Versetzungsantrag trotz Schwangerschaft stellen?

  • Hallo,
    ich arbeite nun im vierten Jahr in einer wirklich tollen Grundschule.
    Trotzdem wollte ich im Halbjahr einen Versetzungsantrag zum neuen Schuljahr stellen, denn leider ist die Schule 75km von meinem Wohnort entfernt :(
    Meine Schulleiterin weiß Bescheid und würde den Antrag auch genehmigen.
    Nun bin ich schwanger und weiß nicht, ob ich den Antrag trotzdem stellen sollte oder überhaupt darf. Denn definitiv kann ich ja nicht im Sommer eine neue Stelle antreten.
    Vielleicht kann mit jemand einen Rat geben, danke!

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

    • Offizieller Beitrag

    Eben, es ist ja ein zusätzlicher Grund, warum du von der entfernten Schule weg möchtest. Außerdem wird der erste meist eh abgelehnt (jedenfalls bei uns), also hast du dann schon ein Wartejahr.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)


  • die frage ist interessant! ich will ab 1.2.12 wieder arbeiten und mir wurde gesagt, dass ich dann einen antrag im sommer 2011 stellen soll. ist das verkehrt? sollte ich evtl. auch einen zum 1.8.11 stellen, obwohl ich da in elternzeit bin? weiß das jemand?

  • Danke euch!

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • ich wollte es genau wissen und habe eben mit der lschb telefoniert und folgende info bekommen. man kann zwar einen antrag stellen, aber er wird weder bearbeitet noch berücksichtigt, wenn man zum nächstmöglichen termin nicht zur verfügung steht.

  • Naja, aber was ist denn, wenn ich den Antrag stelle, der wird bearbeitet und erst danach teile ich die Schwangerschaft mit?
    Ich hab da ja auch irgendwie ein schlechtes Gewissen aber mir haben alle geraten (sogar meine Schulleiterin) den Antrag trotzdem zu stellen.

    Was du nicht kennst, das, meinst du, soll nicht gelten? Du meinst, daß Phantasie nicht wirklich sei? Aus ihr erwachsen künftige Welten: In dem, was wir erschaffen, sind wir frei. (Michael Ende)

  • Zitat

    Original von Steffchen79
    Naja, aber was ist denn, wenn ich den Antrag stelle, der wird bearbeitet und erst danach teile ich die Schwangerschaft mit?


    na klar, in deinem fall würde ich das auf jeden fall so machen! bei mir ist es hinfällig, da ich ja dort schon in elternzeit bin!

  • jo ich hab wohl auch so einen szenario vor mir.
    wenn alles gut geht bin ich bis zum 03.08.2011 in mutterschutz werde zum 01.08.2011 versetzt (wahrscheinlich dann erst zum 04.08.2011, dienstantritt) und werde dann.. ein paar tage später einen antrag auf elternzeit stellen (zum 14.09, da dann meine probezeit abgelaufen ist).. das macht nicht wirklich viel, da die sommerferien in nrw eh erst zum 06.09 losgehen.. aber ich so VOR der elternzeit die lebenszeitverbeamtung bekomme, sonst nämlich nicht und sei es auch nur 1 tag weniger der fehlt..
    ist natürlich superdoof für die neue schule.. aber es mag sich gemein anhören, aber nach den ganzen versetzunganträgen wäre ich doof, wenn ich dabei nicht zuerst an mich und meine familie denken würde..

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