Lehrer sind was ganz besonderes - vor allem im Arbeitsrecht und in der Logik

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea


    Entschuldige, aber das macht für die Berechnung überhaupt keinen Unterschied. UNd hier gibt ja auch nicht jeder bei jedem Posting an, ob verbeamtet oder nicht!


    Das schreibt sie doch gar nicht, Susannea. Nicht für die Berechnung macht das einen Unterschied, sondern für das Verständnis derjenigen hier im Forum, die nicht in einem befristeten Vertrag hängen, warum sich diese Frage überhaupt stellt. In diesem einen Fall wäre es halt beim Eingangsposting hilfreich gewesen. Aber das ist ja jetzt auch geklärt. :)

  • Zitat

    Original von jotto-mit-schaf
    Nicht für die Berechnung macht das einen Unterschied, sondern für das Verständnis derjenigen hier im Forum, die nicht in einem befristeten Vertrag hängen, warum sich diese Frage überhaupt stellt. In diesem einen Fall wäre es halt beim Eingangsposting hilfreich gewesen. Aber das ist ja jetzt auch geklärt. :)


    Das verstehe ich nicht, darf man sich nur mit Sachen beschäftigen, die einen selber betreffen? Und das es befristeete Verträge gibt ist doch allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein!).

    • Offizieller Beitrag

    Langsam bekomme ich den Eindruck, du möchtest uns falsch verstehen.
    1. Niemand möchte dir etwas Böses!


    2. Einige haben nicht verstanden, warum sich die Frage nach dem Urlaub überhaupt stellt (die offenbar in der glücklichen Lage sind, unbefristete Verträge zu haben. Das kann man ihnen aber nicht vorwerfen.)
    3. Es wurde kurz erklärt, warum einige es falsch verstanden haben.
    4. Es kam der Hinweis, dass dieses Detail vielleicht von Anfang an kurz ergänzt hätte werden können, um dieses Unverständnis zu verhindern.
    5. Jetzt weiß auch der letzte, worum es in diesem Thread geht.


    Also: Alles bestens. Niemandem wurde hier irgendwann abgesprochen, sich hier äußern zu dürfen.
    Back to topic. Bitte.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • **beschämtguck**


    außer in den Sommerferien mache ich sonst immer die ganzen Ferien Ferien, also nichts für die Schule, dafür während des Shculjahres so viel, dass ich mir die 11 Wochen frei gemessen an der eigentlcih vorgesehen Wochenarbeitszeit auch verdient habe, also so ganzganz subjektiv.... och, eigentlcih schäme ich mcih gar nciht so doll.... ich mache Ferien, wenn Ferien sind! Und nur im SOmmer ist ca. 1 Woche Arbeitszeit. Und natürlihc bei sonstigen Ferien immer das letzte Wochenende bzw., der letzte Tag wieder zum Vorbereiten


    so und jetzt zitiere ich mal den kleinen grünen Frosch, der schön öfter gepostet hat:


    "*duck, und weg!*"

  • Wenn man es in der Schulzeit schafft so konsequent und effektiv und lange zu arbeiten, dass man alles geschafft hat, finde ich das völlig in Ordnung. Nichts, wofür man sich schämen müsste. Jeder macht die Arbeit eben zu einer anderen Zeit. Ich schaffe das leider nicht, aber vielleicht klappt es ja irgendwann.

  • ja, prinz. das ist eher ein zeichen FÜR dein organisationstalent... ich hänge in den ferien immer hier. aber ich arbeite daran...
    sorry, war jetzt off topic...

  • Nun habe ich mir die Beiträge zu Werk- Arbeits- und sonstigen Tagen mehrnmals durchgelesen, aber ich finde das passt für uns Lehrer doch hinten und vorne nicht.


    Grob unterteilt sich unser Jahr doch in Unterrichts- und unterrichtsfreie Zeit. Zu letzterem gehört alles, was nicht Unterricht ist, also auch die Ferien. Da wir keine Vorschriften haben, was wann zu erledigen ist, können wir also außerhalb der Ferien ca. 46 Stunden (bei Teilzeit prozentual weniger) arbeiten und un den Ferien voll entspannen, oder wir arbeiten auch in den Ferien mal mehr und mal weniger. Wie gesagt das schreibt uns doch niemand vor.


    Da wir nunmal ca. 12 Wochen Ferien haben, fällt rein rechnerisch auf jeden Arbeitsmonat eine Woche vollständig unterrichtsfreie Zeit - sprich Ferien. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden kann es bei befristeten Verträgen nur so laufen, dass diese Zeit (also 1 Woche pro Arbeitsmonat) als Urlaub am Ende des Vertrages gewährt wird. Denn die in der unterrichtsfreien Zeit zu eredigende Arbeit, wurde ja definitiv irgendwann erledigt. Nur die Begrifflichkeit stimmt halt nicht, weil Urlaub in der freien Wirtschaft ja Regenerationszeit sein soll. Das Abfeiern von geleisteten Überstunden fällt da nicht hinein.


    Es ist und bleibt ungerecht, wie die TE hier abgebügelt wurde, und der Grund ist wieder einmal, dass wir kein funktionierendes und auch die Ferien erfassenden Arbeitszeitmodell haben. Da sucht sich der Arbeitgeber dann mal fein aus allem was es so gibt das für ihn günstigste heraus. Sauerei!

