Einsicht in Zeugnisse durch Dritte

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand wie die rechtlichen Bestimmungen sind, was die Einsicht in Zeugnisse durch "unbeteiligte" Peronen anbelangt? Bei unserer Schule (Pivatschule) möchten Mitglieder des Vereins die Zeugnisse einsehen und bei den Empfehlungsgesprächen anwesend sein. Wir Lehrer möchten das nicht, haben aber keine Wahl / kein Mitspracherecht. Nun möchten wir uns wenigstens absichern, was diesen rechtlichen Aspekt angeht, da es ja persönliche Dokumente sind.
    Viele Grüße

  • Ich kann keinen Grund ersehen, weshalb die Mitglieder des Trägervereins der Einrichtung ein Einsichtsrecht in persönliche Unterlagen haben sollten.


    Bekommen diese Mitglieder auch Einsicht in die Schülerakte?


    Fragt den Datenschutzbeauftragten eures Bundeslandes. Der wird der Leitung der Einrichtung schon die entsprechende Auskunft geben :D


    Falls es sich um eine Form der Schulevaluation handelt, müssten die Daten nach dem Baden-Württembergischen Datenschutzrecht so aufbereitet werden, dass eine Zuordnung der Noten zu einzelnen Personen nicht mehr möglich ist.


    Falls personenbezogene Daten weitergegeben werden sollen, muss
    das Einverständnis dieser Personen vorliegen


    Nach Landesdatenschutzgesetz Ba-Wü IV.4.3 rechtfertigt der Umstand, dass ein Gremium nicht öffentlich tagt, nicht die Übermittlung ohne Einverständnis der betroffenen Personen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Das vermute ich auch!
    Momentan hilft uns leider nur schnell handeln, weil die Zeit zu knapp ist noch mit Ämtern zu telefonieren.
    Ich habe mir ein Dokument getippt, mit dem ich das Einverständnis der Eltern einholen kann, damit ich wenigsten abgesichert bin.

  • Ich würde mir zusätzlich die dienstliche Anweisung der Schulleitung schriftlich geben lassen, dass die Datenherausgabe von der Schulleitung angeordnet wurde und ich von jeder Haftung freigestellt bin.


    Nicht der Empfänger macht sich eines strafbaren Verstoßes gegen den Datenschutz schuldig, sondern der Herausgeber. Das wärst du.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Müsst ihr als Privatschule euch nicht trotzdem an das geltende Schulrecht des entsprechenden Bundeslandes halten? (weiß leider nicht in welchem Bundesland du bist)

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