zurück nach HB und Umgebung (also Nds.) als Beamter und Sek 2. Lehrer.


    Ich dachte, dass der Plan wasserdicht wäre. Ich habe ein echtes 2. Stex. aus NRW, wo liegt das Problem.


    Ich meine Egal, wo ich mich Bewerbe ob Bayern oder HB, die müssen das anerkennen, so einfach.


    Oder doch ein Problem?

    Schüler ich bin dein Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von vader ()

  • Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen!
    textmarker das ist ein sehr guterTipp! Das ich da nicht selbst drauf gekommen bin....
    Wir haben uns jetzt für Rheinland Pfalz entschieden, Verbeamtung bis 45, Gesundheit Mangelfach, passt! Setzen alles auf eine Karte und hoffen das klappt.
    Wenn nicht, frage ich in Hessen nochmal schriftlich an.
    Mein Mann hat mit dem Ansprechpartner für den Quereinstieg in den Schuldienst (Quis) - berufsbegleitendes Verfahren in Hessen telefoniert, man sollte meinen der kennt sich aus, aber sich das schriftlich bestätigen zu lassen ist natürlich eine sehr gute Idee.
    vader ich fürchte wir haben zu einfach gedacht...
    Telefonier Dich mal durch die einzelnen BR, Internetrecherche reicht leider nicht aus.
    Hab mich tagelang mit den Unterschieden der einzelnen BL beschäftigt, wenn Du noch weitere Fragen hast, vlt. kann ich Dir weiterhelfen.

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