  • Zitat

    Nun habe ich mir die Beiträge zu Werk- Arbeits- und sonstigen Tagen mehrnmals durchgelesen, aber ich finde das passt für uns Lehrer doch hinten und vorne nicht.


    Wenn man Ferien mit Urlaub gleichsetzt, kann man natürlich mit dem Dreisatz rechnen, kommt aber zwangsläufig zu falschen Ergebnissen und empfindet diese dann bei dem oben erwähnten ‚Gerichtigkeitsempfinden‘ als ‚Sauerei‘.


    Schauen wir doch einmal in eine Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (z. B. von Baden-Württemberg)


    § 21


    (1) Der Jahresurlaub beträgt für Beamtinnen und Beamte, deren regelmäßige Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist,


    vor dem vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
    ab dem vollendeten 30. Lebensjahr 29 Arbeitstage,
    ab dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.


    Maßgebend ist das im jeweiligen Kalenderjahr vollendete Lebensjahr.


    (2) …


    (3) Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Erholungsurlaub für jeden zusätzlichen Arbeitstag oder arbeitsfreien Tag im Kalenderjahr um ein Zweihundertsechzigstel des Jahresurlaubs. …


    (4) Für beamtete Lehrkräfte und für Beamtinnen und Beamte in Ausbildung während eines Studiums wird der Erholungsurlaub durch die Ferien abgegolten. Bleibt infolge einer dienstlichen Inanspruchnahme während der Ferien die Zahl der verbleibenden dienstfreien Ferientage hinter der Zahl der Urlaubstage zurück, werden nur die dienstfreien Ferientage auf den Erholungsurlaub angerechnet.


    Merke:


    Arbeitstage; anteiliger Urlaubsanspruch bei regelmäßiger Beschäftigung an weniger als fünf Tagen/Kalenderwoche; Urlaub ist durch die Ferien abgegolten


    Diese beamtenrechtliche Regelung wurde auch für angestellte Lehrkräfte übernommen:


    § 26 TV-L


    (1) Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr


    bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
    bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
    nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.


    Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird. Maßgebend für die Berechnung der Urlaubsdauer ist das Lebensjahr, das im Laufe des Kalenderjahres vollendet wird.


    Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.


    Lehrer nehmen den ihnen zustehenden Urlaub in den Schulferien. Der Urlaubsanspruch ist mit den Ferien abgegolten. Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinaus gehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen.


    Es ist also keineswegs so, dass Lehrer Anspruch auf 12 Wochen Urlaub haben, sondern nur auf die ihnen gesetzlich bzw. tarifvertraglich zustehenden Arbeitstage, deren Anzahl vom Lebensalter und der Verteilung der Arbeit auf die Wochentage abhängt.


    Für Berlin/Brandenburg gibt es mit Sicherheit entsprechende Regelungen, was von der Themenstarterin jedoch bezweifelt wird, da sie die Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen der Verteilung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit auf nur vier Wochentage nicht anerkennen will und die Richtigkeit der Berechnung durch die Schulverwaltung anzweifelt.

  • Wir leben nicht in einem Despotenstaat, sondern in einem Rechtsstaat, in dem viele Dinge explizit gesetzlich oder durch Tarifvereinbarungen geregelt sind.


    Dazu gehören insbesondere arbeitsrechtliche Vorgaben. Diese können nicht von einer Schulleitung willkürlich festgelegt oder ausgelegt werden. Und falls eine Schulleitung das trotzdem wagt, gibt es Gewerkschaften und deren Rechtsbeistand.


    Das Ganze ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie sinnvoll die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist. Die paar Euro Mitgliedsbeitrag können gar nicht gegen Ärger und Nerven aufgerechnet werden.


    Ich hatte schon mehrmals kurze Telefonate mit der Rechtsschutzstelle und konnte danach beruhigt schlafen - bzw. den Vorgesetzten Paroli bieten.


    Mitglied zu werden ist nicht schwer:
    http://gew.de/Online_Mitglied_werden_2.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • @ Jorge: Dass unterrichtsfreie Zeit nicht gleich Urlaub ist, habe ich ja gerade versucht deutlich zu machen. Aber dennoch danke, dass du die entsprechenden Erlasse hier eingestellt hast. So kann ich wenigstens nachvollziehen, wie es zu dieser Ungerechtigkeit gekommen ist. Und für ungerecht halte ich es immer noch. Ich habe z. B. meine 15 Stunden auf 5 Unterrichtstage verteilt, eine Kollegin auf nur 4. Wären wir beide befristet angestellt, stünden mir also mehr Urlaubstage bei gleicher Wochenarbeitszeit zu. Auch wenn das "Recht" ist, ist es doch "ungerecht".


    Ich hoffe sehr, dass Susannea, auch wenn sie kein Gewerkschaftsmitglied ist, zu "ihrem Recht" kommen wird. Hoffentlich lässt sie uns das wissen.


    Vom VBE wurde ich in einem anderen Fall (der passt hier nicht rein, ist auch SH-spezifisch) abgebügelt, eben weil die Rechtslage klar war. Musste ich eben so schlucken, für eine Klage fehlte mir einfach die Energie. Aber grundsätzlich bin ich trotzdem vom Sinn einer Gewerkschaftsmitgliedschaft überzeugt. Sonst wären wir ja nur noch Spielball zwichen öffentlicher Meinung und Parteipolitik.

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