FH-Abschluss und Verbeamtung als Lehrer mit 2. Staatsexamen in allen Bundesländern!?

  • Hallo,


    zum obigen Thema geistern unterschiedliche Informationen durch die Foren. Ich habe alle mir bekannten Informationen rausgesucht und stelle sie hier ein.


    NRW: kennt o.g. Abschluss voll an und verbeamtet.


    RLP: kennt NICHT an!!
    https://secure2.bildung-rp.de/BEW/bew_menue.asp
    hier auf "Bewerber-Informationen für Grund- Hauptschulen" und das PDF downloaden. Auf der 3. Seite findet sich folgender Text:


    "Ein in Nordrhein-Westfalen abgelegtes Zweites Staatsexamen auf Grundlage eines als Erste Staatsprüfung anerkanntem Fachhochschuldiploms wird in Rheinland-Pfalz wegen des Fehlens einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung (Uni) nicht der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt, sodass eine Einstellung im Beamtenverhältnis nicht möglich ist."


    NDS: kennt NICHTan!!
    hier habe ich keinen Link sondern einen Auszug einer E-Mail die ich im Netz gefunden habe:


    "....Nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung sind nur dann Laufbahnen gleichwertig, wenn Vorbildung (Studium) und Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im Wesentlichen übereinstimmen.


    Dieses ist bei Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall. Es bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie Quereinsteiger-Programme gestalten und rechtlich umsetzen. Allerdings besteht in diesen Fällen nicht die Verpflichtung der anderen Länder, die so ausgebildeten Lehrkräfte auch anzuerkennen.


    Insofern können Sie nur als anderer Bewerber ohne Laufbahnbefähigung in Niedersachsen eingestellt werden. Die Einstellung im Beamtenverhältnis ist nicht möglich."


    Wie in einem anderen Beitrag schon gepostet müssen die "OBAS Leute" ja einen Uni Abschluss haben:


    "Ich bin von der damaligen OVP-B ausgegangen. Um jetzt als FH-Absolvent in die OBAS zu kommen muss natürlich das 2. Fach (an einer Uni) nachstudiert werden. Somit ist der "letzte" Abschluss des 1. Staatsexamens an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegt worden.


    Ob aber das 1. Staatsexamen für BEIDE Fächer (Ausnahme Kunst/Musik LA Gym.) an einer Uni abgelegt werden MUSS sollte ggf. geklärt werden. Ein FH-Absolvent mit Teilanerkennung hätte nach bestandenem Rev (via OBAS) ja "nur" ein Fach des 1. Staatsexamens an einer Uni abgelegt.


    Wie schon weiter oben erwähnt, ist für eine VERBEAMTUNG das 1. Staatsexamen nicht unerheblich! Um als "normaler" Angestellter in einem anderem BL arbeiten zu können ist die "Art" des 1. Staatsexamens nicht so wichtig. Hier zählt dann hauptsächlich die Lehrbefähigung also das 2. Staatsexamen (welches man aber nicht ohne das erste Examen bekommt)."


    Es wäre schön wenn sich Betroffene hier melden bzw. Informationen zum genannten Thema aus anderen Bundesländern hier gesammelt werden könnten.


    Textmarker

  • Mein Fall in NRW:
    Da ich ja gerade im Rahmen der FH-Sondermaßnahme eine Uni besuche und dann auch mein 1. Staatsexamen ablegen werde, wüßte ich nicht, warum ich dann später in anderen BL noch als FH-Absolvent gelten soll. Ich mache einen Abschluß an einer Uni und das Staatliche Prüfungsamt nimmt mir das Staatsexamen ab. Ich glaube kaum, dass da nachher irgendwo steht: Einen Teil des Studiums haben Sie aufgrund eines FH-Studiums anerkannt bekommen. Deswegen verstehe ich das nicht so ganz.


    Geht es um Fälle, wo mit FH-Abschluß direkt in den Vorbereitungdienst gestartet wird? Das gabs in NRW meines Wissens in den letzten Jahren nicht.

  • B-W:
    Abitur, Ausbildung, FH-Studium, mehrjährige Berufstätigkeit als Ingenieurin (wichtig, da sonst kein Direkteinstieg möglich), Direkteinstieg (Dauer 2 Jahre), Lehrerin im Angestelltenverhältnis, Verbeamtung auf Probe, Aufstieglehrgang vom gehobenen in den höheren Dienst, Verbeamtung auf Lebenszeit, Aufstieg in den höheren Dienst, Studienrätin


    Ich bin derzeit im 7. Jahr im Schuldienst. Hoffe nicht, dass es das verflixte wird.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Sissymaus,


    "Geht es um Fälle, wo mit FH-Abschluß direkt in den Vorbereitungdienst gestartet wird? Das gabs in NRW meines Wissens in den letzten Jahren nicht."
    Doch! Mit einer Vollanerkennung konnte man in das reguläre Ref (OVP) oder in die berufsbegleitende Ausbildung (OVP-B). Fehlende Scheine/Prüfungen in EW und/oder Didaktisches Grundlagen mussten im 1. Jahr nachgeholt werden.


    Mit diesem Thread möchte ich auf die Problematik von FH-Abschlüssen im Rahmen der Lehrerausbildung hinweisen. Es besteht das Risiko das o.g. Staatsexamen in manchen BL nicht für die Verbeamtung ausreichen können / könnten!
    Mögliche BL-Wechsler sollten dies beachten und im Vorfeld bei den jeweiligen Stellen schriftlich nachfragen.


    Wenn du für beide Fächer Scheine "nachstudieren" musst dürfte dich das nicht betreffen. Solltest du aber ein Fach VOLL anerkannt bekommen haben und nur das 2. "nachstudieren" und dies auch noch im Zeugnis des 1. Staatsexamens vermerkt sein sollte, könnte es eventuell Probleme geben.


    Ich möchte dich nicht verunsichern sondern nur darauf aufmerksam machen. Wie pingelig die zuständigen Stellen im Rahmen einer Verbeamtung sind habe ich ja oben geschrieben.


    Eventuell ist sogar ein BL-Wechsel NACH einer Lebenszeitverbeamtung nicht möglich???



    Gruß Textmarker

  • Super-Lion,


    du hast sicher deinen Direkteinstieg (Dauer 2 Jahre) mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen!? Wurde dir dein FH-Abschluss als 1. Staatsexamen anerkannt oder wurde (im Rahmen des 2. Staatsexamens) gar nicht danach gefragt?


    Gruß Textmarker

  • Hallo Textmarker,


    eine Anerkennung des FH-Abschlusses fand nicht statt. Wir haben auch kein richtiges 2. Staatsexamen abgelegt, obwohl wir genau die gleichen Prüfungen wie die Referendare, die das 2. Staatsexamen machten, hatten.
    Als Nachweis bekamen wir eine Bescheinigung mit den Noten dieser Prüfungen und die Befähigung zu unterrichten.


    Da bei mir ein Bundeslandwechsel nie in Frage kam und auch nicht kommen wird, hab' ich mir darüber nie so sehr Gedanken gemacht.
    Aber Du hast Recht, wie die Anerkennung in einem anderen Bundesland im konkreten Fall aussehen würde, weiß ich auch nicht.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Hallo Super-Lion,


    DANKE für die Infos!


    Wie du schon geschrieben hast ist das Thema nur für Lehrer interessant die später mal das BL wechseln möchten.


    Gruß
    Textmarker

  • @ Textmarker,


    also würde Nds. einen OBASler (mit Uni-Abschluss) verbeanten, da Vorbildung und Ausbildung gleichwertig sind.

  • Hallo vader,


    hier nochmal der für dich wichtige Auszug:
    (Ich gehe davon aus das du einen FH-Abschluss hast.)

    "....Nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung sind nur dann Laufbahnen gleichwertig, wenn Vorbildung (Studium) und Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im Wesentlichen übereinstimmen.


    Dieses ist bei Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall. Es bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie Quereinsteiger-Programme gestalten und rechtlich umsetzen. Allerdings besteht in diesen Fällen nicht die Verpflichtung der anderen Länder, die so ausgebildeten Lehrkräfte auch anzuerkennen."


    Du hast sicher mein Postings zum Thema Anerkennung eines Faches gelesen. Eigentlich sollte der letzte Abschluß - also Uni - maßgeblich sein.


    ABER bei einer FH-(Teil)Anerkennung hast du ja ein Fach NICHT an der Uni sondern an der FH studiert. Dies könnte (muss aber nicht!) bei einer Verbeamtung im Wege stehen.


    Gruß Textmarker

  • @ Danke für die Antwort,


    also ich habe einen Uni-Abschluss = Vorbildung und hoffentlich erfolgreicher OBAS = Ausbildung.


    Müsste also gleichwertig sein.


    mfg

    Schüler ich bin dein Lehrer

    2 Mal editiert, zuletzt von vader ()

  • Hallo vader,


    ...da bist du aber ein Frühaufsteher (5:38)!


    Wenn du sowieso einen Uni-Abschluss hast und darauf die OBAS absolvierst dürfte das Thema für dich durch sein!


    Bei Lesern mit FH-Abschluss und Anerkennung von Fächern könnte es die genannten Probleme geben.


    Gruß Textmarker

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